Dementsprechend müssen die Prüfstellen das Qualitätsmanagementsystem der Arzneimittelprüfstellen überprüfen, überarbeiten, ergänzen und verbessern; die Einhaltung der Grundsätze und Standards der Guten Laborpraxis sicherstellen; das Management der Prüftätigkeiten stärken und sicherstellen, dass die verwendeten Chemikalien, Lösungsmittel, Reagenzien und Standards geeignet und innerhalb des Verfallsdatums sind. Prüfstellen dürfen keine abgelaufenen Chemikalien, Lösungsmittel, Reagenzien und Standards oder solche, die den Qualitätsstandards nicht entsprechen, zur Prüfung von Arzneimittelproben verwenden. Qualitätsprüfungen von Arzneimitteln und Arzneimittelbestandteilen müssen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass sie alle Kriterien gemäß den geltenden Vorschriften erfüllen.
Kürzlich stellte die Aufsichtsbehörde des Gesundheitsministeriums fest, dass einige staatliche Drogentesteinrichtungen kein den Grundsätzen und Standards entsprechendes Qualitätssystem unterhalten. Insbesondere werden bei Drogentests weiterhin abgelaufene Chemikalien verwendet. Einige Chemikalien werden nicht überwacht und ihr Verfallsdatum ist nicht vollständig nachvollziehbar. Die Testprotokolle enthalten keine vollständigen Informationen zu den Verfallsdaten der verwendeten Chemikalien.
Die Überprüfung und Überwachung der Arzneimittelqualität, die Qualität der Testergebnisse sowie die vollständige und genaue Bewertung der Arzneimittelqualität bilden die Grundlage des Arzneimittelqualitätsmanagements. Die Inspektionsbehörde des Gesundheitsministeriums hat jedoch kürzlich die oben genannten Mängel bei der Arzneimittelprüfung in staatlichen Behörden festgestellt.
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