Rundschreiben Nr. 49/2024/TT-BTC als Leitfaden für die Erstellung des Staatshaushaltsvoranschlags für 2025 und des 3-Jahres-Finanzplans des Staates für den Haushalt 2025–2027.
Im Rundschreiben wird die Erstellung der Einnahmenschätzung des Staatshaushalts für 2025 klar dargelegt. Dementsprechend gilt der allgemeine Grundsatz, dass die Einnahmenschätzung des Staatshaushalts für 2025 im Einklang mit den Bestimmungen des Staatshaushaltsgesetzes, des Steuerverwaltungsgesetzes, der Gesetze über Steuern, Gebühren und Abgaben, anderer relevanter Rechtsdokumente und der Richtlinie Nr. 17/CT-TTg des Premierministers vom 22. Mai 2024 erstellt werden muss, um eine korrekte und ausreichende Erhebung der Einnahmequellen des Staatshaushalts im Einklang mit der Umsetzungssituation der Vorjahre und eine bestmögliche Umsetzung der Einnahmenziele des Staatshaushalts für den Fünfjahreszeitraum 2021–2025 zu gewährleisten.
Bei der Erstellung der Einnahmenschätzung für 2025 wird die sozioökonomische und finanzielle Situation im In- und Ausland genau berücksichtigt. Insbesondere werden die Faktoren für eine Erhöhung, Verringerung und Verschiebung der Einnahmequellen aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Richtlinien zu Einnahmen und Einnahmenverwaltung berechnet, insbesondere Richtlinien zur Befreiung von Steuern, Gebühren und Abgaben sowie zur Reduzierung und Verlängerung abgelaufener Zahlungsfristen für Steuern und Grundrenten, die Umsetzung des Fahrplans für Steuersenkungen und Anreize zur Erfüllung der Verpflichtungen der Regierung im Prozess der internationalen Wirtschaftsintegration mit ausländischen Investoren und die Umsetzung von Vorschriften gegen die globale Erosion der Steuerbemessungsgrundlage.
Die Erstellung von Steuerschätzungen muss mit der drastischen Umsetzung von Verwaltungsreformen einhergehen, wobei das Steuermanagement modernisiert werden muss; das Management gestärkt werden muss; Einnahmeverluste, insbesondere Steuerverluste bei Unternehmens- und Immobilienübertragungen, verhindert werden müssen; neue Einnahmequellen, die im Rahmen der Entwicklung der digitalen Wirtschaft und des elektronischen Handels entstehen, müssen wirksam verwaltet werden; die Steuerprüfungen und -kontrollen müssen intensiviert werden; Verrechnungspreise, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug müssen verhindert werden; Steuerrückstände müssen drastisch behandelt werden und Steuerrückzahlungen müssen streng kontrolliert werden.
Es wird angestrebt, die Inlandseinnahmen im Jahr 2025, ohne Landnutzungsgebühren, Lotterieeinnahmen, Erlöse aus der Veräußerung staatlichen Kapitals an Unternehmen, Dividenden, Gewinne nach Steuern und die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben der Staatsbank, landesweit um mindestens 5–7 % gegenüber dem geschätzten Wert im Jahr 2024 zu steigern (ohne Berücksichtigung von Faktoren, die zu einer Erhöhung oder Verringerung der Einnahmen aufgrund von Politikänderungen führen); die Wachstumsrate der Einnahmen an jedem Ort steht im Einklang mit dem Wirtschaftswachstum und den dort entstehenden Einnahmequellen, unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Stärkung des Einnahmenmanagements, der Vermeidung von Einnahmeverlusten und der Eintreibung von Steuerschulden. Die geschätzten Einnahmen aus Import-Export-Aktivitäten steigen im Jahr 2025 im Vergleich zum geschätzten Wert im Jahr 2024 durchschnittlich um etwa 4–6 %.
Erstellen Sie eine Schätzung der Mehrwertsteuerrückerstattung gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes
Auf Grundlage der tatsächlichen Situation und der sozioökonomischen Entwicklungsziele in der Region, der Produktions- und Geschäftspläne der Exportunternehmen, der Gesamtzahl der neu lizenzierten Projekte und des Investitionskapitals, des Investitionsfortschritts laufender und neuer Investitionsprojekte sowie der Investitionsprojekte, die die Investitionsphase abgeschlossen haben und in die Betriebsphase übergegangen sind, kann die erwartete Mehrwertsteuerrückerstattung im Jahr 2025 gemäß den aktuellen Richtlinien und Regelungen sowie den in Kraft tretenden neuen Richtlinien und Regelungen richtig, vollständig und zeitnah berechnet werden.
Die Aufstellung eines Budgets für Mehrwertsteuerrückerstattungen ist eng mit der Anforderung verknüpft, das Steuerrückerstattungsmanagement, die Überwachung, die Kontrolle und die Mehrwertsteuerprüfungen nach der Rückerstattung zu verstärken, um die Einhaltung tatsächlicher Ereignisse und Richtlinien sicherzustellen.
Erstellen Sie ein Budget für nicht erstattungsfähige Hilfe
Gemäß dem Rundschreiben muss die Entwicklung der Einnahmenschätzung des Staatshaushalts 2025 für ausländische nicht rückzahlbare Hilfsquellen auf der Umsetzung des Staatshaushalts 2024 (zugewiesener Haushaltsbetrag, von Gebern erhaltenes Kapital, umgesetztes Kapital) basieren und diese genau verfolgen. Außerdem müssen Dokumente des von den zuständigen Behörden in Vietnam genehmigten Programms, Projekts, Nicht-Projekts oder der Hilfe, Dokumente zu Hilfszusagen, Hilfsschreiben oder Dokumente zu Hilfsabsichten der Geber, der tatsächliche Umsetzungsfortschritt, im Laufe des Jahres neu entstehende Möglichkeiten der Umsetzung berücksichtigt werden. Dabei dürfen keine Schätzungen vorliegen, die dazu führen, dass zusätzliche Schätzungen bei den zuständigen Behörden eingereicht oder nicht vollständig umgesetzt werden müssen, was zur Stornierung der Schätzung oder zur Übertragung von Quellen führen kann. Im Prozess der Entwicklung der Einnahmen-/Ausgabenschätzung des Staatshaushalts für ausländische nicht rückzahlbare Hilfsquellen müssen der Programm-/Projekt-/Nicht-Projektträger und die Haushaltsvoranschlagsbehörde der Ebene I (Verwaltungsbehörde) die Art der Investitionen und der regelmäßigen Ausgaben bestimmen, jeden Inhalts-/Ausgabenbereich detailliert beschreiben und die Kapitalquelle entsprechend der Dezentralisierung gemäß den Vorschriften zur Staatshaushaltsverwaltung (sofern vorhanden) klar definieren.
Für ab 2024 und früher erhaltene Hilfen, die nicht im zugewiesenen Budget enthalten sind, müssen Ministerien, zentrale und lokale Agenturen diese im Budget 2025 aufbereiten und zusammenfassen, um sie den zuständigen Behörden zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen, als Grundlage für die Buchhaltung und endgültige Abrechnung gemäß den Vorschriften.
[Anzeige_2]
Quelle: https://thoibaonganhang.vn/phan-dau-du-toan-thu-noi-dia-nam-2025-tang-toi-thieu-khoang-5-7-153737.html
Kommentar (0)