Rückspiegel gelten als wichtiger Bestandteil der Fahrzeugsicherheit. Funktionell helfen Rückspiegel dem Fahrer, Fahrzeuge zu beobachten, die in die gleiche Richtung hinter ihm fahren. Bevor der Fahrer die Richtung ändert oder die Straße überquert, ist der Rückspiegel ein wichtiger Assistent, den er im Blick behalten muss.
Gemäß Punkt e, Satz 1 und Satz 2, Artikel 53 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 ist Folgendes festgelegt:
Zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeuge des richtigen Typs müssen über geeignete Rückspiegel und andere Ausrüstungen und Geräte verfügen, die die Sicht des Fahrers gewährleisten.
Zweirädrige Krafträder, dreirädrige Krafträder und Motorräder müssen außerdem über geeignete Rückspiegel und andere Ausrüstungen und Vorrichtungen verfügen, die die Sicht des Fahrers gewährleisten.
Weitere Erläuterung: Der Standard QCVN 28:2010/BGTVT besagt, dass der Rückspiegel eines Motorrads oder Motorrollers ein Teil ist, das zur Beobachtung der Rückseite dient.
Dementsprechend müssen alle Rückspiegel des Fahrzeugs sicher montiert sein und über verstellbare Sichtbereiche verfügen. Der Fahrer kann sie bequem von der Fahrposition aus einstellen und hat einen klaren Blick auf das Bild nach hinten, das sich in einem Mindestabstand von 50 m nach rechts und links befindet. Gleichzeitig müssen die Rückspiegel folgende Größenvorschriften erfüllen:
- Die Fläche der reflektierenden Oberfläche darf nicht kleiner als 69 cm2 sein.
- Bei runden Spiegeln darf der Durchmesser der reflektierenden Oberfläche nicht kleiner als 94 mm und nicht größer als 150 mm sein;
- Bei nicht kreisförmigen Spiegeln muss die Größe der reflektierenden Oberfläche groß genug sein, um einen einbeschriebenen Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm aufzunehmen, muss aber in ein Rechteck mit den Abmessungen 120 mm x 200 mm passen.
Wenn ein Motorrad im Straßenverkehr nicht über genügend Rückspiegel verfügt, ist die Verkehrspolizei berechtigt, das Fahrzeug gemäß den Vorschriften anzuhalten und Verstöße direkt festzustellen. Zu diesem Zeitpunkt muss der Fahrer die Vorschriften zum Anhalten des Fahrzeugs einhalten.
Die Geldstrafe für Fahrzeuge ohne Rückspiegel bei der Teilnahme am Verkehr ist im Dekret 100/2019/ND-CP wie folgt festgelegt:
Für Motorräder beträgt die Geldstrafe gemäß Punkt a, Klausel 1, Artikel 17 des Dekrets 100 für Motorräder ohne linken Spiegel oder für Motorräder mit einem solchen, der aber nicht wirksam ist, 100.000 bis 200.000 VND.
Gemäß Punkt a, Klausel 2, Artikel 16 des Dekrets 100/2019/ND-CP beträgt die Geldstrafe 300.000 bis 400.000 VND für Pkw (einschließlich Anhänger oder Sattelauflieger) und ähnliche Fahrzeuge, die im Straßenverkehr keine Rückspiegel haben. Darüber hinaus verhängt die Verkehrspolizei eine zusätzliche Strafe, indem sie den Fahrer zur Installation der Vollausstattung oder zum Austausch gegen eine qualifizierte Ausrüstung auffordert.
Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen Motorräder Rückspiegel auf der linken Seite oder auf beiden Seiten und Autos Rückspiegel auf beiden Seiten haben; bei Nichteinhaltung drohen Verwaltungsstrafen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Minh Hoa (t/h)
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