Das Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung hat den Entwurf eines Rundschreibens zur Bekanntgabe des für Lernende im nationalen Bildungssystem geltenden Rahmens für digitale Kompetenzen bekannt gegeben, mit dem Einheiten und Einzelpersonen bis zum 21. November lernen und ihre Meinung dazu beitragen können.
Dieser Rahmen wird die Grundlage für die Vereinheitlichung der Anforderungen an die digitale Kompetenz der Lernenden im nationalen Bildungssystem bilden, passend für jede Bildungsstufe und -klasse.
Dem Entwurf zufolge hilft der Rahmen für digitale Kompetenzen den Lernenden dabei, die notwendigen Fähigkeiten zu entwickeln, um die Technologie effektiv zu nutzen, sich den Herausforderungen und Chancen der digitalen Welt zu stellen und bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen.
Der Entwurf eines Rundschreibens zur Bekanntmachung eines Rahmens für digitale Kompetenzen stellt sicher, dass alle Lernenden die Möglichkeit haben, digitale Kompetenzen zu erwerben und zu entwickeln
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass alle Lernenden die Möglichkeit haben, digitale Kompetenzen zu erwerben und zu entwickeln, und dass dadurch Ungleichheiten beim Zugang zu und bei der Nutzung von Technologien abgebaut werden.
Insbesondere dient der Rahmen für digitale Kompetenzen als Grundlage für die Lehrplanentwicklung, die Zusammenstellung oder Auswahl von Lehrplänen, Lehrbüchern, Unterrichtsplänen und anderen Unterrichtsmaterialien, um die digitalen Kompetenzen zu verbessern und Kriterien für Tests, Prüfungen und Bewertungen auf jeder Bildungs- und Ausbildungsebene zu entwickeln und so die Konnektivität zwischen den Bildungs- und Ausbildungsebenen sicherzustellen.
Dementsprechend umfasst der digitale Kompetenzrahmen sechs Kompetenzbereiche: Daten- und Informationsnutzung, Kommunikation und Zusammenarbeit im digitalen Umfeld, Erstellung digitaler Inhalte, Sicherheit, Problemlösung und Nutzung generativer KI.
Jeder Kompetenzbereich besteht aus drei bis fünf Teilkompetenzen. Beispielsweise umfasst der Bereich „Kommunikation und Zusammenarbeit im digitalen Umfeld“ Teilkompetenzen wie die Interaktion mithilfe digitaler Technologien , die Wahrnehmung von Bürgerrechten, Online-Verhaltenskodex usw.
Der Kompetenzbereich Daten- und Informationsnutzung umfasst drei Teilkompetenzen: das Durchsuchen, Suchen und Filtern von Daten und digitalen Informationen sowie die Datenauswertung und das Datenmanagement. Der Kompetenzbereich Erstellung digitaler Inhalte umfasst Teilkompetenzen wie die Entwicklung digitaler Inhalte, Urheberrecht und Lizenzierung, Programmierung usw.
Jede Teilkompetenz hat vier Stufen: Grundstufe, Mittelstufe, Fortgeschrittene und Fortgeschritten, mit insgesamt acht Stufen von der Grundstufe bis zur Fortgeschrittenstufe.
Lernende, die die höchste Komponentenkompetenzstufe (Stufe 8) erreichen, verfügen über das Äquivalent eines Experten. Beispielsweise besteht die Fähigkeit zum Einsatz künstlicher Intelligenz auf Stufe 8 darin, eine langfristige Strategie für den Einsatz von KI in der Organisation zu entwickeln, hochkomplexe KI-Anwendungsprojekte zu leiten und zu verwalten...
Den vollständigen Inhalt des Rundschreibenentwurfs zur Bekanntmachung des Rahmens für die digitale Kapazität finden Sie hier .
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Quelle: https://thanhnien.vn/hoc-sinh-sinh-vien-phai-dap-ung-yeu-cau-ve-nang-luc-so-185240924154416036.htm
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