Regelungen zur Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturanlagen
Die Regierung hat das Dekret Nr. 44/2024/ND-CP erlassen, das die Verwaltung, Nutzung und Nutzung der Straßenverkehrsinfrastruktur regelt.
Illustrationsfoto. (Quelle: Internet) |
Methoden zur Nutzung von Straßeninfrastrukturanlagen
Das Dekret 44/2024/ND-CP legt die Methode zur Nutzung der Straßenverkehrsinfrastruktur fest, darunter:
a) Die Vermögensverwaltung organisiert unmittelbar die Nutzung der Vermögenswerte der Straßenverkehrsinfrastruktur.
b) Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Straßeninfrastrukturvermögens.
c) Pacht des Rechts zur Nutzung von Straßeninfrastrukturanlagen.
d) Befristete Übertragung des Rechts zur Nutzung von Straßeninfrastrukturgütern.
d) Falls es notwendig ist, Straßeninfrastrukturanlagen anders als unter den Punkten a, b, c und d oben beschrieben zu nutzen, entwickeln das Verkehrsministerium (für Anlagen unter zentraler Verwaltung) und das Volkskomitee der Provinz (für Anlagen unter lokaler Verwaltung) unter Vorsitz und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden ein Projekt zur Nutzung der Straßeninfrastrukturanlagen und legen es dem Premierminister zur Prüfung und Genehmigung vor. Der Hauptinhalt des Projekts zur Nutzung der Straßeninfrastrukturanlagen muss dem Formular Nr. 02D im Anhang zu Dekret 44/2024/ND-CP entsprechen. Nach Genehmigung des Projekts durch den Premierminister leiten und überwachen das Verkehrsministerium und das Volkskomitee der Provinz die Umsetzung des Projekts zur Nutzung der von ihnen verwalteten Straßeninfrastrukturanlagen.
Die Verordnung besagt eindeutig, dass in Fällen, in denen die Nutzung der unter den Punkten b, c und d genannten Straßeninfrastrukturanlagen die Beauftragung eines Beraters zur Ausarbeitung eines Anlagennutzungsprojekts erfordert, die Kosten für die Beauftragung eines Beraters aus dem regulären Ausgabenbudget der Vermögensverwaltungsagentur vorgezogen und von den Erlösen aus der Anlagennutzung abgezogen werden. Die Auswahl der Einheit, die einen Berater zur Ausarbeitung eines Anlagennutzungsprojekts beauftragt, erfolgt gemäß den Vorschriften.
Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturanlagen
Insbesondere legt das Dekret 44/2024/ND-CP fest, dass die Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturvermögen die Übertragung des Rechts zur Erhebung von Straßennutzungsgebühren durch den Staat an eine Organisation im Rahmen eines Vertrags darstellt, der einen entsprechenden Geldbetrag erhält.
Gegenstand der Übertragung der Berechtigung zur Erhebung von Benutzungsgebühren sind Vermögenswerte der Straßenverkehrsinfrastruktur oder Teile davon, die nach den gesetzlichen Bestimmungen Straßenbenutzungsgebühren unterliegen (ausgenommen sind Straßenbenutzungsgebühren, die nach den gebühren- und abgabenrechtlichen Bestimmungen über Fahrzeugköpfe erhoben werden).
Die Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturanlagen gilt nicht für: Straßeninfrastrukturanlagen im Zusammenhang mit der Landesverteidigung und -sicherheit; Straßeninfrastrukturanlagen, die unter die in Absatz 1, Artikel 16 des Dekrets 44/2024/ND-CP genannten Fälle fallen.
Die Dauer der Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Vermögenswerten der Straßenverkehrsinfrastruktur wird in jedem Übertragungsvertrag konkret festgelegt, beträgt jedoch maximal 10 Jahre und richtet sich nach jedem Vermögenswert (Teil eines Vermögenswerts) der Straßenverkehrsinfrastruktur, der von der in Klausel 5, Artikel 14 des Dekrets 44/2024/ND-CP in der Entscheidung zur Genehmigung des Projekts zur Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Vermögenswerten genannten zuständigen Behörde oder Person genehmigt wurde.
Bezüglich der Befugnis zur Genehmigung des Projekts zur Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturvermögen heißt es im Dekret eindeutig: „Der Verkehrsminister genehmigt das Projekt zur Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturvermögen, das von der zentralen Vermögensverwaltungsagentur verwaltet wird.“ „Das Volkskomitee der Provinz genehmigt das Projekt zur Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturvermögen, das von der lokalen Vermögensverwaltungsagentur verwaltet wird.“
Regelungen für den Erwerber des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturanlagen
In der Verordnung heißt es: Der Erwerber des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Vermögenswerten der Straßenverkehrsinfrastruktur hat das Recht, die Nutzung dieser Vermögenswerte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und dem unterzeichneten Vertrag zu organisieren. Er entscheidet über Methoden und Maßnahmen zur Nutzung der gesicherten Vermögenswerte gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes und dem unterzeichneten Vertrag. Er erhebt Straßennutzungsgebühren und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Vermögenswerten der Straßenverkehrsinfrastruktur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und dem unterzeichneten Vertrag.
Der Erwerber des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturanlagen ist verpflichtet, die Anlagen bestimmungsgemäß zu nutzen und zu verwerten; er darf die Nutzungsfunktion nicht ändern, sie nicht übertragen, verkaufen, verschenken, mit Kapital belasten, verpfänden oder Maßnahmen zur Erfüllung anderer zivilrechtlicher Verpflichtungen ergreifen. Die Instandhaltung der Anlagen ist gemäß dem unterzeichneten Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.
Darüber hinaus ist der Erwerber verpflichtet, die Übertragungsgebühr für das Recht zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Immobilie (einschließlich der zusätzlichen Zahlung gemäß Punkt 1, Klausel 9 dieses Artikels) vollständig und pünktlich wie vorgeschrieben zu zahlen. Falls die vorgeschriebene Zahlungsfrist verstrichen ist und der Erwerber den Betrag nicht oder nicht vollständig bezahlt hat, muss er eine Vertragsstrafe zahlen. Die Strafe entspricht dem Betrag der verspäteten Zahlung, der gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Steuerverwaltung ermittelt wird.
Der Erwerber muss jährlich die Einnahmen aus der Verwertung des übertragenen Eigentums, einschließlich des Rechts zur Erhebung von Eigentumsnutzungsgebühren, zusammen mit einem geprüften Finanzbericht gemäß den Vorschriften melden und an den Veräußerer des Rechts zur Erhebung von Eigentumsnutzungsgebühren senden.
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