Vor kurzem verabschiedete die Nationalversammlung ein Gesetz zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln aus elf Gesetzen im Militär- und Verteidigungsbereich, darunter auch das Gesetz zum Zivilschutz.
Dementsprechend wird der Zivilschutz der Stufe 1 angewendet, um auf die Folgen von Vorfällen und Katastrophen innerhalb des Gemeindegebiets zu reagieren und diese zu überwinden, wenn die Entwicklung und das Ausmaß der Schäden durch Vorfälle und Katastrophen die Kapazität und die Bedingungen zur Reaktion und Überwindung der Folgen der spezialisierten und Teilzeitkräfte und anderer Kräfte im Gemeindegebiet übersteigen.
Der Zivilschutz der Stufe 2 wird eingesetzt, um auf die Folgen von Vorfällen und Katastrophen innerhalb des Provinzgebiets zu reagieren und diese zu überwinden, wenn die Entwicklung und das Ausmaß der Schäden durch Vorfälle und Katastrophen die Kapazitäten und Bedingungen der lokalen Behörden auf Gemeindeebene zur Reaktion und Überwindung der Folgen übersteigen.

Der Zivilschutz der Stufe 3 wird eingesetzt, um auf die Folgen von Vorfällen und Katastrophen in einer oder mehreren Provinzen oder zentral verwalteten Städten zu reagieren und diese zu überwinden, wenn die Entwicklung und das Ausmaß der Schäden durch Vorfälle und Katastrophen die Kapazitäten und Bedingungen der lokalen Behörden auf Provinzebene zur Reaktion und Überwindung der Folgen übersteigen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass der Vorsitzende des Volkskomitees auf Gemeindeebene den Zivilschutz der Stufe 1 in seinem Verwaltungsgebiet verhängt oder aufhebt. Nach dem alten Gesetz war der Vorsitzende des Volkskomitees auf Bezirksebene für die Verhängung oder Aufhebung des Zivilschutzes der Stufe 1 zuständig. Nach dem Wegfall der Bezirksebene ging diese Befugnis auf den Vorsitzenden auf Gemeindeebene über.
Der Gemeindevorsteher ist befugt, über Maßnahmen zu entscheiden, um: Menschen und Eigentum aus Gefahrengebieten zu evakuieren; Mittel, persönliche Schutzausrüstung, Nahrungsmittel, Medikamente, Trinkwasser und andere lebensnotwendige Dinge für die Menschen in Gebieten sicherzustellen, in denen sich Vorfälle und Katastrophen ereignen; Menschen und Fahrzeugen das Betreten von Gefahrengebieten zu untersagen oder einzuschränken; Brände und Explosionen zu verhindern und zu bekämpfen; Sicherheit und Ordnung in Gebieten sicherzustellen, in denen sich Vorfälle und Katastrophen ereignen...
Die Vorsitzenden auf Gemeinde- und Provinzebene müssen die Lage im Hinblick auf Zwischenfälle und Katastrophen regelmäßig überwachen.
Bevor das Gesetz vonder Nationalversammlung verabschiedet wurde, gab es Vorschläge zur Überprüfung und Ergänzung der Vorschriften zum Zivilschutz der Stufen 1 und 2. Die Vorschriften im Gesetzesentwurf waren nicht klar und eindeutig, was zu unterschiedlichen Auslegungen oder Schwierigkeiten bei der Unterscheidung der Stufen führen konnte.
Zu diesem Thema erklärte die Regierung , dass die Bedingungen und Kriterien für die Ausrufung der Zivilschutzstufe 1 Vorfälle oder Katastrophen seien, die auf Gemeindeebene eintreten oder einzutreten drohen und die Reaktions- und Wiederherstellungskapazität spezialisierter und Teilzeitkräfte sowie anderer Kräfte auf Gemeindeebene übersteigen.
Wenn ein Vorfall, eine Katastrophe oder die Gefahr eines Vorfalls oder einer Katastrophe eintritt und die Zivilschutzstufe 1 nicht ausgerufen wurde, reagieren die Streitkräfte gemäß den Fachgesetzen (Gesetz zur Verhütung und Kontrolle von Naturkatastrophen; Gesetz zur Verhütung und Kontrolle von Infektionskrankheiten).
Falls die Reaktions- und Abhilfemaßnahmen gemäß diesem Sondergesetz unwirksam sind und stärkere Maßnahmen erforderlich sind, die sogar eine Einschränkung der Menschenrechte und Bürgerrechte erfordern, oder für die Reaktion mehr Ressourcen mobilisiert werden müssen, muss der Gemeindevorsitzende die Zivilschutzstufe 1 ausrufen, um eine Grundlage für die Anwendung stärkerer und wirksamerer Maßnahmen und die Mobilisierung weiterer Ressourcen zu haben, um den Anforderungen der Reaktion auf Vorfälle und Katastrophen gerecht zu werden.
Voraussetzung für die Ausrufung der Zivilschutzstufe 2 ist, dass in einer oder mehreren Gemeinden der Provinz ein Vorfall oder eine Katastrophe eintritt oder einzutreten droht. Übersteigen die Reaktions- und Wiederherstellungskapazitäten der lokalen Behörden auf Gemeindeebene die Kapazitäten und Bedingungen, ruft der Provinzvorsitzende die Zivilschutzstufe 2 aus.
Die im Gesetz fortgeführte Regelung der drei Ebenen des Zivilschutzes übernimmt die Bestimmungen des alten Gesetzes und institutionalisiert die Politik und die Ansichten der Partei zum Zivilschutz bis 2030 und in den Folgejahren.
Insbesondere muss der Zivilschutz proaktiv vorgehen und sich frühzeitig und aus der Ferne vorbereiten, bevor Kriege, Katastrophen, Zwischenfälle, Naturkatastrophen und Epidemien eintreten. Es muss eine enge Abstimmung zwischen den Ebenen, Sektoren, Streitkräften und der gesamten Bevölkerung erfolgen, um proaktiv vorzubeugen, umgehend zu reagieren und dringend und wirksam zu überwinden. Außerdem muss das Motto „Vier vor Ort“ in Kombination mit der Unterstützung der Zentralregierung, anderer Kommunen und der internationalen Gemeinschaft wirksam umgesetzt werden.
Aus den oben genannten Inhalten geht hervor, dass die Regierung die Kriterien für die Verkündung des Zivilschutzes der Stufen 1 und 2 spezifisch, klar und leicht anzuwenden hat. Gleichzeitig wird den Vorsitzenden auf Gemeinde- und Provinzebene die Verantwortung übertragen, die Situation hinsichtlich Vorfällen, Katastrophen und Aktivitäten der Zivilschutzkräfte in der Region regelmäßig zu überwachen.
Quelle: https://vietnamnet.vn/chu-tich-xa-duoc-ban-bo-phong-thu-dan-su-2415763.html
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