Dieser Donnerstag (18. April bzw. 10. März nach dem Mondkalender) ist der Gedenktag für König Hung. Die Arbeiter haben einen freien Tag bei vollem Lohnausgleich gemäß ihren Arbeitsverträgen. Nach dem freien Tag, Freitag, dem 19. April, kehren die Arbeiter landesweit wie gewohnt an ihre Arbeitsplätze zurück.
Gemäß dem Feiertagsplan vom 30. April bis 1. Mai dieses Jahres haben die Arbeitnehmer vom 27. April bis 1. Mai fünf aufeinanderfolgende Tage frei.
Zuvor hatte das Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales festgestellt, dass der Feiertag Montag, der 29. April (ein normaler Arbeitstag), zwischen zwei Feiertagen und zwei Wochenendtagen lag. Daher hatte es vorgeschlagen, den 29. April frei zu nehmen und stattdessen einen anderen Tag zu arbeiten, um dies auszugleichen. So hätten Beamte, Staatsbedienstete, Angestellte im öffentlichen Dienst und Arbeiter fünf aufeinanderfolgende freie Tage. Die Regierung stimmte diesem Vorschlag zu.
Für Einheiten, die am Samstag arbeiten, stehen dem Unternehmen jedoch nur dienstags und mittwochs zwei freie Tage zur Verfügung, für die kein Ausgleich erfolgt. Der Urlaubsplan für den Feiertag vom 30.4. bis 1.5. von Unternehmen, die am Samstag arbeiten, wird gemäß der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer umgesetzt und gilt nicht für den neu genehmigten Urlaubsplan.
Das Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales fordert Arbeitgeber auf, die für Beamte und öffentliche Angestellte vorgeschriebenen Feiertage vom 30. April bis 1. Mai anzuwenden, stellt jedoch die vollständige Umsetzung der Regelungen für Arbeitnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sicher.
Wenn der Betrieb den Montag (29. April) frei gibt, haben die Mitarbeiter von Sonntag (28. April) bis Mittwoch (1. Mai) 4 aufeinanderfolgende freie Tage und müssen die ausgefallene Arbeit am entsprechenden Tag nachholen.
Wie erhalten Mitarbeiter Gehalt und Bonus, wenn sie an den Feiertagen vom 30. April bis 1. Mai arbeiten?
Gemäß Artikel 98 und Artikel 112 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 erhalten Arbeitnehmer, die am 30. April und am Internationalen Tag der Arbeit arbeiten, zusätzlich zum Feiertagslohn auch Überstundenvergütungen. An Feiertagen, Tet oder bezahltem Urlaub erhalten Arbeitnehmer Überstundenvergütungen in Höhe von mindestens 300 % ihres normalen Tageslohns.
Der Überstundenlohn wird gemäß Artikel 98 des Arbeitsgesetzbuches wie folgt berechnet: Überstundenlohn tagsüber = 300 % x Einheitslohn oder tatsächlich gezahlter Lohn für die geleistete Arbeit. Überstundenlohn nachts = 390 % x Einheitslohn oder tatsächlich gezahlter Lohn für die geleistete Arbeit.
Unter Berücksichtigung des Feiertagsgeldes werden Arbeitnehmer, die am 30. April und 1. Mai arbeiten, wie folgt entlohnt: Bei Tagarbeit erhalten sie mindestens 400 % des Gehalts, bei Nachtarbeit mindestens 490 % des Gehalts.
Die Formel zur Berechnung des Urlaubsentgelts lautet wie folgt: Überstundenvergütung für 1 Urlaubstag = 1 Tagesgehalt + 300 % des Tagesgehalts.
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