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Mautkonten dringend vor dem 1. Oktober 2025 in Verkehrskonten umwandeln

(Chinhphu.vn) – Bis zum 1. Oktober 2025 müssen Autobesitzer ihre aktuellen Mautkonten auf Verkehrskonten mit bargeldlosen Zahlungsmethoden umstellen. Andernfalls können ihre Fahrzeuge die Mautstationen nicht passieren.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ08/08/2025

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Bis zum 1. Oktober 2025 müssen Autobesitzer ihre aktuellen Mautkonten auf Verkehrskonten mit bargeldloser Zahlungsmethode umstellen.

Das Dekret 119/2024 der Regierung legt fest: Fahrzeughalter sind dafür verantwortlich, sich mit den Anbietern von Straßenbenutzungsgebühren abzustimmen, um bestehende Mautkonten gemäß dem Beschluss Nr. 19/2020 des Premierministers in Verkehrskonten umzuwandeln und bargeldlose Zahlungsmittel vor dem 1. Oktober 2025 mit Verkehrskonten zu verknüpfen.

Das Dekret 119 gewährt Fahrzeugbesitzern und Mautdienstanbietern ein Jahr (1. Oktober 2024 bis 1. Oktober 2025) Zeit, Mautkonten in Verkehrskonten umzuwandeln, die bargeldlose Zahlungsmittel verbinden.

Daher müssen Autobesitzer vor dem 1. Oktober 2025 ihre aktuellen Mautkonten auf Verkehrskonten umstellen, die mit bargeldlosen Zahlungsmitteln verbunden sind. Andernfalls können ihre Fahrzeuge die Mautstationen nicht passieren.

Einfachere und transparentere Zahlungen

Herr To Nam Toan, Leiter der Abteilung für Wissenschaft, Technologie, Umwelt und internationale Zusammenarbeit der vietnamesischen Straßenverwaltung, erläuterte die Regelung zur Umwandlung von Mautkonten und sagte, dass das derzeit von Fahrzeugbesitzern verwendete Mautkonto Informationen über das Fahrzeug, den Fahrzeugbesitzer und den vom Fahrzeugbesitzer eingezahlten Betrag enthält, der zu zahlen ist, wenn das Fahrzeug die Station passiert.

Da es sich um ein spezielles Inkassokonto handelt, kann das von den Fahrzeughaltern eingezahlte Geld nur zur Zahlung von Straßengebühren verwendet werden und ist nicht für andere Zwecke verwendbar. Das Geld auf dem Maut-Inkassokonto wird nicht verzinst.

Darüber hinaus ist die Verknüpfung von Mautkonten mit bargeldlosen Zahlungsmethoden noch immer begrenzt, was für Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere große Transportunternehmen mit vielen Fahrzeugen, die hohe Geldbeträge auf Mautkonten einzahlen müssen, nicht gerade praktisch ist.

Dies führte zu einer Reaktion von Unternehmen und Privatpersonen, da für das Geld auf dem Konto keine Zinsen berechnet wurden.

Noch wichtiger ist, dass das Bauministerium nicht über die nötige Fachkompetenz in der Verwaltung von Geldern auf Mautkonten verfügt, sodass die Verwaltung des Cashflows aus der Mauteinnahme schwierig ist.

„Aus den oben genannten Gründen hat sich das Verkehrsministerium während der Ausarbeitung des Dekrets 119 mit der Staatsbank auf eine Verwaltungsmethode geeinigt, bei der das Mauterhebungskonto in ein Verkehrskonto aufgeteilt wird, das mit einer bargeldlosen Zahlungsmethode wie einem E-Wallet oder Bankkonto, einer Kreditkarte usw. verknüpft ist. Fahrzeugbesitzer haben das Recht, eine Zahlungsmethode für die Verbindung mit dem Verkehrskonto auszuwählen“, sagte Herr Toan.

Zu den Vorteilen sagte Herr Toan, dass die Umsetzung des Dekrets 119 dazu beitragen werde, dass die staatliche Verwaltung der Gebührenerhebung öffentlicher und transparenter werde, dass die Menschen leichter und einfacher Zahlungen tätigen könnten und dass bargeldlose Zahlungen im Einklang mit der Regierungspolitik gefördert würden.

Die Kontenumstellung zielt auf eine Trennung der staatlichen Verwaltung ab. Das Bauministerium ist auf die Verwaltung der Verkehrskonten für die elektronische Mauterhebung rund um die Uhr spezialisiert. Die Staatsbank verwaltet bargeldlose Zahlungsmethoden und gewährleistet die Rechtmäßigkeit und Sicherheit der Zahlungsmethoden für Privatpersonen und Unternehmen.

Noch wichtiger ist, dass auf das Geld in den Zahlungsmitteln Zinsen erhoben werden. Die Vielfalt der Zahlungsmittel wird für Fahrzeugbesitzer, insbesondere für große Transportunternehmen, praktisch sein.

Vielfalt der genutzten Dienste

Durch die Übertragung von Konten können Fahrzeugbesitzer vielfältigere Dienste nutzen. Das elektronische Mautsystem wird in naher Zukunft nicht nur für die Zahlung von Straßengebühren genutzt, sondern auch für viele weitere Dienste. Verkehrskonten werden auch für die Bezahlung anderer Dienste wie Parkgebühren, Zulassungsgebühren, Benzin und das Aufladen von Elektrofahrzeugen verwendet.

Jeder Mautdienstanbieter verfügt über eine bargeldlose Zahlungsmethode (ePass bietet Viettel Money, MoMo, Visa-Wallets usw. an; VETC bietet VETC-Wallets an). Die Umwandlung eines Mautkontos in ein Verkehrskonto dauert in der Anwendung des Mautdienstanbieters nur etwa 5 bis 10 Minuten.

Das Bauministerium und die vietnamesische Straßenverwaltung haben die Mautdienstleister angewiesen, Fahrzeugbesitzer über die Massenmedien und SMS über die Vorschriften zu informieren und diese umzusetzen. Gleichzeitig wurden die Anbieter angewiesen, den Fahrzeugbesitzern beim Kontowechsel möglichst bequeme und schnelle Konditionen zu bieten.

„Wenn Fahrzeugbesitzer ab dem 1. Oktober ihre Mautkonten nicht in Verkehrskonten umwandeln, die mit Zahlungsfahrzeugen verbunden sind, und kein Geld vom Mautkonto auf das Zahlungsfahrzeug überweisen, wird davon ausgegangen, dass sie keine Karte und kein Verkehrskonto (vorheriges Mautkonto) besitzen. Mit anderen Worten, sie sind nicht zur elektronischen Mauterhebung ohne Unterbrechung berechtigt und dürfen keine Mautstationen passieren“, sagte Herr Toan.

Bekanntlich nutzen derzeit 6,3 Millionen Fahrzeuge im ganzen Land den automatischen Nonstop-Mautdienst. Das entspricht fast 100 % des gesamten Fahrzeugbestands im Land. Laut Angaben der Mautdienstleister ist die Wechselquote sehr gering und liegt bei nur etwa 30 % des gesamten Fahrzeugbestands im Land. Der Hauptgrund dafür ist, dass die Fahrzeughalter von dieser neuen Regelung nichts wissen.

Fahrzeughalter müssen bei elektronischen Zahlungen im Straßenverkehr für eine ausreichende Deckung des mit dem Verkehrskonto verbundenen Zahlungsmittels sorgen.

Reicht der Betrag auf dem mit dem Verkehrskonto verknüpften Zahlungsmittel nicht aus, um die Straßenbenutzung auf der Autobahn zu bezahlen, darf das Fahrzeug die Mautstation auf der Autobahn nicht passieren.

Reicht der Geldbetrag auf dem mit dem Verkehrskonto verknüpften Zahlungsmittel nicht aus, um die Straßenbenutzungsgebühr zu bezahlen, muss das Fahrzeug an der Mautstation auf der Nationalstraße die gemischte Mautspur benutzen.

Sollte der Geldbetrag auf dem mit dem Verkehrskonto verknüpften Zahlungsmittel nicht ausreichen, um die elektronische Zahlung im Straßenverkehr zu tätigen, sind außer in den beiden oben genannten Fällen an der Abholstelle andere Zahlungsarten zu verwenden.

Die Anbieter von Straßenbenutzungsgebührenzahlungen nutzen die von ihnen verwalteten Verkehrskonten direkt, um elektronische Straßenverkehrszahlungen für die von den Anbietern von Straßenbenutzungsgebührenzahlungen erbrachten Dienste vorzunehmen.

Phan Trang


Quelle: https://baochinhphu.vn/khan-truong-chuyen-doi-tai-khoan-thu-phi-sang-tai-khoan-giao-thong-truoc-1-10-2025-102250808192330396.htm


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