
Dementsprechend wird vereinbart, die Verantwortung und Wirksamkeit der Koordinierung bei der Durchführung von Aufgaben der Waldbewirtschaftung, des Waldschutzes, der Brandverhütung und der Brandbekämpfung in Grenzgebieten zu erhöhen; die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die Situation der Waldbewirtschaftung, des Waldschutzes, der Brandverhütung und der Brandbekämpfung zu stärken; Verstöße gegen den Waldschutz zu kontrollieren, aufzudecken und zu verhindern; Inspektionen, Überprüfungen und Statistiken von Haushalten und Einzelpersonen zu koordinieren, die in den oben genannten Gemeinden und im Naturschutzgebiet in den Kardamom-Anbau und andere Feldfrüchte unter dem Blätterdach des Waldes sowie in die Produktion und Beweidung von Vieh eindringen, und eine Verpflichtung zu unterzeichnen, die Produktion zu stabilisieren, das Gebiet nicht auszuweiten und nachhaltige Wälder zu entwickeln ...
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