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Verfahren zur Bearbeitung von Verkehrsverstößen durch Überwachungskameras

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế21/10/2023

Können Sie mir sagen, wie der Prozess der Bearbeitung von Verkehrsverstößen durch Überwachungskameras abläuft? – Leser Van Anh

Quy trình xử lý vi phạm giao thông thông qua camera giám sát

1. Vorschriften zur Feststellung von Verkehrsverstößen durch Überwachungssysteme

Gemäß Artikel 19 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA lauten die Vorschriften zum Aufdecken von Verwaltungsverstößen durch professionelle technische Mittel und Ausrüstung wie folgt: – Verkehrspolizisten setzen professionelle technische Mittel und Ausrüstung ein, um Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, aufzudecken und zu erfassen. Fahrer von Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, sind dafür verantwortlich, bei Anfragen nach Inspektionen und Kontrollen durch Verkehrspolizisten mit professionellen technischen Mitteln und Ausrüstungen zu kooperieren. – Die durch professionelle technische Mittel und Ausrüstung gesammelten Ergebnisse sind Fotos, Bilder, gedruckte Formulare, Messindizes und im Speicher der professionellen technischen Mittel und Ausrüstung abgelegte Daten; sie werden gezählt, aufgelistet, in Fotos oder Aufzeichnungen von Verstößen ausgedruckt und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der Aktenführung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit in der Akte über Verwaltungsverstöße aufbewahrt. – Wenn technische Ausrüstung und Fahrzeuge Informationen und Bilder von Gesetzesverstößen von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, aufdecken und erfassen, muss die zuständige Person Folgendes tun: + Kräfte organisieren, um das Fahrzeug anzuhalten, um den Verstoß gemäß den Vorschriften zu kontrollieren und zu ahnden. Falls der Verkehrssünder die zu seinem Verstoß gesammelten Informationen, Bilder und Ergebnisse einsehen möchte, muss das Verkehrspolizeiteam diese am Kontrollpunkt vorzeigen. Liegen am Kontrollpunkt keine Informationen, Bilder oder Ergebnisse vor, wird der Verkehrssünder angewiesen, diese bei seiner Ankunft im Hauptquartier der Einheit zur Bearbeitung des Verstoßes vorzulegen. + Falls das Fahrzeug des Verkehrssünders zur Kontrolle und Bearbeitung des Verstoßes nicht angehalten werden kann, gelten die Bestimmungen in Abschnitt 2.

2. Bearbeitung von Verkehrsverstößen durch Überwachungskameras

Gemäß Artikel 28 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA ist das Verfahren zur Verarbeitung der über das Überwachungssystem erfassten Ergebnisse wie folgt: Schritt 1: Erkennen von Verkehrsverstößen Verkehrspolizisten verwenden professionelle technische Ausrüstung und Mittel, um Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, gemäß Abschnitt 1 oben zu erkennen und zu erfassen. Schritt 2: Prüfen, analysieren und feststellen von Verkehrsverstößen Innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Feststellung des Verstoßes muss die zuständige Person der Polizeibehörde, bei der der Verwaltungsverstoß festgestellt wurde, Folgendes tun: – Informationen zu dem Fahrzeug, dem Fahrzeughalter, der Organisation und der Person, die mit dem Verwaltungsverstoß in Zusammenhang steht, über die Fahrzeugzulassungsbehörde, die nationale Bevölkerungsdatenbank und andere einschlägige Behörden und Organisationen ermitteln; - Falls der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt ist, nicht in dem Bezirk wohnt oder ihren Hauptsitz hat, in dem die Polizeibehörde den Verwaltungsverstoß entdeckt hat, und festgestellt wird, dass der Verwaltungsverstoß in die Sanktionsbefugnis des Leiters der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei fällt, werden die mit professioneller technischer Ausrüstung und Mitteln gesammelten Ergebnisse an die Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei weitergeleitet, in der der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt ist, wohnt oder ihren Hauptsitz hat (gemäß Formular Nr. 03, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA), um den Verstoß zu lösen und zu bearbeiten (sofern diese über ein Netzwerksystem verfügt, das elektronisch gesendet werden kann). – Falls der Verwaltungsverstoß nicht in die Sanktionsbefugnis des Leiters der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei fällt oder falls die Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei nicht über ein Netzwerkverbindungssystem verfügt, werden die mit professionellen technischen Mitteln und Geräten gesammelten Ergebnisse an die Bezirkspolizei weitergeleitet, in deren Bezirk der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person wohnt oder ihren Hauptsitz hat (gemäß Formular Nr. 03, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA), um den Verstoßfall zu klären und zu bearbeiten. Schritt 3: Benachrichtigen Sie den Fahrer des Fahrzeugs, das den Verstoß begangen hat. Senden Sie eine Benachrichtigung (gemäß Formular Nr. 02, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA) und bitten Sie den Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt ist, sich zur Klärung des Verwaltungsverstoßes zum Hauptquartier der Polizeibehörde zu begeben, bei der der Verwaltungsverstoß festgestellt wurde, oder zum Hauptquartier der Polizei auf Gemeinde-, Bezirks-, Stadt- oder Distriktebene, in deren Bezirk die Person wohnt oder ihren Hauptsitz hat, wenn das Reisen schwierig ist und es nicht möglich ist, sich direkt zum Hauptquartier der Polizeibehörde zu begeben, bei der der Verwaltungsverstoß festgestellt wurde, wie in Absatz 2, Artikel 15 des Dekrets 135/2021/ND-CP vorgeschrieben. Die Benachrichtigung über den Verstoß wird schriftlich oder elektronisch gesendet (sofern die Bedingungen hinsichtlich Infrastruktur, Technologie und Information erfüllt sind). Schritt 4: Abstimmung mit dem Fahrzeugeigentümer zur Lösung des Verstoßes Wenn der Fahrzeugeigentümer, eine Organisation oder eine Einzelperson, die in einen Verwaltungsverstoß verwickelt ist, sich zur Lösung des Verstoßes an die Polizeibehörde wendet, wird die zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen befugte Person der Polizeibehörde, bei der der Verstoß festgestellt wurde, oder der Leiter der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei oder der Leiter der Bezirkspolizei den Verstoß wie folgt behandeln und regeln: – Innerhalb von drei Werktagen ab dem Datum der Identifizierung der verletzenden Organisation oder Einzelperson ein Protokoll des Verwaltungsverstoßes erstellen; – einen Beschluss zur Behandlung des Verwaltungsverstoßes erlassen und die Umsetzung des Beschlusses zur Behandlung des Verstoßes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen organisieren. Schritt 5: Bearbeitungsergebnisse aktualisieren und Akte schließen (i) Falls der Verstoß von der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei oder der Bezirkspolizei bearbeitet wird, müssen die Ergebnisse der Bearbeitung und der Fallbearbeitung der Polizeibehörde, bei der der Verstoß festgestellt wurde, unverzüglich (über das Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen) mitgeteilt werden. Gleichzeitig ist der Status des gelösten und bearbeiteten Falls auf der Website der Verkehrspolizeibehörde zu aktualisieren und unverzüglich eine Benachrichtigung über die Beendigung der Verwarnung des gegen die Vorschriften verstoßenden Fahrzeugs an die Zulassungsbehörde zu senden. Der Status der an die Zulassungsbehörde gesendeten Verwarnung ist aus dem Datenbanksystem für die Bearbeitung von Verwaltungsverstößen zu entfernen (sofern eine Verwarnung der Polizeibehörde vorliegt, bei der der Verstoß festgestellt wurde, für den in Absatz (iii) genannten Fall). (ii) Falls der Verstoß von der Polizeibehörde gelöst und bearbeitet wird, bei der der Verstoß festgestellt wurde, ist das Ergebnis der Falllösung unverzüglich der Gemeinde-, Bezirks-, Stadt- oder Kreispolizei, die die mit professionellen technischen Mitteln und Ausrüstungen erfassten Ergebnisse erhalten hat, (aus dem Datenbanksystem für die Bearbeitung von Verwaltungsverstößen) mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Status der Lösung und Bearbeitung des Falls auf der Website der Verkehrspolizeibehörde zu aktualisieren und unverzüglich eine Benachrichtigung über die Beendigung der Verwarnung des gegen die Vorschriften verstoßenden Fahrzeugs an die Zulassungsbehörde zu senden. Der Status der gesendeten Verwarnung ist aus dem Datenbanksystem für die Bearbeitung von Verwaltungsverstößen für den in Absatz (iii) genannten Fall zu entfernen. (iii) Nach 20 Wenn der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt war, innerhalb von Tagen nach dem Datum der Übermittlung der Mitteilung über den Verstoß nicht zur Zentrale der Polizeibehörde erscheint, bei der der Verstoß festgestellt wurde, um den Fall zu klären, oder wenn die Polizeibehörde, bei der der Verstoß festgestellt wurde, keine Mitteilung über das Ergebnis der Beilegung und Bearbeitung des Falls von der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei oder der Bezirkspolizei erhält, die die mit professionellen technischen Mitteln und Geräten gesammelten Ergebnisse erhalten hat, muss die Person, die für die Bearbeitung von Verwaltungsverstößen der Polizeibehörde, bei der der Verstoß festgestellt wurde, Folgendes tun: + Informationen zum Fahrzeug, das den Verstoß begangen hat (Fahrzeugtyp, Kennzeichen, Kennzeichenfarbe, Zeit, Ort des Verstoßes, Verstoß; Einheit, die den Verstoß festgestellt hat; Einheit, die den Fall bearbeitet, Telefonnummer) auf der Website der Verkehrspolizeibehörde aktualisieren, damit der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt war, Bescheid weiß und Kontakt aufnehmen kann, um den Fall gemäß den Vorschriften zu klären; + Eine Verwarnung über das Fahrzeug, das den Verstoß begangen hat, an die Zulassungsbehörde senden (für Fahrzeuge, die einer Inspektion unterzogen werden müssen); Den Status der an die Zulassungsbehörde gesendeten Verwarnung in der Datenbank zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen aktualisieren System. Bei Motorrädern, Motorrollern und Elektromotorrädern ist die Meldung weiterhin an die Polizei der Gemeinde, des Bezirks oder der Stadt zu senden, in der der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, gegen die der Verwaltungsverstoß verstößt, wohnt oder ihren Hauptsitz hat (gemäß Formular Nr. 04, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA). Die Polizei der Gemeinde, des Bezirks oder der Stadt ist dafür verantwortlich, die Meldung an den Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, gegen die der Verwaltungsverstoß verstößt, weiterzuleiten und sie aufzufordern, der Meldung nachzukommen; die Ergebnisse der Arbeit werden der Polizeibehörde gemeldet, die die Meldung über den Verwaltungsverstoß ausgestellt hat (gemäß Formular Nr. 04, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA). – Die Übermittlung der mit technischen Mitteln und Geräten gesammelten Ergebnisse und die Benachrichtigung über die Ergebnisse der Bearbeitung der Verstöße erfolgen elektronisch.

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