Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade eine Entscheidung zur Festlegung der Mindestpunktzahl zur Sicherstellung der Eingangsqualität (Mindestpunktzahl) auf Grundlage der Ergebnisse der Abiturprüfung 2023 für die Einschreibung in Hauptfächer im Gesundheitssektor mit Praxiszertifikat auf Universitätsniveau, Hauptfächer in der Lehrerausbildungsgruppe auf Universitätsniveau und Vorschulbildung auf College-Niveau erlassen.
Die diesjährige Aufnahmenote für das Medizinstudium hat sich im Vergleich zu den Vorjahren um 0,5 Punkte verbessert.
Konkret entspricht die Mindestpunktzahl aus der Abiturprüfung 2023 für die Zulassung zum Gesundheitssektor mit einem Praxiszertifikat auf Universitätsniveau im Jahr 2023 für Kandidaten in Region 3 der Mindestpunktzahl (ohne Koeffizient) aller Zulassungskombinationen einschließlich 3 Prüfungen/Fächern wie unten.
Medizin, Kieferchirurgie 22,5 Punkte (0,5 Punkte höher als in den letzten Jahren – PV); traditionelle Medizin, Pharmazie 21 Punkte; Geburtshilfe, Zahnprothetik, medizinische Testverfahren, medizinische Bildgebungsverfahren, Krankenpflege, Präventivmedizin, Rehabilitationstechniken 19 Punkte.
Die Mindestpunktzahl aus der Abiturprüfung für die Zulassung zu den Hauptfächern der Lehrerausbildungsgruppe auf Universitätsniveau und der Vorschulbildung auf College-Niveau für Kandidaten in Region 3 entspricht der Mindestpunktzahl (ohne Koeffizient) aller Kombinationen aus 3 Prüfungen/Fächern wie unten angegeben.
Die Mindestpunktzahl für die Studiengänge der Lehramtsstudiengänge beträgt 19 Punkte (entspricht den Vorjahren – PV). Für die Studiengänge Sport, Sportpädagogik, Musikpädagogik und Kunstpädagogik beträgt die Mindestpunktzahl 18 Punkte für die Kombination von 3 kulturwissenschaftlichen Fächern, andere Fächerkombinationen werden gemäß der aktuellen Zulassungsordnung umgesetzt.
Die Mindestpunktzahl für die Zulassung zum Vorschulbildungsprogramm auf Hochschulniveau beträgt 17 Punkte für die Kombination von drei kulturellen Fächern. Andere Zulassungskombinationen werden gemäß der aktuellen Zulassungsordnung vergeben.
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