Als Ergebnis dieser fünftägigen Patrouille und Kontrolle der Seegebiete vom Süden Nghe Ans bis zum Norden des Distrikts Quynh Luu wandte sich die Delegation an über 30 Fischereifahrzeuge, um die Eigentümer und die Besatzung an die Einhaltung der Verfahrensvorschriften für die Ausbeutung und Fischerei auf See zu erinnern. Gleichzeitig entdeckte und belangte die Delegation sieben Eigentümer von Fischereifahrzeugen, die gegen die Vorschriften verstoßen hatten.
Zu den Fahrzeugbesitzern und Kapitänen in Thanh Hoa, die dieses Mal kontrolliert und mit einer Geldstrafe belegt wurden, gehören: Herr Hoang Van Manh, Fischerboot mit dem Nummernschild TH-91674-TS, Adresse in Quang Xuong (Thanh Hoa); Le Ngoc Duong, Besitzer eines Fischerboots mit dem Nummernschild TH-81905-TS, wohnhaft im Bezirk Hai Ninh, Stadt Nghi Son (Thanh Hoa); Nguyen Van Hung, Besitzer eines Fischerboots mit dem Nummernschild TH-91432-TS, wohnhaft im Bezirk Hai Chau, Stadt Nghi Son (Thanh Hoa).
Zusätzlich zu den drei Schiffseignern aus Thanh Hoa hat die Delegation auch die folgenden Männer entdeckt und verhängt Verwaltungsstrafen gegen sie: Tran Van Tien, Eigner eines Fischerboots mit dem Kennzeichen NA-80251-TS; Nguyen Van Quang, Eigner eines Fischerboots mit dem Kennzeichen NA-80239-TS; Nguyen Van Huy, Eigner eines Fischerboots mit dem Kennzeichen NA-80249-TS und Tran Van Tam, Eigner eines Fischerboots mit dem Kennzeichen NA-2080-TS, alle wohnhaft in der Gemeinde Dien Ngoc, Dien Chau (Nghe An).
Die Eigentümer von Fischereifahrzeugen wurden hauptsächlich wegen Verstößen gegen die Formalitäten beim Fischen auf See mit Geldstrafen belegt. So führten sie beispielsweise nicht alle erforderlichen Dokumente mit sich, setzten auf einigen Schiffen Arbeiter ein, deren Namen nicht auf der Besatzungsliste standen, führten keine Aufzeichnungen über den Fischfang oder fischten im falschen Gebiet oder im Gebiet, das in der erteilten Fischereilizenz angegeben war.
Herr Tran Chau Thanh, Leiter der Fischereiaufsichtsbehörde, Fischereiaufsichtsbehörde und Leiter der interdisziplinären Arbeitsgruppe der Provinz, sagte: „Bei dieser Inspektion gab es neben einigen Schiffseignern, die von dem Verstoß wussten und daran erinnert wurden, auch einige, die sich strikt daran hielten, aber es gab auch einige Fischerbooteigner, die nicht über alle Dokumente verfügten und bei der Erstellung der Strafprotokolle durch die Behörden nicht mit dem Inspektionsteam kooperierten, sodass das Team alles propagieren und mobilisieren musste, was sehr zeitaufwändig war. Neben der Überprüfung und Bestrafung von Schiffen, die gegen die „3 Nr.“ für Schiffe ab 12 m oder die „2 Nr.“ für Schiffe unter 12 m verstoßen hatten, wandte sich das Team auch an einige 4-polige, 2-polige und Offshore-Fischerboote, um das VMS-Fahrtüberwachungssignal auf Fischerbooten aufrechtzuerhalten, und erinnerte sie daran, die Vorschriften zur Brandverhütung und -bekämpfung auf Fischerbooten einzuhalten.“
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