Der Fall der Petition der Ng.H Development Investment Joint Stock Company im offiziellen Schreiben Nr. 20/2023/CV-NH vom 12. Oktober 2023 zu Anweisungen für die Bearbeitung von Fällen der Wandersteuererklärung für Geschäftsaktivitäten außerhalb der Provinz.
Die Steuerbehörde von Nghe An antwortete : Punkt b, Klausel 1, Artikel 11 des Dekrets Nr. 126/2020/ND-CP vom 19. Oktober 2020 der Regierung, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Steuerverwaltung aufgeführt werden, legt ausdrücklich Folgendes fest:
Informationen zum Ort der Steuererklärung :
Steuerzahler müssen die Vorschriften zum Ort der Einreichung von Steuererklärungen gemäß Artikel 45 Absätze 1, 2 und 3 des Steuerverwaltungsgesetzes sowie die folgenden Vorschriften einhalten:
+ Für Steuerzahler mit vielen Aktivitäten und Unternehmen in vielen Provinzen ist gemäß Punkt a und Punkt b, Klausel 4, Artikel 45 des Steuerverwaltungsgesetzes die Steuerbehörde des Landes, in dem die Geschäftsaktivitäten durchgeführt werden, mit Ausnahme der Provinz oder Stadt, in der sich der Hauptsitz befindet, in den folgenden Fällen die Stelle zur Einreichung der Steuererklärungsunterlagen:
+ Erklärung der Mehrwertsteuer auf Immobilienübertragungsaktivitäten im Rahmen von Infrastrukturinvestitionsprojekten, Häusern zur Übertragung (einschließlich Fälle der Erhebung von Vorauszahlungen von Kunden je nach Fortschritt) am Ort, an dem die Immobilienübertragungsaktivitäten stattfinden.
Im Vergleich zu den oben genannten Bestimmungen muss der Ort zur Einreichung der Steuererklärungsunterlagen für Steuerzahler mit vielen Aktivitäten und Unternehmen in vielen Provinzen bei der Steuerbehörde angegeben werden, wenn die Geschäftsaktivitäten in einer anderen Provinz oder Stadt als dem Ort durchgeführt werden, in dem sich der Hauptsitz befindet.

– Bezüglich der Steuererklärung, Steuerberechnung, Steuerabrechnung , Zuweisung und Zahlung der Körperschaftsteuer : Erklärung der Mehrwertsteuer auf Immobilienübertragungsaktivitäten von Infrastrukturinvestitionsprojekten, Häuser zur Übertragung (einschließlich Fälle der Erhebung von Vorauszahlungen von Kunden je nach Fortschritt) am Ort, an dem die Immobilienübertragungsaktivitäten stattfinden. Darüber hinaus umfassen die Zuweisungsfälle gemäß Artikel 17 des Rundschreibens Nr. 80/2021/TT-BTC vom 29. September 2021 des Finanzministeriums zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Steuerverwaltung und gemäß Dekret Nr. 126/2020/ND-CP vom 19. Oktober 2020 der Regierung zur Einzelheiten einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Steuerverwaltung eine Reihe von Fällen, darunter Immobilienübertragungsaktivitäten …
Methode zur Zuweisung der für Immobilienübertragungsaktivitäten zu zahlenden Körperschaftssteuer: Der Betrag der für jede Provinz, in der Immobilienübertragungsaktivitäten durchgeführt werden, zu zahlenden Körperschaftssteuer wird vierteljährlich vorläufig gezahlt und endgültig gleich (=) den Einnahmen zur Berechnung der Körperschaftssteuer für Immobilienübertragungsaktivitäten in jeder Provinz multipliziert (x) mit 1 % berechnet.
- Steuererklärung, Steuerabrechnung, Steuerzahlung: Bei Immobilienübertragungen müssen die Steuererklärung und die vorläufige Steuerzahlung vierteljährlich erfolgen. Steuerzahler müssen keine vierteljährlichen Steuererklärungen einreichen, sondern den Betrag der vierteljährlich zu zahlenden vorläufigen Steuer gemäß den Bestimmungen von Punkt b, Absatz 2 dieses Artikels ermitteln, um die Körperschaftsteuer an den Staatshaushalt jeder Provinz abzuführen, in der Immobilienübertragungen stattfinden.
Bezüglich der Steuerabwicklung: Steuerzahler erklären und entrichten die Körperschaftssteuer für alle Immobilienübertragungsaktivitäten gemäß Formular Nr. 03/TNDN, bestimmen den Betrag der zu zahlenden Körperschaftssteuer für jede Provinz gemäß den Bestimmungen in Punkt b, Klausel 2 dieses Artikels im Anhang der Tabelle zur Verteilung der zu zahlenden Körperschaftssteuer für Orte, an denen Einkünfte aus Immobilienübertragungsaktivitäten erzielt werden, gemäß Formular Nr. 03-8A/TNDN, das mit Anhang II dieses Rundschreibens für die Agentur zur Verwaltung direkter Steuern herausgegeben wurde; zahlen Geld in den Staatshaushalt jeder Provinz ein, in der Immobilienübertragungsaktivitäten durchgeführt werden, gemäß den Bestimmungen in Klausel 4, Artikel 12 dieses Rundschreibens.
Der Betrag der im Laufe des Jahres in den Provinzen gezahlten vorläufigen Steuern (ausgenommen der Betrag der vorläufigen Steuern für Einnahmen aus der Umsetzung von Infrastrukturinvestitionsprojekten, Häusern zum Verkauf oder zur Miete sowie mit baufortschrittsabhängigen Vorauszahlungen von Kunden, die jedoch nicht in die Einnahmen zur Berechnung der Körperschaftssteuer des Jahres einbezogen wurden) wird vom Betrag der zu zahlenden Körperschaftssteuer aus Immobilienübertragungsaktivitäten jeder Provinz auf Formular Nr. 03-8A/TNDN, das diesem Rundschreiben als Anhang II beigefügt ist, abgezogen. Falls nicht vollständig abgezogen, wird der Betrag weiterhin vom Betrag der zu zahlenden Körperschaftssteuer aus Immobilienübertragungsaktivitäten gemäß der endgültigen Abrechnung mit der Hauptniederlassung auf Formular Nr. 03/TNDN, das diesem Rundschreiben als Anhang II beigefügt ist, abgezogen.
Ist der vorläufig gezahlte vierteljährliche Steuerbetrag geringer als der gemäß der Steuerabrechnung an den Hauptsitz auf Formular Nr. 03/TNDN (Anhang II dieses Rundschreibens) zu zahlende Steuerbetrag, muss der Steuerzahler die verbleibende Steuer an die Steuerbehörde zahlen, an der sich der Hauptsitz befindet. Ist der vorläufig gezahlte vierteljährliche Steuerbetrag höher als der gemäß der Steuerabrechnung zu zahlende Steuerbetrag, gilt dies als zu viel gezahlte Steuer und wird gemäß Artikel 60 des Steuerverwaltungsgesetzes und Artikel 25 dieses Rundschreibens behandelt.

Gemäß den oben genannten Bestimmungen ist die Ng.H Development Investment Joint Stock Company der Investor, der das Stadtgebietsprojekt in der Provinz Nghe An umsetzt. Das Unternehmen muss die Mehrwertsteuer gemäß Artikel 11 des Regierungserlasses 126/2020/ND-CP und die Körperschaftsteuer gemäß Artikel 17 des Rundschreibens 80/2021/TT-BTC vom 29. September 2021 des Finanzministeriums deklarieren.
Bezüglich des Verfahrens zur Überweisung der in Nghe An vom ersten Quartal 2021 bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 zu zahlenden Mehrwertsteuer und Körperschaftssteuer, die an die Steuerbehörde von Hanoi gezahlt wurden, wird das Unternehmen gebeten, sich für Anweisungen und die vorschriftsmäßige Abwicklung an die Steuerbehörde von Hanoi zu wenden./.
Quelle
Kommentar (0)