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Aktuelle Bedingungen für die Landaufteilung und -trennung in Thua Thien Hue

Báo Dân tríBáo Dân trí24/09/2024

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Das Volkskomitee der Provinz Thua Thien Hue erließ den Beschluss Nr. 67/2024 zur Landaufteilung und Landkonsolidierung für Wohn- und Ackerland in der Region. Die neue Richtlinie tritt am 3. Oktober in Kraft und ersetzt die alten entsprechenden Beschlüsse aus den Jahren 2021, 2022 und 2024.

Bei Wohngrundstücken müssen laut Beschluss das aus der Teilung entstehende Grundstück und das verbleibende Grundstück die Bedingungen hinsichtlich Fläche und Mindestseitenmaß gewährleisten.

Konkret beträgt die Mindestfläche eines Grundstücks nach der Aufteilung in Bezirke der Stadt Hue 60 m², in Städten von Distrikten und Stadtbezirken 80 m², in Gemeinden im Flachland 100 m² und in Gemeinden im Mittelland und in den Bergen 120 m².

Bei Straßen mit einer roten Linienbreite von weniger als 19 m beträgt die Straßenfront des Grundstücks mindestens 4 m. Bei Straßen mit einer roten Linienbreite von mindestens 19 m beträgt die Straßenfront des Grundstücks mindestens 5 m. Die Tiefenabmessung des Grundstücks beträgt mindestens 5 m.

Bei landwirtschaftlichen Grundstücken muss die Abgrenzung des neu entstandenen Grundstücks vom Abtrennungs- und Restgrundstück die Flächenverhältnisse sicherstellen.

Điều kiện phân lô, tách thửa đất mới nhất tại Thừa Thiên Huế - 1

Die Mindestgrundstücksfläche für eine Parzellierung in der Stadt Hue beträgt ab dem 3. Oktober 60 Quadratmeter (Foto: Vi Thao).

Dabei beträgt die Mindestfläche für einjährige Nutzpflanzen (außer Reisfelder), Aquakulturflächen und konzentrierte Viehzuchtflächen in Gemeinden und Bezirken der Stadt Hue 200 m², in Städten von Bezirken und Bezirken von Städten 300 m², in Gemeinden im Flachland 400 m² und in Gemeinden im Mittelland und in den Bergen 500 m².

Die Mindestfläche für mehrjährige Nutzpflanzen und andere landwirtschaftliche Flächen beträgt in Gemeinden und Bezirken der Stadt Hue 400 m², in Kreisstädten und Bezirken von Städten 600 m², in Gemeinden im Flachland 800 m² und in Gemeinden im Mittelland und in den Bergen 1.000 m².

Für Waldflächen sieht die Verordnung eine Mindestfläche von 5.000 m² vor.

Darüber hinaus gilt hinsichtlich der Handhabung des Übergangs: In Fällen, in denen gültige Dossiers zur Landaufteilung und Landkonsolidierung eingegangen sind, aber vor dem Inkrafttreten dieser Entscheidung (3. Oktober) nicht gelöst wurden, werden die Landaufteilung und Landkonsolidierung weiterhin gemäß den alten, zuvor erlassenen relevanten Entscheidungen gelöst.

Bei Unterlagen, die nach dem 3. Oktober eingehen, behandelt die zuständige Behörde diese gemäß den Bestimmungen dieser Entscheidung.


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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/dieu-kien-phan-lo-tach-thua-dat-moi-nhat-tai-thua-thien-hue-20240924110317981.htm

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