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Neue Regelungen zur Einrichtung und Beurteilung öffentlicher Investitionsvorhaben

Việt NamViệt Nam02/11/2024

Der Minister für Planung und Investitionen hat gerade das Rundschreiben Nr. 19/2024/TT-BKHDT unterzeichnet und herausgegeben, das die Vorbereitung, Beurteilung, Zuweisung, Anpassung, Überwachung und Auswertung von Plänen, Programmen, Aufgaben und öffentlichen Investitionsprojekten im Nationalen Informationssystem und der Datenbank für öffentliche Investitionen regelt.

Investitionsprojekt zum Bau des Phan Ngoc Hien-Platzes ( Ca Mau ). Illustrationsfoto: Kim Ha/VNA

Der Regelungsumfang des Rundschreibens umfasst dementsprechend die Erstellung, Beurteilung, Zuweisung, Anpassung, Überwachung und Auswertung mittelfristiger und jährlicher öffentlicher Investitionspläne unter Verwendung von Mitteln aus dem Zentralhaushalt, Mitteln aus dem lokalen Haushalt und Mitteln aus gesetzlichen Einnahmequellen staatlicher Stellen und öffentlicher Dienstleistungseinheiten für Investitionen.

Gleichzeitig überwachen und bewerten Sie öffentliche Investitionspläne unter Verwendung von Reservefonds, erhöhten Einnahmen, Ausgabeneinsparungen, Überschüssen und anderen Kapitalquellen des Staatshaushalts für Entwicklungsinvestitionsausgaben. Verwalten Sie Informationen, Daten, überwachen und bewerten Sie Programme, Aufgaben, Projekte und andere öffentliche Investitionsobjekte unter Verwendung öffentlicher Investitionskapital auf dem System.

Das Rundschreiben gilt für Behörden, Einheiten, Organisationen und Einzelpersonen, die an der Vorbereitung, Beurteilung, Zuweisung, Anpassung, Überwachung und Evaluierung von Plänen, Programmen, Aufgaben, Projekten und anderen öffentlichen Investitionsobjekten im System im Rahmen der in Artikel 1 des Rundschreibens festgelegten Regelung beteiligt sind oder damit in Zusammenhang stehen. Andere Programme, Aufgaben, Projekte und öffentliche Investitionsobjekte, die gemäß dem Gesetz zum Schutz von Staatsgeheimnissen Staatsgeheimnisse erfordern, unterliegen nicht dem Rundschreiben 19.

Das Ministerium für Planung und Investitionen erstellt und autorisiert Konten und erteilt die entsprechenden Berechtigungen auf Grundlage der Kontoregistrierungsvorschläge von Ministerien sowie zentralen und lokalen Behörden. Die Erstellung, Genehmigung und Authentifizierung von Informationen und Daten im System basiert auf der Autorisierung registrierter Konten und muss gemäß den Systemverfahren durch die digitale Signatur des Kontoverwalters authentifiziert werden.

Das Rundschreiben legt klar fest, wie mittelfristige und jährliche öffentliche Investitionspläne im System erstellt, beurteilt, zugewiesen und angepasst werden müssen; wie über die Umsetzung öffentlicher Investitionspläne, -programme und -projekte im System berichtet werden muss; wie Daten ausgetauscht und synchronisiert und Informationen über den Auszahlungsstatus öffentlicher Investitionspläne aus dem Staatshaushalt veröffentlicht werden müssen.

Das Ministerium für Planung und Investitionen ist für den Aufbau, die Verwaltung und die Implementierung des Nationalen Informationssystems und der Datenbank für öffentliche Investitionen verantwortlich. Basierend auf den Bestimmungen des Gesetzes über öffentliche Investitionen entwickelt das Ministerium Grundsätze, Kriterien, Informationsfelder, Daten und Berichtsformulare für das System, um die in das System eingegebenen Informationen und Daten zu synthetisieren, zu überprüfen und zu bewerten.

Gleichzeitig sind Programme, Aufgaben, Projekte, sonstige öffentliche Investitionsobjekte und Investitionspläne von Ministerien, Zentralbehörden und Kommunen im System zu bündeln, zu überprüfen und zu überwachen und den zuständigen Behörden gemäß den Vorschriften zu melden. Die zuständigen Behörden und Organisationen sind anzuweisen und zu drängen, die in diesem Rundschreiben vorgeschriebenen Aktualisierungen und Berichte zu erstellen. Gleichzeitig ist die landesweite Schulung und Beratung zur Verwaltung, zum Betrieb und zur Nutzung des Systems zu leiten.

Im Rundschreiben heißt es eindeutig, dass Ministerien sowie zentrale und lokale Behörden dafür verantwortlich sind, Informationen und Daten gemäß den Verfahren und Anforderungen des Systems einzugeben und zu aktualisieren und die Informationen entsprechend der Dezentralisierung des Systems bei der Synthese und Überwachung der Umsetzung mittelfristiger und jährlicher öffentlicher Investitionspläne in Ministerien sowie zentralen und lokalen Behörden zu verwenden und auszuwerten.

Darüber hinaus sind Investoren, Eigentümer von Komponentenprojekten und Programminhaber für die rechtzeitige und genaue Aktualisierung von Informationen und Berichten gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens verantwortlich. Gleichzeitig sind sie für die in das System eingegebenen Informationen und Daten verantwortlich und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dafür verantwortlich, im Rahmen des Managements ungenaue Informationen über den Status der Investitionsimplementierung zu melden und bereitzustellen.

Das Rundschreiben findet Anwendung bei der Vorbereitung, Beurteilung, Anpassung, Überwachung und Auswertung von Plänen, Programmen, Aufgaben und öffentlichen Investitionsprojekten im Nationalen Informationssystem und der Datenbank für öffentliche Investitionen ab dem öffentlichen Investitionsplan 2025 für Kapital aus dem Zentralhaushalt und ab dem mittelfristigen öffentlichen Investitionsplan für den Zeitraum 2026–2030 für öffentliches Investitionskapital gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über öffentliche Investitionen.


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