Dementsprechend regelt dieses Rundschreiben die Formen der Vereinigung, Einschreibung, Organisation und Verwaltung der Ausbildung, die Anerkennung von Abschlüssen und die Verleihung von Abschlüssen in gemeinsamen Ausbildungen mit dem Ausland auf Universitäts-, Master- und Doktoratsebene und gilt für vietnamesische Hochschuleinrichtungen , vietnamesische Organisationen und Einzelpersonen, ausländische Hochschuleinrichtungen und verbundene ausländische Einzelpersonen.
Im Vergleich zum Rundschreiben aus dem Jahr 2020 enthält dieser Rundschreibenentwurf spezifischere und detailliertere Regelungen und sieht insbesondere eine Form der direkten Schulungsvereinigung vor, während das vorherige Rundschreiben nur Online-Schulungen und eine Kombination aus direkter und Online-Schulung vorsah.
Form des Ausbildungsverbundes
Der Verordnungsentwurf zur direkten Ausbildungskooperation findet auf allen drei Ebenen Anwendung: Universität, Master und Promotion. Mindestens 70 Prozent des gesamten Ausbildungsprogramms müssen direkt gelehrt werden.
Bei direkten Ausbildungskooperationen mit dem Ausland müssen mindestens 70 % des gesamten Ausbildungsumfangs direkt vermittelt werden.
Die Online-Form wird nur auf Universitätsebene angewendet, wobei 50 % oder mehr der gesamten Dauer des Ausbildungsprogramms (einschließlich Lehr-, Beratungs-, Lern- und Bewertungsaktivitäten) über das Online-Ausbildungssystem durchgeführt werden.
Die kombinierte Direkt- und Online-Form wird auf allen drei Stufen des Universitäts-, Master- und Doktoratsstudiums angewendet, wobei über 30 % bis unter 50 % der Gesamtdauer des Ausbildungsprogramms über das Online-Ausbildungssystem durchgeführt werden.
Regelungen zu Einschreibequoten
Bei Anwendung der gleichen Qualitätssicherungsbedingungen wie an vietnamesischen Universitäten werden Umfang und Einschreibungsziele für gemeinsame Ausbildungen mit dem Ausland in die jährlichen Gesamteinschreibungsziele der vietnamesischen Universitäten einbezogen.
Falls nicht dieselben Qualitätssicherungsbedingungen wie die vietnamesischen Universitäten gelten, werden die Skala und die Einschreibungsquoten von den zuständigen Behörden genehmigt oder von den angeschlossenen Parteien entsprechend ihrer Zuständigkeit autonom festgelegt, wobei die Grundsätze und Qualitätssicherungsbedingungen nicht unter den aktuellen Vorschriften zur Festlegung von Einschreibungsquoten für vietnamesische Universitäten liegen dürfen.
Der Verordnungsentwurf sieht insbesondere vor, dass die Zulassungsfächer und Zulassungsbedingungen den Vorschriften der Regierung über ausländische Kooperationen und Investitionen im Bildungsbereich sowie über gemeinsame Ausbildungsprogramme entsprechen müssen, in denen der Nachweis grundlegender Fremdsprachenkenntnisse zu den vorgeschriebenen Zertifikaten gehört.
Der Lehranteil ausländischer Dozenten beträgt mindestens 25 % des gesamten Studienvolumens.
Bei der Organisation und Verwaltung der Ausbildung müssen die staatlichen Vorschriften für ausländische Kooperationen und Investitionen im Bildungsbereich in Bezug auf Ausbildungsprogramme, Lehrpersonal, Einrichtungen und Ausrüstung, Ausbildungsorte und Anforderungen an die Qualitätssicherung eingehalten werden.
Dabei handelt es sich um die Erstellung von Lehrplänen, die Zuweisung von Dozenten, Betreuern von Abschlussarbeiten und Dissertationen, von lernunterstützendem Personal, die Organisation von Prüfungen, Tests, Leistungsnachweisen und Anerkennungen von Fächer- oder Modulabschlüssen, die Betreuung, Beurteilung und Verteidigung von Projekten, Abschlussarbeiten, Projekten, Dissertationen und Dissertationen, die Anerkennung von Studienabschlüssen, die Verleihung von Diplomen usw.
Lehrende ausländischer Hochschulen (hauptamtliche Lehrende, fest angestellte Lehrende, die im entsprechenden Ausbildungsprogramm der Institution im Gastland unmittelbar lehren) müssen bei Kooperationen mit vietnamesischen Hochschulen sicherstellen, dass sie mindestens 25 % des Gesamtvolumens des Ausbildungsprogramms leiten und für die Lehre verantwortlich sind.
Mit vietnamesischem Diplomanhang
Diplome gemeinsamer Ausbildungsprogramme müssen alle Angaben zum Diplom gemäß den Bestimmungen der gradverleihenden Partei enthalten und einen Anhang zum Diplom (auf Vietnamesisch, Englisch oder in der Muttersprache der ausländischen Universität, die das gemeinsame Ausbildungsprogramm durchführt) mit den folgenden Informationen enthalten: Name des gemeinsamen Ausbildungsprogramms, Form des gemeinsamen Ausbildungsprogramms, Ausbildungsdauer in Vietnam und im Ausland, während des Studiums verwendete Sprache, Ausbildungsniveau usw.
Hochschulen müssen Regelungen zur Ausbildungskooperation mit dem Ausland, Informationen über bereits durchgeführte und in Umsetzung befindliche Ausbildungskooperationen sowie Nachweise über die Erfüllung der Qualitätssicherungsbedingungen veröffentlichen.
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Quelle: https://thanhnien.vn/lien-ket-dao-tao-voi-nuoc-ngoai-chi-duoc-ap-dung-truc-tuyen-o-trinh-do-dh-185240904113040203.htm
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