Der Vorsitzende der Nationalversammlung, Tran Thanh Man, unterzeichnete und erließ die Resolution Nr. 1403/NQ-UBTVQH15, mit der er dem Vorschlag des Vorsitzenden Richters der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zum Arbeitsapparat des Instituts zustimmte.
Dementsprechend beschloss der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung, dem Vorschlag des Generalstaatsanwalts der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zum Arbeitsapparat der Staatsanwaltschaft zuzustimmen, darunter: Staatsanwaltschaftsausschuss; Büro; Abteilung für Strafverfolgung und Überwachung der Untersuchung von Sicherheitsfällen; Abteilung für Strafverfolgung und Überwachung der Untersuchung von Fällen der sozialen Ordnung; Abteilung für Strafverfolgung und Überwachung der Untersuchung von Wirtschafts- und Korruptionsfällen; Abteilung für Strafverfolgung und Überwachung der Untersuchung von Drogenfällen; Abteilung für Strafverfolgung und Überwachung der Untersuchung von Justizfällen; Abteilung für Strafverfolgung und Überwachung von Strafprozessen; Ermittlungsagentur der Obersten Volksstaatsanwaltschaft; Abteilung für Strafverfolgung in Haft und Vollstreckung von Strafurteilen; Abteilung für Strafverfolgung in Verwaltungs- und Handelssachen; Abteilung für Strafverfolgung in Zivilsachen; Abteilung für Strafverfolgung in Justizbeschwerden und -anzeigen; Abteilung für internationale Zusammenarbeit und gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen; Abteilung für Gesetzgebung; Abteilung für Organisation und Personal; Abteilung für Kriminalstatistik und digitale Transformation; Finanzabteilung; Aufsichtsbehörde; Universität der Staatsanwaltschaft (mit einer Zweigstelle der Universität der Staatsanwaltschaft in Ho-Chi-Minh-Stadt); Institut für Staatsanwaltschaftswissenschaften; Zeitung zum Schutz des Rechts; Zentrale Militärstaatsanwaltschaft .
Der Vorsitzende Richter der Obersten Volksstaatsanwaltschaft legt die Organisationsstruktur, Aufgaben, Befugnisse und Arbeitsbeziehungen der Einheiten innerhalb des Arbeitsapparats der Obersten Volksstaatsanwaltschaft fest.
Diese Resolution tritt am 7. Februar 2025 in Kraft.
Die Resolution Nr. 951/NQ-UBTVQH13 des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung vom 28. Mai 2015 zur Genehmigung der Entscheidung des Vorsitzenden Richters der Obersten Volksstaatsanwaltschaft über den Arbeitsapparat der Obersten Volksstaatsanwaltschaft verliert mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Resolution ihre Gültigkeit.
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