Die Verfahren zur Beantragung eines Schulwechsels für Grundschüler sind auf dem Nationalen Portal des öffentlichen Dienstes detailliert beschrieben. Gleichzeitig hat das Ministerium für Bildung und Ausbildung die Dokumente und Verfahren für den Schulwechsel in Artikel 36 der Grundschulordnung, herausgegeben zusammen mit dem Rundschreiben Nr. 28/2020/TT-BGDDT, festgelegt. Zuständig für die Entscheidung über Schulwechsel (Wechsel von und zu) für Grundschüler ist der Schulleiter der Bildungseinrichtung . Die Adresse für den Erhalt von Dokumenten befindet sich bei der Bildungseinrichtung.
Grundschüler in Ho-Chi-Minh-Stadt während eines Sportfestivals
FOTO: THUY HANG
Für Grundschüler, die sich für einen Schulwechsel innerhalb des Landes bewerben
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Schülern reichen einen Antrag auf Schulwechsel persönlich, per Post oder online über das Bürgerservice-Portal (sofern verfügbar) bei der neuen Schule ein.
Innerhalb von höchstens drei Werktagen nach Eingang des Antrags muss der Schulleiter der Wechselschule die Aufnahme des Schülers in den Antrag bestätigen. Im Falle einer Ablehnung muss der Grund im Antrag klar dargelegt und der Antrag in der Form, in der er eingegangen ist, an die Eltern oder Erziehungsberechtigten zurückgesandt werden.
Wenn die Schule, von der die Schülerin oder der Schüler wechselt, dem Wechsel zustimmt, reichen die Eltern oder Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Wechsel bei der Schule ein, von der die Schülerin oder der Schüler wechselt. Der Schulleiter der Schule, von der die Schülerin oder der Schüler wechselt, ist verpflichtet, den Antrag gemäß Absatz 1, Artikel 36 der Grundschulordnung, die zusammen mit dem Rundschreiben Nr. 28/2020/TT-BGDDT herausgegeben wurde, innerhalb von höchstens drei Werktagen nach Eingang des Antrags an die Schülerin oder den Schüler zurückzusenden.
Eltern oder Erziehungsberechtigte von Schülern reichen alle in Absatz 1, Artikel 36 der mit Rundschreiben Nr. 28/2020/TT-BGDDT herausgegebenen Grundschulordnung genannten Dokumente bei der Schule ein, an die sie wechseln.
Innerhalb von höchstens drei Werktagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen organisiert der Schulleiter der Transferschule einen Austausch, eine Umfrage, eine Beratung sowie die Aufnahme und Einteilung der Schüler in die Klassen.
Für Schüler im Grundschulalter, die aus dem Ausland in ihr Heimatland wechseln
Eltern oder Erziehungsberechtigte von Schülern, die aus dem Ausland wechseln möchten, müssen einen Antrag (gemäß dem Formular in Anhang II des Rundschreibens 28/2020/TT-BGDDT) bei der Schule einreichen, an die sie wechseln, indem sie ihn direkt, per Post oder online über das Public Service Portal (sofern verfügbar) einreichen.
Innerhalb von höchstens drei Werktagen nach Eingang des Antrags muss der Schulleiter der Wechselschule die Aufnahme des Schülers in den Antrag bestätigen. Im Falle einer Ablehnung muss der Grund im Antrag klar dargelegt und der Antrag in der Form, in der er eingegangen ist, an die Eltern oder Erziehungsberechtigten zurückgesandt werden.
Im Falle der Zustimmung zur Aufnahme des Schülers muss der Grundschulleiter innerhalb von höchstens sieben Werktagen ab dem Datum des Antragseingangs eine Leistungsbeurteilung des Schülers durchführen, den Schüler einer geeigneten Klasse zuordnen und die Schülerunterlagen gemäß den Vorschriften entgegennehmen und verwalten.
Quelle: https://thanhnien.vn/sau-sap-nhap-thu-tuc-xin-chuyen-truong-hoc-sinh-tieu-hoc-the-nao-185250707132139908.htm
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