Rundschreiben zur Regelung der Verleihung militärischer Dienstgrade an Absolventen der aktiven Offiziersausbildung, einschließlich der Kriterien für die Verleihung der Dienstgrade Leutnant, Oberleutnant und Hauptmann an Absolventen der aktiven Offiziersausbildung.
Konkret handelt es sich bei der ersten Gruppe um Unteroffiziere und Soldaten, die eine Piloten- und U-Boot-Ausbildung absolviert haben, gut ausgebildet sind und für den Dienstgrad eines Leutnants in Frage kommen.
Die zweite Gruppe sind Unteroffiziere und Soldaten mit Hochschulabschluss, mindestens gutem Abschluss und guter Ausbildung, die für den Dienstgrad Leutnant in Betracht kommen, darunter in folgenden Fällen: Ausbildung an ausländischen Schulen; Ausbildung von Ärzten an der Militärmedizinischen Akademie, die Parteimitglieder sind (die Verleihungsquote für den Dienstgrad Leutnant liegt bei höchstens 90 %); Ausbildung von Apothekern und Ingenieuren an Militärschulen und nichtmilitärischen Schulen, die Parteimitglieder sind; Ausbildung von Unteroffizieren und Soldaten im aktiven Dienst, die Parteimitglieder sind, mit zweitem Hochschulabschluss an Militärschulen (die Verleihungsquote für den Dienstgrad Leutnant liegt bei höchstens 70 %).
Der Rang eines Leutnants kann auch in folgenden Fällen verliehen werden: Teilnehmer eines fünfjährigen Ausbildungsprogramms (keine Ingenieurausbildung) als Parteimitglied, während dessen der Titel eines fortgeschrittenen Soldaten oder höher verliehen wird oder offizielle Preise bei nationalen und internationalen Wettbewerben gewonnen werden; Studenten, die ethnischen Minderheiten aus sehr kleinen ethnischen Gruppen angehören und gemäß Regierungsvorschriften ausgewählte Studenten sind Parteimitglieder (die Verleihungsquote für den Rang eines Leutnants liegt bei höchstens 55 %); Teilnehmer eines vierjährigen Ausbildungsprogramms als Parteimitglied, während dessen der Titel eines fortgeschrittenen Soldaten oder höher verliehen wird oder offizielle Preise bei nationalen und internationalen Wettbewerben gewonnen werden; Studenten, die ethnischen Minderheiten aus sehr kleinen ethnischen Gruppen angehören und ausgewählte Studenten, Studenten, die an nichtmilitärischen Schulen oder an Schulen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit ausgebildet wurden, sind Parteimitglieder (die Verleihungsquote für den Rang eines Leutnants liegt bei höchstens 45 %).

Die dritte Gruppe ist Für eine Beförderung zum Oberleutnant oder Hauptmann kommen Unteroffiziere und Soldaten mit Hochschulabschluss infrage.
Im Einzelnen sind dies folgende Fälle: Ausbildung von Ärzten an der Militärmedizinischen Akademie mit einem Abschluss von „ausgezeichnet“ oder höher, während der Ausbildung wird der Titel „Nachahmersoldat der gesamten Armee“ oder höher verliehen; Ausbildung auf Universitätsniveau an den übrigen Schulen mit einem Abschluss von „ausgezeichnet“ und während der Ausbildung wird der Titel „Nachahmersoldat der gesamten Armee“ oder höher verliehen. Ist ein Parteimitglied, das für den Rang eines Oberleutnants in Betracht kommt.
Bei der Ausbildung zum inländischen U-Boot-Piloten werden diejenigen mit einem guten Abschluss, einer guten Ausbildung und der Zugehörigkeit zur Partei für den Rang eines Oberleutnants in Betracht gezogen; diejenigen mit einem hervorragenden Abschluss oder höher, einer guten Ausbildung und der Zugehörigkeit zur Partei werden für den Rang eines Kapitäns in Betracht gezogen.
Bei einer Ausbildung im Ausland ist der Abschluss mit „Gut“ oder höher zu bewerten, eine gute Ausbildung wird für den Dienstgrad „Hauptmann“ berücksichtigt.
Die vierte Gruppe ist Für den Dienstgrad Oberleutnant kommen Unteroffiziere und Soldaten in Betracht, die im Ausland einen Magisterabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben und über eine gute Ausbildung verfügen.
Kriterien für die Berücksichtigung des militärischen Rangs für Militärangehörige auf Universitätsniveau
Das Rundschreiben Nr. 18 legt außerdem die Kriterien für die Verleihung eines militärischen Dienstgrads an Berufssoldaten, Arbeiter und Verteidigungsbeamte mit Universitätsabschluss fest.
Das heißt, Absolventen werden entsprechend ihrer aktuellen Besoldung in den Rang eines Leutnants oder höher befördert; Absolventen mit hervorragenden Abschlussnoten oder höher werden für eine Gehaltserhöhung ein Jahr früher als für die Übernahme des Offiziersrangs vorgesehen in Betracht gezogen.
Bezüglich Gehaltserhöhungen und Beförderungen: Berufssoldaten, Arbeiter und Verteidigungsbeamte, die Anspruch auf eine Gehaltserhöhung haben, werden gemäß den Vorschriften für eine Gehaltserhöhung in Betracht gezogen. Gehaltserhöhungen für hochrangige Berufssoldaten gemäß den Vorschriften des Verteidigungsministeriums dienen als Grundlage für die Berücksichtigung von Beförderungen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Differenz nicht größer als eine höhere Gehaltsstufe ist.
Im Falle der Verleihung eines niedrigeren Offiziersdienstgrades als dem aktuellen Berufssoldatendienstgrad wird der Offiziersdienstgrad nicht berücksichtigt, die Offiziersnummer wird zugeteilt und das Gehalt wird entsprechend der Ausbildungsstufe auf einen höheren Berufssoldaten übertragen und der Zeitraum der Gehaltserhöhung wird für die Berücksichtigung einer Beförderung reserviert.
Bei der Zeremonie zur Ehrung herausragender junger Gesichter und vielversprechender junger Gesichter der gesamten Armee am 26. März 2024 sagte General Phan Van Giang, Minister für Nationale Verteidigung, dass dies das erste Mal sei, dass die Zentrale Militärkommission und das Ministerium für Nationale Verteidigung den Rang eines Oberleutnants an Studenten verliehen hätten, die sechs Jahre lang im Inland ausgebildet worden seien und bei Erfüllung der Anforderungen ihren Abschluss gemacht hätten. Bisher galt die Regelung zur Verleihung des Oberleutnants-Rangs an Absolventen nur für im Ausland ausgebildete Soldaten. |
Quelle: https://vietnamnet.vn/quy-dinh-moi-ve-thang-quan-ham-thuong-uy-dai-uy-voi-hoc-vien-phi-cong-tau-ngam-2385063.html
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