*Umsetzungsbedingungen:
Gemäß Artikel 58 des Bodengesetzes von 2024 und Artikel 12 des Dekrets 102/2024/ND-CP muss die Umwandlung von Gartenland in Wohngrundstück die folgenden Bedingungen erfüllen:
• Grundstücke, die im genehmigten jährlichen Flächennutzungsplan auf Bezirksebene enthalten sind.
• Im Einklang mit der Bauplanung (sofern das Grundstück in einem städtischen Gebiet oder einer ländlichen Wohngebietsplanung liegt).
• einen tatsächlichen Bedarf an der Nutzung von Wohngrundstücken haben und darauf achten, dass es nicht zu Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen und Waldflächen kommt.
• Das Grundstück ist unbestritten und verfügt über ein Zertifikat für die Landnutzungsrechte (Rotes Buch).
*Erforderliche Dokumente:
Gemäß Klausel 1, Artikel 15 des Dekrets 102/2024/ND-CP müssen Landnutzer einen Satz Dokumente einreichen, darunter:
• Antrag auf Änderung der Grundstücksnutzung (Formular 02c/DKSDD).
• Originalzertifikat der Landnutzungsrechte.
• Auszug aus der Katasterkarte oder Katastervermessung des Grundstücks.
• Feldüberprüfungsbericht (sofern vorhanden).
• Erklärung zur Erfüllung der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen.

*Umsetzungsreihenfolge:
Schritt 1: Antrag einreichen beim: Servicezentrum für öffentliche Verwaltung auf Gemeinde- und Bezirksebene. Organisationen reichen den Antrag beim Provinzamt für natürliche Ressourcen und Umwelt ein.
Schritt 2: Dokumentenbewertung
• Die Empfangsstelle prüft die Dokumente und führt (falls erforderlich) eine Vor-Ort-Überprüfung durch.
• Dem zuständigen Volkskomitee einen Beschluss zur Genehmigung einer Änderung der Landnutzung vorlegen (Formular 04c/DKSDD).
Schritt 3: Finanzielle Verpflichtungen erfüllen
• Landnutzer müssen Landnutzungsgebühren gemäß den Vorschriften entrichten.
Das Volkskomitee der Provinz gibt eine Grundstückspreisliste heraus, die als Grundlage für die Berechnung der Landnutzungsgebühren bei Nutzungsänderungen dient. Landnutzer sollten die Grundstückspreise prüfen oder sich an das örtliche Steueramt wenden, um den genauen zu zahlenden Betrag zu erfahren.

Schritt 4: Ausstellung einer neuen Bescheinigung über das Landnutzungsrecht.
Gemäß Dekret Nr. 151/2025/ND-CP über die Dezentralisierung der Befugnisse der lokalen Regierungen auf zwei Ebenen, Dezentralisierung und Dezentralisierung im Bereich Land, bestimmt Artikel 5: Die Befugnisse des Volkskomitees auf Bezirksebene und des Vorsitzenden des Volkskomitees auf Bezirksebene werden auf den Vorsitzenden des Volkskomitees auf Gemeindeebene übertragen. Dementsprechend sind die Gemeinde- und Bezirksebene befugt, Zertifikate über Landnutzungsrechte und Eigentumsrechte an mit dem Land verbundenen Vermögenswerten auszustellen, wie in Punkt b, Absatz 1, Artikel 136 und Punkt d, Absatz 2, Artikel 142 des Bodengesetzes vorgeschrieben.
Nach Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen erhalten die Nutzer neue Landnutzungszertifikate mit dem Nutzungszweck als Wohngrundstück. Gleichzeitig werden die Grundstücksdatenbank und die Katasterdaten aktualisiert und korrigiert. Die lokale Landverwaltungsbehörde gibt das Zertifikat an den Landnutzer zurück.
Sowohl bei der Übertragung von Landnutzungsrechten als auch bei der Änderung des Landnutzungszweckes wird das Verfahren zur Registrierung der Übertragung von Landnutzungsrechten gleichzeitig mit dem Verfahren zur Änderung des Landnutzungszweckes gemäß den Vorschriften durchgeführt.
Bitte beachten Sie: Prüfen Sie vor der Durchführung des Verfahrens die Informationen zur Flächennutzungsplanung. Ist das Grundstück für die Bebauung nicht geeignet oder nicht im Flächennutzungsplan enthalten, ist eine Zweckänderung nicht zulässig.
Die Umwandlung von Gartenland in Wohngrundstücke ist ein Recht des Grundstücksnutzers, muss jedoch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Um eine gültige Genehmigung der staatlichen Behörde zu erhalten, müssen sich die Nutzer aktiv über die Planung informieren, vollständige Unterlagen vorbereiten und die finanziellen Verpflichtungen gemäß den Vorschriften erfüllen.
Rechtsgrundlage: Bodengesetz Nr. 31/2024/QH15, gültig ab 1. Januar 2025.
• Dekret Nr. 102/2024/ND-CP der Regierung mit Einzelheiten zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Landgesetzes.
• Rundschreiben des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umwelt (MONRE) im Jahr 2024.
*Dekret Nr. 51/2025 über die Befugnisse der zweistufigen lokalen Behörden zur Dezentralisierung im Landsektor.
*Dekret Nr. 118/2025/ND-CP zur Umsetzung von Verwaltungsverfahren im Rahmen des One-Stop- und vernetzten One-Stop-Mechanismus in der One-Stop-Abteilung und dem Portal des Nationalen Öffentlichen Dienstes.
Quelle: https://baonghean.vn/chi-tiet-thu-tuc-chuyen-dat-vuon-sang-dat-o-10300657.html
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