ANTD.VN – Das Finanzministerium hat vorgeschlagen, das Modell der Abteilung für Steuerinspektion und -prüfung in die Generaldirektion für Steuerinspektion umzuwandeln und dabei sicherzustellen, dass die Anzahl der Anlaufstellen und des Personals der Generaldirektion für Steuern nicht erhöht wird.
Das Finanzministerium bittet um Kommentare zum Entscheidungsentwurf des Premierministers zur Festlegung der Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und Organisationsstruktur der Generaldirektion für Steuern beim Finanzministerium und zur Ersetzung der Entscheidung Nr. 41/2018/QD-TTg sowie zur Entscheidung Nr. 15/2021/QD-TTg zur Änderung und Ergänzung der Entscheidung Nr. 41/2018/QD-TTg.
Insbesondere schlug das Finanzministerium vor, das Modell der Abteilung für Steuerinspektion und -prüfung in die Generalabteilung der Steuerinspektion umzuwandeln.
Das Finanzministerium ist der Ansicht, dass das derzeitige Organisationsmodell der Inspektions- und Untersuchungsabteilung nicht mit den geltenden gesetzlichen Inspektionsvorschriften übereinstimmt.
Insbesondere legt das Dekret Nr. 07/2012/ND-CP der Regierung vom 9. Februar 2012 fest, dass die mit der Durchführung spezialisierter Inspektionsfunktionen und -tätigkeiten beauftragte Agentur die Generaldirektion für Steuern ist.
Gemäß der Entscheidung Nr. 15/2021/QD-TTg des Premierministers vom 30. März 2021 verfügt die Generaldirektion Steuern über die Abteilung für Steuerinspektion und -prüfung.
Am 14. November 2022 verabschiedete die Nationalversammlung das Inspektionsgesetz Nr. 11/2022/QH15. Artikel 18 legt dementsprechend einen der Fälle für die Einrichtung einer Inspektion der allgemeinen Abteilungen und der dem Ministerium unterstehenden Abteilungen wie folgt fest: „c) In den allgemeinen Abteilungen und den dem Ministerium unterstehenden Abteilungen ist der Umfang der staatlichen Verwaltung spezialisierter Bereiche und Sektoren gemäß den Bestimmungen der Regierung groß, komplex und wichtig für die sozioökonomische Entwicklung.“
Das Finanzministerium ist der Ansicht, dass das Modell der Steuerinspektions- und Prüfungsabteilung mit den aktuellen Vorschriften nicht mehr zeitgemäß ist. |
Das Finanzministerium ist der Ansicht, dass die Generaldirektion für Steuern die Kriterien für die Einrichtung einer Generaldirektion vollständig erfüllt und den Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 101/2020/ND-CP vom 28. August 2020 entspricht, einschließlich des Kriteriums: „über staatliche Verwaltungsobjekte in spezialisierten Bereichen verfügen, groß, komplex und wichtig für die sozioökonomische Entwicklung sind“.
Dementsprechend steht das in der Entscheidung Nr. 15/2021/QD-TTg festgelegte Modell der Abteilung für Steuerinspektion und -prüfung der Generaldirektion für Steuern nicht mehr im Einklang mit den Bestimmungen des oben genannten Inspektionsgesetzes und dem derzeit der Regierung vorgelegten Dekretentwurf zur Ersetzung des Dekrets Nr. 07/2012/ND-CP (der Bestimmungen zum Inspektionsmodell der Generaldirektion für Steuern enthält).
Daher hat das Finanzministerium vorgeschlagen, das Modell der Abteilung für Steuerinspektion und -prüfung in eine Generaldirektion für Steuerinspektion umzuwandeln und dabei sicherzustellen, dass die Anzahl der Anlaufstellen und das Personal der Generaldirektion für Steuern nicht erhöht werden.
Hinsichtlich Position und Funktion ist die Generaldirektion für Steuerinspektion eine der Generaldirektion für Steuerwesen unterstellte Organisation, die im Rahmen der staatlichen Verwaltung der Generaldirektion für Steuerwesen spezialisierte Inspektionsaufgaben wahrnimmt. Sie nimmt die Aufgabe wahr, Bürger zu empfangen, Beschwerden und Anzeigen zu bearbeiten und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Korruption und Negativität zu verhindern und zu bekämpfen.
Die Generaldirektion für Steuerinspektion steht unter der Leitung und Verwaltung des Generaldirektors der Generaldirektion für Steuern und unterliegt bei der Durchführung der Inspektionstätigkeiten und der fachlichen Anleitung der Generaldirektion für Finanzinspektion.
Die Generaldirektion der Steuerinspektion verfügt über eine Rechtspersönlichkeit, ein eigenes Siegel und ist berechtigt, gemäß dem Gesetz ein Konto bei der Staatskasse zu eröffnen.
Darüber hinaus wird im Entscheidungsentwurf auch vorgeschlagen, die Abteilung für interne Inspektion, Beschwerde- und Anzeigebearbeitung sowie Korruptionsbekämpfung in Abteilung für interne Inspektion umzubenennen; die Abteilung für Politikgestaltung in Abteilung für inländische Steuerverwaltung umzubenennen, um die Funktionen und Aufgaben der Abteilung für Verwaltung und Überwachung der Steuer-, Gebühren- und Abgabenpolitik hervorzuheben.
Gleichzeitig wird die Steuerfachschule aufgelöst. Die Aufgabe, Schulungsprogramme und -dokumente zu entwickeln und die Ausbildung von Beamten und Angestellten des Generalamts für Steuern zu organisieren, wird der Finanzfachschule übertragen. Die Organisation der Prüfungen zur Ausstellung von Berufszertifikaten im Steuerverfahren wird einer Abteilung/einem Amt des Generalamts für Steuern übertragen.
Somit wurde der Apparat der Generaldirektion für Steuern nach der Umstrukturierung und Konsolidierung um eine Einheit (von 17 auf 16 Einheiten) reduziert.
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