Mit dem Dekret 168/2025 zur Unternehmensregistrierung legt die Regierung klare Vorschriften für Gewerbebetriebe und deren Registrierung fest. Dieses Dekret tritt im Juli in Kraft.
Gewerbehaushalt bei der Gemeindebehörde anmelden
Zuvor war der Ort für die Registrierung eines Gewerbehaushalts in Absatz 1, Artikel 87 des Dekrets 01/2021 festgelegt. Die Registrierung eines Gewerbehaushalts erfolgte beim Gewerberegister auf Bezirksebene, in dessen Bezirk sich der Hauptsitz des Gewerbehaushalts bekannt machte.
Das Dekret 168/2025 besagt jedoch eindeutig, dass die Gewerbeanmeldung ein Papier- oder elektronisches Dokument ist, das von der Gewerbeanmeldungsbehörde auf Gemeindeebene an den Gewerbebetrieb ausgestellt wird und die vom Gründer und dem Gewerbebetrieb registrierten Gewerbeanmeldungsdaten enthält. Die Gewerbeanmeldung ist zugleich die Steuerbescheinigung des Gewerbebetriebs.
Somit erfolgt die Gewerbeanmeldung ab dem 1. Juli auf Gemeindeebene statt auf Kreisebene.
Darüber hinaus wird einem Gewerbebetrieb eine Gewerberegistrierungsbescheinigung ausgestellt. Ein Gewerbebetrieb erhält eine Gewerberegistrierungsbescheinigung, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: In der Branche besteht kein Investitions- und Geschäftsverbot; der Gewerbebetriebsname ist den Vorschriften entsprechend eingetragen; es liegt eine gültige Gewerberegistrierungsakte vor; und die Gebühren werden gemäß dem Gebührengesetz entrichtet.
Die Gewerbeanmeldung erfolgt auf Grundlage der Angaben im Gewerbeanmeldungsdossier des Unternehmensgründers bzw. des Unternehmenshaushalts in eigener Verantwortung ausgestellt.
Landwirte und Straßenhändler müssen ihre Gewerbebetriebe nicht anmelden.
Laut dem Dekret müssen Haushalte, die in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei oder Salzproduktion tätig sind, sowie Straßenhändler, Imbissverkäufer, Wanderhändler, Saisonhändler und Dienstleister mit niedrigem Einkommen ihre Gewerbebetriebe nicht registrieren, außer in Fällen von bedingten Investitionen sowie in den entsprechenden Branchen und Berufen. Die Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte legen die lokal geltende Niedrigeinkommensgrenze fest.
Falls die Gründung eines Geschäftshaushalts erforderlich ist, müssen diese Subjekte den Geschäftshaushalt gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets registrieren.
Recht auf Gründung einer Gewerbegemeinschaft
Das Dekret legt fest, dass ein Geschäftshaushalt einer Einzelperson oder eines registrierten Menschen registriert wird und dieser mit seinem gesamten Vermögen für die Geschäftsaktivitäten des Haushalts verantwortlich sein muss.
Wird ein Geschäftshaushalt von autorisierten Personen angemeldet, benötigen diese eine schriftliche Vollmacht für die Vertretung während der Geschäftstätigkeit. Diese Vollmacht muss notariell beglaubigt oder gemäß den Vorschriften beglaubigt sein.
Einteilung und Haushaltsmitglieder, die vietnamesische Staatsbürger mit voller Handlungsfähigkeit gemäß dem Zivilgesetzbuch sind, haben das Recht, einen Geschäftshaushalt wie vorgeschrieben zu begründen.
Ausgeschlossen sind unter anderen Personen, die wegen einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit angeklagt sind, inhaftiert sind, eine Gefängnisstrafe verbüßen, Verwaltungsmaßnahmen in einer Zwangseinrichtung für Drogenrehabilitation oder einer Zwangsschuleinrichtung absolvieren oder denen vom Gericht verboten wurde, eine Position einzunehmen, einen Beruf auszuüben oder bestimmte Arbeiten auszuführen.
Fälle, in denen die Gewerbemeldebehörde auf Gemeindeebene die Gewerbeanmeldung ablehnt
Die Gewerbemeldebehörde auf Gemeindeebene verweigerte die Gewerbeanmeldung.
Insbesondere wurde der Gewerbehaushalt von der Gewerberegistrierungsbehörde auf Gemeindeebene über den Verstoß des Gewerbehaushalts im Falle des Widerrufs der Gewerberegistrierungsbescheinigung informiert oder es wurde eine Entscheidung zum Widerruf der Gewerberegistrierungsbescheinigung erlassen.
Auch ein Gewerbehaushalt, der sich im Rechtsstatus „Nicht am Meldeort tätig“ befindet, wird von der Meldebehörde abgelehnt.
Die Gewerberegistrierungsbehörde führt die Bearbeitung des Gewerbehaushaltsregistrierungsverfahrens für den oben genannten Gewerbehaushalt fort, wenn der Gewerbehaushalt zur Behebung der Verstöße Maßnahmen ergriffen hat, wie in der Mitteilung über Verstöße gefordert, die dem Widerruf der Gewerbehaushaltsregistrierungsbescheinigung unterworfen wurde, und von der Gewerberegistrierungsbehörde akzeptiert wurde oder sein Rechtsstatus nach der Entscheidung zum Widerruf der Gewerbehaushaltsregistrierungsbescheinigung wiederhergestellt wurde.
Gewerbetreibende müssen Änderungen ihrer Gewerbeanmeldung melden, um ihre Geschäftstätigkeiten vorschriftsmäßig beenden zu können. In diesem Fall muss der Änderungsanmeldung eine schriftliche Begründung des Gewerbetreibenden beigefügt und von der Gewerbemeldebehörde auf Gemeindeebene angenommen werden.
Darüber hinaus werden auch Gewerbehaushalte, die sich nicht mehr im Rechtsstatus „Nicht am Meldeort tätig“ befinden, von der Meldebehörde abgewiesen.
Quelle: https://dantri.com.vn/lanh-doanh/thong-tin-moi-nhat-ve-cach-thuc-dang-ky-thanh-lap-ho-lanh-doanh-20250705161240436.htm
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