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Kunden in 26 Provinzen und Städten, die vom Sturm Nr. 3 betroffen sind, werden bis Ende 2025 eine Umstrukturierung ihrer Schulden erhalten.

Việt NamViệt Nam01/10/2024

Mit dem derzeit von der Staatsbank ausgearbeiteten Rundschreibenentwurf können die Schulden von Kunden, die vom Sturm Nr. 3 betroffen sind, bis Ende 2025 umstrukturiert werden.

Staatsbank hat gerade Stellungnahmen zum Entwurf eines Rundschreibens eingeholt, das die Umstrukturierung der Schuldentilgungsbedingungen durch Kreditinstitute und ausländische Bankfilialen regelt, um Kunden zu unterstützen, die aufgrund der Auswirkungen und Schäden der Epidemie in Schwierigkeiten geraten sind. Sturm Nummer 3

Dementsprechend können Kunden in den folgenden Provinzen und Städten: Ha Giang, Cao Bang, Lang Son, Bac Giang, Phu Tho, Thai Nguyen, Bac Kan, Tuyen Quang, Lao Cai, Yen Bai, Lai Chau, Son La, Dien Bien, Hoa Binh, Hanoi , Hai Phong, Hai Duong, Hung Yen, Vinh Phuc, Bac Ninh, Thai Binh, Nam Dinh, Ha Nam, Ninh Binh, Quang Ninh und Thanh Hoa, die aufgrund der Auswirkungen und Schäden des Sturms Nr. 3 Schwierigkeiten haben, ihre Schulden zu begleichen, werden ihre Schuldentilgungsfrist neu strukturieren lassen.

Diese Regelung gilt für Kreditkunden einschließlich Zweigstellen, Repräsentanzen von Kreditinstituten und Zweigstellen ausländischer Banken in den oben genannten Provinzen und Städten.

Der Rundschreibenentwurf sieht vor, dass Kreditinstitute und ausländische Bankfilialen die Umschuldung der Tilgungsfrist für den Kapital- und/oder Zinssaldo auf Grundlage des Kundenwunsches und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kreditinstituts bzw. der ausländischen Bankfiliale prüfen und entscheiden dürfen. Um für eine Umschuldung in Frage zu kommen, müssen Kunden bestimmte Vorschriften erfüllen.

Konkret handelt es sich bei Kunden der oben genannten Kategorien um Kunden mit ausstehenden Kapitalrückzahlungen aus Kredit- und Finanzierungsleasinggeschäften, die vor dem 7. September 2024 anfallen. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von Kapital und/oder Zinsen entsteht im Zeitraum vom 7. September 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

Kunden in 26 Provinzen und Städten, die vom Sturm Nr. 3 betroffen sind, werden bis Ende 2025 eine Umstrukturierung ihrer Schulden erhalten.

Die ausstehenden Schulden der Schuld mit umstrukturierter Rückzahlungsfrist sind bis zu 10 Tage ab dem Zahlungstermin noch fällig oder überfällig, die Rückzahlungsfrist gemäß Vertrag oder Vereinbarung. Kreditinstitute und ausländische Bankfilialen dürfen die Rückzahlungsfrist für die ausstehenden Schulden der Schuld, die im Zeitraum vom 7. September 2024 bis zum Inkrafttreten dieses Rundschreibens mehr als 10 Tage überfällig ist, umstrukturieren, wenn sie die erste Umschuldung gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens durchführen.

Die Überprüfung der Umstrukturierung der Schuldentilgungsfrist erfolgt ab dem Inkrafttreten des Rundschreibens bis zum 31. Dezember 2025 und es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Umstrukturierungen der Schuldentilgungsfrist.

Der endgültige Rückzahlungstermin des umstrukturierten Schuldenstands (einschließlich Schuldenverlängerung) wird entsprechend dem Schwierigkeitsgrad des Kunden festgelegt, liegt jedoch nicht über dem 31. Dezember 2026.

Kunden, deren Schulden umstrukturiert werden, sind Kunden, bei denen Kreditinstitute oder ausländische Bankfilialen in einem der folgenden Fälle Schwierigkeiten haben, Kapital und/oder Zinsen fristgerecht gemäß Vertrag oder Vereinbarung zurückzuzahlen: Der Kunde ist von Sturm Nr. 3 betroffen oder geschädigt; der Partner des Kunden ist von Sturm Nr. 3 betroffen oder geschädigt und kann daher die mit dem Kunden geschlossenen Verpflichtungen und Vereinbarungen nicht ordnungsgemäß und vollständig erfüllen. Darüber hinaus muss der Kunde nach Einschätzung der Kreditinstitute oder ausländischen Bankfilialen in der Lage sein, Kapital und/oder Zinsen gemäß der umstrukturierten Rückzahlungsfrist vollständig zurückzuzahlen.

Die obige Regelung gilt insbesondere nicht für Kunden, die vom Sturm Nr. 3 betroffen sind und Zeit benötigen, um ihre Lebenssituation zu stabilisieren, aufzubauen und Lösungen für die Wiederherstellung von Produktion und Geschäft zu finden. Die Prüfung einer Umschuldung erfolgt in diesem Fall innerhalb der ersten drei Monate nach Inkrafttreten dieses Rundschreibens. Die Dauer der Umschuldung darf ein Jahr ab dem Datum der Umschuldung nicht überschreiten.

Der Rundschreibenentwurf sieht zudem vor, dass Kreditinstitute und ausländische Bankfilialen die Rückzahlungsfrist für Schulden, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, nicht umgestalten dürfen.


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