Seit Februar gelten in der Bahnbranche neue Vorschriften zu Gewicht und Größe des freien Handgepäcks für Bahnreisende.
Laut dem Leiter der Hanoi Railway Transport Joint Stock Company sind im Rundschreiben 09/2018 zum Personen- und Gepäcktransport auf der Schiene derzeit keine Angaben zu Gewicht und Größe des kostenlosen Handgepäcks und des aufgegebenen Gepäcks enthalten.
Daher besagen die neuen Vorschriften der Eisenbahnindustrie eindeutig, dass das freie Handgepäck jedes Passagiers nicht mehr als 20 kg wiegen darf und die Abmessungen 0,8 m Länge, 0,5 m Breite, 0,4 m Höhe und 0,16 m3 Volumen nicht überschreiten dürfen.
Passagiere müssen zusätzliche Gebühren zahlen, wenn ihr Handgepäck das angegebene Gewicht und die angegebene Größe überschreitet. Wenn das Gepäck die Bewegung behindert oder eine Sicherheitsgefahr im Wagen darstellt, muss der Passagier es zum Gepäckwagen bringen, sofern Platz vorhanden ist.
Bei aufgegebenem Gepäck darf jedes Stück maximal 2,5 m lang, 0,5 m breit, 0,5 m3 Volumen und 75 kg schwer sein. Der Absender muss seine persönlichen Daten, die Art der Waren und die Menge deutlich angeben und auf Anfrage der Behörden Dokumente und Rechnungen vorlegen.
Passagiere nehmen den Zug vom Bahnhof Hanoi. Foto: Giang Huy
Für Sperrgut werden 300 kg pro Kubikmeter berechnet. Für jedes Fahrrad fallen 50 kg an, für Elektrofahrräder aller Art und Motorräder mit einem Hubraum unter 50 cm3 100 kg, für Elektromotorräder und Motorräder von 50 cm3 bis unter 125 cm3 150 kg.
Für Motorräder aller Art mit einem Hubraum von 125 cm3 bis unter 250 cm3 werden 250 kg berechnet, für Motorräder aller Art mit einem Hubraum von 250 cm3 bis unter 500 cm3 werden 450 kg berechnet.
Derzeit beträgt der Preis für aufgegebenes Gepäck bei Bahnreisen zwischen 1.500 und 5.000 VND pro Kilogramm, abhängig vom Gewicht der Sendung, das von einigen Kilogramm bis zu Hunderten von Kilogramm reichen kann.
Nach Abschluss der Verfahren zum Aufgeben von aufgegebenem Gepäck können Passagiere Änderungen vornehmen oder das aufgegebene Gepäck ganz oder teilweise nicht aufgeben. Sie können auch den Zielbahnhof oder den Empfängerbahnhof ändern. Die Verfahren zum Ändern und Anpassen müssen jedoch 4 Stunden vor Abfahrt des Zuges an den Bahnhöfen abgeschlossen sein, die aufgegebenes Gepäck akzeptieren.
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