Der Lenkungsausschuss des Programms zur nachhaltigen Forstentwicklung der Provinz Nghe An für den Zeitraum 2021–2025 hat für die Waldgebiete der Provinz Nghe An vom 27. April bis 2. Mai eine Waldbrandwarnung der Stufe III (hohe Stufe) bis V (extrem gefährliche Stufe) herausgegeben.
Um proaktiv auf Waldbrände reagieren und deren Schäden begrenzen und minimieren zu können, fordert der Lenkungsausschuss des Programms zur nachhaltigen Forstentwicklung der Provinz für den Zeitraum 2021–2025 die Volkskomitees der Bezirke, Städte und Gemeinden, Förster, Waldbesitzer und relevanten Behörden und Einheiten auf, die Bestimmungen des Dekrets Nr. 156/2018/ND-CP vom 16. November 2018 und der offiziellen Mitteilung Nr. 31/CD-TTg vom 4. April 2024 des Premierministers zur proaktiven Stärkung dringender Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden (PCCCR) strikt umzusetzen.
Offizielle Meldung Nr. 13/CD-CT.UBND des Volkskomitees der Provinz vom 19. April 2024 zur proaktiven Verstärkung dringender Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden in der Provinz; Richtlinie Nr. 08/CT-UBND des Volkskomitees der Provinz vom 27. März 2024 zur Verstärkung der Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden in der Provinz Nghe An im Jahr 2024.
Die Waldbrandwarnungen an den Feuerwachturmen der Provinz müssen sorgfältig umgesetzt werden, und das Waldbrandwarninformationssystem der Forstverwaltung muss überwacht werden. Die Warnmaßnahmen müssen sorgfältig durchgeführt werden, und die lokalen Behörden, Waldbesitzer und die Bevölkerung müssen frühzeitig vor Waldbränden gewarnt werden, um ihre Wachsamkeit zu erhöhen. Zudem müssen proaktiv geeignete Maßnahmen zur Waldbrandverhütung und -bekämpfung ergriffen werden.
Darüber hinaus muss proaktiv die Unterzeichnung von Verträgen über Streitkräfte und Mittel mit in der Region stationierten Militäreinheiten und Streitkräften organisiert werden, um den Mechanismus zur Mobilisierung von Streitkräften zur Bekämpfung von Waldbränden in Situationen mit großen Waldbränden zu vereinheitlichen.
An Tagen mit Waldbrandgefahr der Stufe IV und V ist Brandrodung und das Verbrennen von Vegetation zur Vorbereitung von Flächen für die Aufforstung verboten und die Menge brennbarer Materialien in den Wäldern der Region ist zu reduzieren.
Bei einem Waldbrand muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Volkskomitees des Bezirks, der Stadt oder der Gemeinde vor Ort sein, um die Brandbekämpfung gemäß dem genehmigten Plan direkt anzuleiten, Kräfte, Mittel und Logistik zu mobilisieren und zu befehligen.
Bei Wäldern in der Nähe von Wohngebieten und Lagerhallen ist es im Brandfall erforderlich, proaktiv einen Plan zur Evakuierung von Menschen aus Gefahrengebieten zu haben und Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Leben und Eigentum der Menschen sowie der an der Waldbrandbekämpfung beteiligten Kräfte zu gewährleisten.
Nach dem Löschen des Feuers werden die örtlichen Behörden gebeten, die zuständigen Stellen anzuweisen, dringende Ermittlungen durchzuführen, die Ursache und den Verursacher des Feuers zu ermitteln und gegen Verstöße streng und gemäß den Vorschriften vorzugehen./.
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