Das Rundschreiben Nr. 11/2023/TT-BNV zur Anpassung der monatlichen Zulagen für pensionierte ältere Kader auf Gemeindeebene tritt am 15. September in Kraft.
Dementsprechend erhöhen sich die Rente, die Sozialversicherungsbeihilfe und die monatliche Beihilfe für ältere Gemeindekader wie folgt: Monatliche Beihilfe = Beihilfeniveau für Juni 2023 x 1,125.
Wenn die Subventionshöhe für pensionierte Kommunalkader nach der Anpassung weniger als 3 Millionen VND/Monat beträgt, wird sie weiter angepasst, und zwar:
Erhöhung um 300.000 VND/Person/Monat, wenn die Leistungshöhe weniger als 2,7 Millionen VND/Monat/Person beträgt.
Erhöhung um 3 Millionen VND/Person/Monat, wenn das Leistungsniveau von 2,7 auf weniger als 3 Millionen VND/Person/Monat steigt
Die Personen, deren monatliche Zulagen angepasst werden, werden wie folgt gerundet: Ehemalige Parteisekretäre, Vorsitzende des Volkskomitees, stellvertretende Sekretäre, Vizevorsitzende, Mitglieder des Ständigen Parteikomitees, Sekretäre des Volkskomitees, Sekretäre des Gemeindevolksrates, Gemeindegruppenleiter und Gemeindepolizeichefs erhalten 3 Millionen VND/Monat/Person. Die übrigen Positionen erhalten 2,817 Millionen VND/Monat/Person.
Zuvor hatte die Regierung das Dekret Nr. 42/2023/ND-CP erlassen, mit dem Renten, Sozialversicherungsleistungen und monatliche Zulagen mit Wirkung vom 1. Juli angepasst wurden.
Demnach werden ab dem 1. Juli die Renten, Sozialversicherungsleistungen und monatlichen Zulagen von 12,5 % auf 20,8 % erhöht.
Erhöhung der Renten, Sozialversicherungsleistungen und monatlichen Zulagen ab Juni um 12,5 % für Subjekte, die durch das Regierungsdekret Nr. 108/2021 zur Anpassung der Renten, Sozialversicherungsleistungen und monatlichen Zulagen geregelt sind.
Erhöhung der Renten, Sozialversicherungsleistungen und monatlichen Zulagen im Juni um 20,8 % für Personen, die noch nicht gemäß Dekret Nr. 108/2021 angepasst wurden.
Gemäß Dekret 42 wird für Personen, die Renten, Sozialversicherungsleistungen und monatliche Leistungen gemäß den Vorschriften erhalten, nach der Anpassung ein Leistungsniveau von weniger als 3 Millionen VND/Monat festgelegt, sodass eine Erhöhung erfolgt.
Konkret handelt es sich um eine Erhöhung um 300.000 VND/Person/Monat für diejenigen mit einem Leistungsniveau von weniger als 2,7 Millionen VND/Person/Monat.
Erhöhung um 3 Millionen VND/Person/Monat für Leistungsempfänger von 2,7 Millionen VND/Person/Monat auf weniger als 3 Millionen VND/Person/Monat.
Neben den Richtlinien zur Anpassung der monatlichen Zulagen für pensionierte Gemeindebeamte treten im September 2023 auch zahlreiche neue Richtlinien für Beamte, Staatsbedienstete und Angestellte im öffentlichen Dienst offiziell in Kraft.
Änderung der Kriterien für die Einstufung der Qualität von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten auf der Ebene der Nichterfüllung ihrer Aufgaben
Am 17. Juli 2023 erließ die Regierung das Dekret 48/2023/ND-CP zur Änderung des Dekrets 90/2020/ND-CP zur Bewertung und Klassifizierung der Qualität von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten.
Dementsprechend sieht Klausel 4, Artikel 1 des Dekrets 48/2023/ND-CP die Streichung der Formulierung „bei der Durchführung von Aufgaben“ in Klausel 5, Artikel 7; Punkt c, Satz 1 und Punkt d, Satz 2, Artikel 11; Punkt c, Satz 1 und Punkt d, Satz 2, Artikel 15 des Dekrets 90/2020/ND-CP vor.
Eines der Kriterien zur Einstufung der Qualität von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten auf der Ebene der Nichterfüllung ihrer Aufgaben lautet daher wie folgt:
Im Veranlagungsjahr kam es zu einem Verstoß, der disziplinarisch geahndet wurde.
Dekret 48/2023/ND-CP tritt am 15. September 2023 in Kraft.
Ergänzende Richtlinien zur Beurteilung von Kadern und Beamten, die der Parteidisziplin unterliegen
Mit dem Dekret 48/2023/ND-CP wurden außerdem folgende Richtlinien zur Bewertung von Kadern und Beamten hinzugefügt, die der Parteidisziplin unterliegen:
Die Qualität von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten, die partei- oder verwaltungsmäßigen Disziplinarmaßnahmen unterliegen, wird wie folgt beurteilt und klassifiziert:
a) Kader, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die im Beurteilungsjahr partei- oder verwaltungsrechtlichen Disziplinarmaßnahmen unterliegen, gelten als ihren Aufgaben nicht nachgekommen, mit Ausnahme des in Buchstabe b dieses Absatzes genannten Falles.
b) Falls der Verstoß nicht Gegenstand einer Disziplinarentscheidung einer zuständigen Behörde war, sondern als Grundlage für die Bewertung und Einstufung der Qualität als nicht erfüllte Aufgabe im Bewertungsjahr verwendet wurde, wird die nach dem Bewertungsjahr für diesen Verstoß ergangene Disziplinarentscheidung (sofern vorhanden) für die Bewertung und Einstufung der Qualität im Jahr der Disziplinarentscheidung nicht berücksichtigt.
c) Ist ein Kader, Beamter oder öffentlicher Angestellter Parteimitglied und wurde er wegen desselben Verstoßes sowohl disziplinarischen Maßnahmen der Partei als auch disziplinarischen Maßnahmen der Verwaltung unterworfen, treten die disziplinarischen Entscheidungen der Partei und die disziplinarischen Entscheidungen der Verwaltung jedoch nicht im selben Beurteilungsjahr in Kraft, wird dies nur als Grundlage für die Qualitätsklassifizierung in einem Beurteilungsjahr berücksichtigt.
Minh Hoa (t/h)
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