Justizminister Nguyen Hai Ninh – Foto: GIA HAN
Am Morgen des 25. Juni verabschiedetedie Nationalversammlung mit der Mehrheit der Stimmen das Gesetz zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen.
Die Höhe der Bußgelder bei Verstößen ohne Eintragung ist an die Mindestlohnerhöhung gekoppelt.
Insbesondere wurde die Erhöhung der Geldbußen für Fälle von Verwaltungsverstößen ohne Eintragung ins Handelsregister durch das Gesetz auf einen niedrigeren Betrag als ursprünglich vorgesehen angepasst.
Demnach werden in Fällen von Verwarnungen Verwaltungssanktionen ohne Eintragung verhängt oder Geldbußen von bis zu 500.000 VND für Einzelpersonen und 1 Million VND für Organisationen verhängt.
Verstöße, die von den zuständigen Behörden übermittelt werden, die ein Strafverfahren (gemäß Absatz 1, Artikel 63) dieses Gesetzes durchführen.
Bei Ordnungswidrigkeiten, die mit technischen und beruflichen Mitteln und Geräten festgestellt werden, muss ein Protokoll erstellt werden. Bei Sanktionen wegen Ordnungswidrigkeiten ohne Protokoll erlässt die zuständige Person vor Ort einen Sanktionsbescheid.
Bereits im April 2025 hatte der Redaktionsausschuss bei der Bekanntgabe des Gesetzesentwurfs vorgeschlagen, die Verwaltungsstrafe für unterlassene Aufzeichnungen für Einzelpersonen auf 2,5 Millionen VND und für Organisationen auf 5 Millionen VND zu erhöhen – also zehnmal mehr als die geltenden Bestimmungen.
Bei der Vorlage in der 9. Sitzung der 15. Nationalversammlung (Juni 2025) sah der Gesetzentwurf eine Vervierfachung der Geldstrafe ohne Eintragung vor, nämlich von 250.000 VND auf 1 Million VND (für Einzelpersonen) und von 500.000 VND auf 2 Millionen VND (für Organisationen).
Justizminister Nguyen Hai Ninh erklärte, dass der endgültige Gesetzentwurf (vor seiner Verabschiedung durch die Nationalversammlung) lediglich eine Verdoppelung der Geldbuße vorsehe. Einige Abgeordnete hätten vorgeschlagen, den Umfang der Geldbußen ohne Eintragung zu erweitern, da sie Bedenken hätten, dass dadurch das Recht auf Berufung und Transparenz beeinträchtigt werde.
Aufgrund dieser Stellungnahme wurde der Gesetzentwurf dahingehend überarbeitet, dass die Höchststrafe für nicht erfasste Verstöße für Einzelpersonen nur von 250.000 VND auf 500.000 VND und für Organisationen von 500.000 VND auf 1 Million VND (Verdoppelung) erhöht wird, statt wie im vorherigen Gesetzentwurf um das Vierfache, um der 2,5-fachen Erhöhung des Mindestlohns Rechnung zu tragen.
Gleichzeitig ändert sich die Methode zur Bestimmung der Höchststrafe des Strafrahmens (basierend auf den Bestimmungen des Strafrahmens) nicht.
Laut Herrn Ninh wird die Anpassung der Regulierungsmethode im Zuge der Ausarbeitung eines Vorschlags zur umfassenden Gesetzesänderung in der kommenden Zeit weiter untersucht und bewertet.
Anpassung der Verjährungsfristen bei Ordnungswidrigkeiten?
Das neue Gesetz ändert und ergänzt zudem eine Reihe von Bestimmungen zur Verjährung von Ordnungswidrigkeiten. Nach den geltenden Vorschriften beträgt die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten in den meisten Bereichen ein Jahr (in manchen Bereichen zwei Jahre), gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Ordnungswidrigkeit bzw. ab dem Zeitpunkt ihrer Entdeckung.
Dementsprechend beträgt die Verjährungsfrist für Verwaltungsverstöße 1 Jahr, mit Ausnahme der folgenden Fälle: Verwaltungsverstöße in den Bereichen Buchhaltung, Rechnungen, Gebühren, Versicherungsgeschäft, Preismanagement, Wertpapiere, geistiges Eigentum, Bauwesen, Fischerei, Forstwirtschaft, Untersuchung, Planung, Exploration, Ausbeutung und Nutzung von Wasserressourcen;
Erdöl- und andere Mineralienaktivitäten; Umweltschutz; Atomenergie; Verwaltung und Entwicklung von Wohnungen und Büros; Grundstücke; Deiche; Presse; Verlagswesen; Produktion, Export, Import und Handel von Waren; Produktion und Handel von verbotenen und gefälschten Waren; Verwaltung von Arbeitskräften im Ausland.
Die Verjährungsfrist für Verwaltungssanktionen bei Beschwerden, Anzeigen, Empfehlungen und Überlegungen beträgt 2 Jahre.
Bei Verwaltungsverstößen im Steuerbereich und bei der unabhängigen Rechnungsprüfung richtet sich die Verjährungsfrist für die Behandlung von Verwaltungsverstößen nach den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes und des Gesetzes über die unabhängige Rechnungsprüfung.
Bei von der Staatsanwaltschaft verhängten Verwaltungssanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen verlängert sich die geltende Verjährungsfrist für Sanktionen um ein Jahr.
Die Zeit, die die Staatsanwaltschaft zur Annahme und Prüfung des Falles benötigt, wird auf die Verjährungsfrist für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten angerechnet.
Minister Nguyen Hai Ninh erläuterte diese Regelung und sagte, die Mehrheit der Delegierten habe vorgeschlagen, die derzeitige Verjährungsfrist für die Bearbeitung von Verwaltungsverstößen unverändert zu lassen und lediglich die Verjährungsfrist für die Bearbeitung von Verwaltungsverstößen für Fälle zu verlängern, die von der Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden, um die Meinung des zentralen Lenkungsausschusses zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption, Verschwendung und Negativität umzusetzen.
Als Reaktion auf die Kommentare wurde der Gesetzentwurf dahingehend überarbeitet, dass die Verjährungsfrist für jede Art von Verstoß in bestehenden Bereichen nur noch um 1 Jahr (von 1 Jahr auf 2 Jahre, von 2 Jahren auf 3 Jahre) erhöht wird, anstatt der allgemeinen 3-Jahres-Regelung wie im zuvor vorgelegten Gesetzentwurf.
Tuoitre.vn
Quelle: https://tuoitre.vn/quoc-hoi-chi-tang-muc-xu-phat-vi-pham-hanh-chinh-khong-lap-bien-ban-gap-2-lan-20250625100411776.htm
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