Können Sie mir sagen, was das Arbeitsrecht für Hausangestellte vorsieht? – Leser Kim Thanh
1. Was ist ein Hausangestellter?
Konkret legt Artikel 161 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 fest, dass ein Hausangestellter ein Arbeitnehmer ist, der regelmäßig Hausarbeiten für einen oder mehrere Haushalte erledigt.
Zu den Hausarbeiten zählen Hausarbeit, Haushaltsführung, Kinderbetreuung, Krankenpflege, Altenpflege, Fahren, Gartenarbeit und andere Arbeiten für den Haushalt, die jedoch nicht mit gewerblichen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen.
2. Arbeitsvertrag für Hausangestellte
Gemäß Artikel 162 des Arbeitsgesetzbuches von 2019 ist der Arbeitsvertrag für Hausangestellte wie folgt geregelt:
- Arbeitgeber müssen mit Hausangestellten schriftliche Arbeitsverträge abschließen.
Die Laufzeit des Arbeitsvertrags für Hausangestellte wird von beiden Parteien vereinbart. Eine Partei hat das Recht, den Arbeitsvertrag jederzeit einseitig zu kündigen, muss jedoch eine Kündigungsfrist von mindestens 15 Tagen einhalten.
- Im Arbeitsvertrag vereinbaren die beiden Parteien die Form der Gehaltszahlung, den Zahlungszeitraum, die tägliche Arbeitszeit und die Unterkunft.
3. Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung von Hausangestellten
Gemäß Artikel 163 des Arbeitsgesetzbuches von 2019 unterliegen Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Hausangestellten folgenden Pflichten:
- Setzen Sie die im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen vollständig um.
- Bezahlen Sie die Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge für Hausangestellte gemäß dem Gesetz, damit die Arbeitnehmer proaktiv an der Sozialversicherung und Krankenversicherung teilnehmen können.
- Respektieren Sie die Ehre und Würde von Hausangestellten.
- Organisieren Sie hygienische Unterbringung und Verpflegung für Hausangestellte, sofern vereinbart.
- Möglichkeiten zur Teilnahme an kultureller und beruflicher Bildung für Hausangestellte schaffen.
- Übernahme der Reisekosten, wenn der Hausangestellte die Arbeit verlässt und an seinen Wohnort zurückkehrt, außer in Fällen, in denen der Hausangestellte den Arbeitsvertrag vor Ablauf der Laufzeit kündigt.
4. Pflichten von Hausangestellten
Die Pflichten von Hausangestellten sind in Artikel 164 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 wie folgt festgelegt:
- Setzen Sie die im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen vollständig um.
- Muss bei Beschädigung oder Verlust des Eigentums des Arbeitgebers gemäß Vereinbarung oder Gesetz eine Entschädigung leisten.
- Den Arbeitgeber unverzüglich über die Möglichkeit und das Risiko von Unfällen sowie Gefahren für die Sicherheit, Gesundheit, das Leben und das Eigentum der Familie des Arbeitgebers und für ihn selbst informieren.
- Melden Sie der zuständigen Behörde, wenn der Arbeitgeber Missbrauch, sexuelle Belästigung, Zwangsarbeit oder andere gesetzeswidrige Handlungen begeht.
5. Verbotene Handlungen für Arbeitgeber
Gemäß Artikel 165 des Arbeitsgesetzbuches von 2019 sind Arbeitgebern unter anderem folgende Handlungen verboten:
- Missbrauch, sexuelle Belästigung, Zwangsarbeit, Gewaltanwendung gegen Hausangestellte.
- Zuweisung von Arbeit an Hausangestellte, die nicht über einen Arbeitsvertrag verfügen.
- Bewahren Sie die Ausweisdokumente Ihrer Mitarbeiter auf.
6. Verantwortung für die Führung von Hausangestellten
Die Verantwortung für die Verwaltung von Hausangestellten ist in Artikel 91 des Dekrets 145/2020/ND-CP wie folgt festgelegt:
- Das Volkskomitee der Provinz weist das Ministerium für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales an: Das Ministerium für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales bei der Verbreitung und Verbreitung gesetzlicher Regelungen für Hausangestellte anzuleiten und die Umsetzung der Regelungen für Hausangestellte in der Region zu verwalten, zu kontrollieren, zu prüfen und zu überwachen.
- Die Volkskomitees der Bezirke, Kleinstädte, Provinzstädte und zentral verwalteten Städte (im Folgenden als Bezirksvolkskomitees bezeichnet) weisen die Abteilungen für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales an, die Beamten auf Gemeindeebene bei der Verbreitung, Popularisierung und Regulierung des Gesetzes über Hausangestellte anzuleiten und die Umsetzung der Vorschriften über Hausangestellte in der jeweiligen Region zu verwalten, zu kontrollieren, zu prüfen und zu überwachen.
- Volkskomitee auf Gemeindeebene:
+ Organisieren Sie Propaganda und Verbreitung gesetzlicher Bestimmungen für Hausangestellte gemäß den Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Invaliden und soziale Angelegenheiten und des Ministeriums für Arbeit, Invaliden und soziale Angelegenheiten;
+ Benennen Sie Kontaktstellen zur Überwachung, Verwaltung, Kontrolle und Beaufsichtigung der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zu Hausangestellten im verwalteten Gebiet.
+ Erhalten Sie Benachrichtigungen über den Einsatz und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Hausangestellten gemäß Klausel 2, Artikel 90 des Dekrets 145/2020/ND-CP; fassen Sie die Beschäftigung von Hausangestellten im verwalteten Bereich zusammen und berichten Sie darüber, wenn dies von den zuständigen staatlichen Verwaltungsbehörden verlangt wird.
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