Der Verordnungsentwurf zur Festlegung von wissenschaftlich-technischen Aufgaben auf Provinzebene, zur Auswahl und direkten Beauftragung von Organisationen und Einzelpersonen zur Durchführung wissenschaftlich-technischer Aufgaben auf Provinzebene unter Verwendung des Staatshaushalts der Provinz umfasst drei Artikel, die dem Beschluss mit vier Kapiteln und 26 Artikeln beigefügt sind. Der wesentliche Inhalt des Beschlussentwurfs betrifft den Zeitpunkt des Inkrafttretens, die für die Umsetzung verantwortlichen Organisationen und Einzelpersonen sowie Übergangsbestimmungen. Der dem Beschluss beigefügte Verordnungsentwurf befasst sich im Wesentlichen mit dem Geltungsbereich der Verordnung, den Anwendungsbereichen und der Begriffsauslegung; den Verfahren zur Festlegung und Genehmigung wissenschaftlich-technischer Aufgaben auf Provinzebene; den Verfahren, Methoden zur Auswahl, direkten Beauftragung und Bewertung der Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben auf Provinzebene.
In den Kommentaren auf der Konferenz stimmten die Delegierten dem Inhalt des Entwurfs grundsätzlich zu und äußerten sich gleichzeitig zu den Grundlagen und der Notwendigkeit des Erlasses des Beschlusses. Die Delegierten äußerten sich zu folgenden Themen: Geltungsbereich der Regelung und Anwendungsgebiete; Grundsätze für die Ausarbeitung von Verordnungsvorschlägen; Verfahren für die Beantragung und Anordnung von wissenschaftlich-technischen Aufgaben auf Provinzebene; Organisation der Festlegung wissenschaftlich-technischer Aufgaben auf Provinzebene im Zusammenhang mit Staatsgeheimnissen; Überarbeitung des Wortlauts. Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie (der Redaktion) diskutierten und präzisierten einige Meinungen der Delegierten. Die Einheit möchte die verbleibenden Meinungen zusammenfassen, prüfen, überarbeiten, ergänzen und schriftlich darauf antworten.
Zum Abschluss der Konferenz dankte der Vorsitzende des Komitees der Vietnamesischen Vaterländischen Front der Provinz den Delegierten für ihre Kommentare und forderte die Redaktionsagentur auf, den Beschlussentwurf und den dazugehörigen Verordnungsentwurf umgehend zu bearbeiten und die fehlenden Inhalte zu ergänzen, um ihn fertigzustellen.
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