Am 29. November 2023 verabschiedete die Nationalversammlung eine Resolution zur Anwendung einer zusätzlichen Körperschaftsteuer gemäß den Bestimmungen zur Verhinderung der globalen Erosion der Steuerbemessungsgrundlage. Diese Resolution tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Auf dieser Grundlage hat das Finanzministerium am 30. November 2023 in der Entschließung zur Anwendung zusätzlicher Körperschaftsteuer gemäß den Vorschriften gegen die globale Erosion der Steuerbemessungsgrundlage eine Reihe wichtiger Punkte veröffentlicht.
Der in der Resolution festgelegte Mindeststeuersatz beträgt 15 %. Steuerpflichtig sind Unternehmenseinheiten multinationaler Konzerne, deren Umsatz im Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft in den vier aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren vor dem Geschäftsjahr mindestens zwei Jahre lang 750 Millionen Euro (EUR) oder mehr betrug, mit Ausnahme einiger vorgeschriebener Fälle.
Die Resolution legt zwei Inhalte zur Anwendung der zusätzlichen Körperschaftsteuer fest. Insbesondere gilt die Bestimmung über zusätzliche inländische Mindeststandards für die konstituierenden Einheiten oder Gruppen von konstituierenden Einheiten der oben genannten multinationalen Unternehmen, die während des Geschäftsjahres Produktions- und Geschäftsaktivitäten in Vietnam haben.
Darüber hinaus gilt die Regelung zum aggregierten zu versteuernden Mindesteinkommen (IIR) für die oberste Muttergesellschaft, die teilweise im Besitz befindliche Muttergesellschaft und die Zwischenmuttergesellschaft in Vietnam, die eine konstituierende Einheit des oben genannten multinationalen Konzerns ist und zu jedem Zeitpunkt während des Geschäftsjahres direkt oder indirekt Eigentum an einer niedrig besteuerten konstituierenden Einheit im Ausland gemäß der globalen Mindeststeuerregelung hält.
Gemäß der Resolution müssen Steuerzahler Informationserklärungen gemäß den globalen Mindeststeuervorschriften sowie ergänzende Körperschaftsteuererklärungen mit Erläuterungen abgeben, in denen die Unterschiede aufgrund unterschiedlicher Rechnungslegungsstandards erläutert werden.
Durch die Anwendung der globalen Mindeststeuer wird Vietnam jedes Jahr zusätzlich 14.600 Milliarden VND einnehmen.
Die Frist für die Abgabe der Erklärung und die Zahlung der Steuer beträgt gemäß der Regelung zur standardmäßigen inländischen Mindestergänzungskörperschaftsteuer (QDMTT) 12 Monate nach Ende des Steuerjahres.
Bei der Regelung zum Mindestgesamtsteuereinkommen (IIR) beträgt sie 18 Monate nach dem Ende des Steuerjahres für das erste Jahr, in dem die Gruppe der Anwendung unterliegt, und 15 Monate nach dem Ende des Steuerjahres für die folgenden Jahre.
Den Daten zur Körperschaftsteuerabrechnung für 2022 zufolge hat die Generaldirektion für Steuern (Finanzministerium) vorläufig berechnet, dass etwa 122 ausländische Unternehmen, die in Vietnam investieren, von der Standard Domestic Minimum Supplement Regulation (QDMTT) betroffen sind und die geschätzte zusätzliche Steuereinnahme bei etwa 14.600 Milliarden VND liegt.
Außerdem gehen vorläufige Berechnungen auf Grundlage der Daten zur Körperschaftsteuerabrechnung im Jahr 2022 davon aus, dass, wenn Vietnam die Regelung zur Aggregation des zu versteuernden Mindesteinkommens (IIR) anwendet, sechs vietnamesische Unternehmen von der Anwendung betroffen sein werden und die zusätzliche Körperschaftsteuer, die Vietnam einziehen kann, voraussichtlich etwa 73 Milliarden VND betragen wird (falls die Empfängerländer der Investitionen die IIR nicht anwenden).
Derzeit arbeitet das Finanzministerium (Hauptabteilung Steuern) dringend an einem Dekret, in dem die in der Resolution festgelegten Inhalte detailliert beschrieben werden, um eine vollständige Rechtsgrundlage, Konsistenz und Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Resolution für die Umsetzung sicherzustellen.
Laut dem Finanzministerium handelt es sich bei der globalen Mindeststeuer weder um einen internationalen Vertrag noch um eine internationale Verpflichtung und verpflichtet die Länder nicht zu ihrer Anwendung. Sollte Vietnam sie jedoch nicht anwenden, muss es dennoch akzeptieren, dass andere Länder die globale Mindeststeuer anwenden und das Recht haben, zusätzliche Steuern von Unternehmen in Vietnam zu erheben (falls zutreffend), deren tatsächlicher Steuersatz in Vietnam unter dem globalen Mindestsatz von 15 % liegt, insbesondere von Unternehmen mit ausländischem Investitionskapital.
Um legitime Rechte und Interessen zu wahren, muss Vietnam in diesem Zusammenhang die Anwendung einer globalen Mindeststeuer bekräftigen. Gemäß den Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu Vorschriften gegen die Erosion der globalen Steuerbasis ist die globale Mindeststeuer im Wesentlichen eine zusätzliche Körperschaftssteuer, und die Länder müssen sie in ihren Rechtssystemen entsprechend regeln .
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