Am Morgen des 19. November gab der Ständige Ausschuss derNationalversammlung in Fortsetzung seiner 39. Sitzung Stellungnahmen zur Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Gesetzesentwurfs ab, der eine Reihe von Artikeln des Wertpapiergesetzes, des Rechnungslegungsgesetzes, des Gesetzes über die unabhängige Rechnungsprüfung, des Staatshaushaltsgesetzes, des Gesetzes über die Verwaltung und Verwendung öffentlicher Vermögenswerte, des Steuerverwaltungsgesetzes und des Gesetzes über die nationalen Reserven ändert und ergänzt.
Stimmen Sie zu, eine Form der Handhabung öffentlicher Vermögenswerte hinzuzufügen: „Übertragung an die lokale Verwaltung“.
Der Vorsitzende des Finanz- und Haushaltsausschusses, Le Quang Manh, berichtete über einige wichtige Inhalte bei der Entgegennahme und Überarbeitung des Gesetzesentwurfs und sagte, dass bei der Erläuterung, Entgegennahme und Überarbeitung des Gesetzesentwurfs einige Inhalte der Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über die unabhängige Rechnungsprüfung in Bezug auf die Bestimmungen des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen, Änderungen und Ergänzungen einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Steuerverwaltung in Bezug auf die Bestimmungen des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen sowie Änderungen und Ergänzungen der Bestimmungen des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen berücksichtigt wurden. Einkommensteuergesetz.
Dementsprechend haben der Ständige Ausschuss des Finanz- und Haushaltsausschusses, der Ständige Ausschuss des Wirtschaftsausschusses , der Ständige Ausschuss des Rechtsausschusses und die Redaktionsagentur vereinbart, dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung einen Bericht an die Nationalversammlung zur Prüfung und Ergänzung des Inhalts der Änderungen der beiden oben genannten Gesetze vorzulegen und den Namen dieses Gesetzesentwurfs wie folgt zu ändern: „Gesetz zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Wertpapiergesetzes, des Rechnungslegungsgesetzes, des Gesetzes über die unabhängige Wirtschaftsprüfung, des Staatshaushaltsgesetzes, des Gesetzes über die Verwaltung und Verwendung öffentlicher Vermögenswerte, des Steuerverwaltungsgesetzes, des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes über die nationale Reserve, des Gesetzes über den Umgang mit Verwaltungsverstößen.“

Was die konkreten Inhalte des Staatshaushaltsgesetzes betrifft, schlug die Mehrheit der Abgeordneten der Nationalversammlung vor, Paragraph 10, Artikel 8 des Staatshaushaltsgesetzes über ergänzende Regelungen zu Programmen und Projekten außerhalb des mittelfristigen öffentlichen Investitionsplans weder zu ändern noch zu ergänzen. In vielen Stellungnahmen wurde vorgeschlagen, die Formulierung „Projekte außerhalb des mittelfristigen öffentlichen Investitionsplans, die jedoch gemäß dem Staatshaushaltsgesetz umgesetzt werden“ zu präzisieren.
Einige Meinungen legen nahe, dass in besonderen Fällen, in denen der Prozess verkürzt werden muss, die Nationalversammlung Ständiger Ausschuss der Nationalversammlung Die Behörde prüft die Ergänzung der Liste in der Zeit zwischen den Sitzungen und erstattet der Nationalversammlung in der nächsten Sitzung Bericht.
Der Ständige Ausschuss des Finanz- und Haushaltsausschusses und die Redaktionsagentur haben vereinbart, diesen Artikel in folgender Richtung zu ändern: Die derzeitigen Bestimmungen über die Befugnis zur Zuweisung jährlicher Reservequellen aus dem zentralen Haushalt werden beibehalten und die Bestimmung hinzugefügt: „Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung prüft und beschließt die Zuweisung jährlicher Einnahmeerhöhungen und Einsparungen aus dem zentralen Haushalt für Programme, Projekte und Aufgaben, die noch nicht im mittelfristigen öffentlichen Investitionsplan enthalten sind“ oder die Bestimmung „ Die Regierung legt dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung einen Nachtrag zum mittelfristigen öffentlichen Investitionsplan für Programme, Projekte und Arbeiten vor, in denen jährliche Einnahmeerhöhungen und Einsparungen verwendet werden.“
Im Gesetz über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Vermögenswerte wurde hinsichtlich der Ergänzung der Form der „Übergabe an lokale Verwaltung“ für die Verwaltung öffentlicher Vermögenswerte bei staatlichen Stellen in einigen Stellungnahmen die von der Regierung vorgeschlagene Form der „Übergabe an lokale Verwaltung und Handhabung“ angenommen. In anderen Stellungnahmen wurde darauf hingewiesen, dass keine Änderung dieser Artikel und Klauseln erforderlich sei, da sie in der Praxis umgesetzt würden und es keine Probleme gebe.
Der Ständige Ausschuss des Finanz- und Haushaltsausschusses und die Redaktionsagentur waren sich mehrheitlich einig, dass diese Verordnung ergänzt werden sollte, um den Kommunen eine Grundlage für den wirksamen Empfang und Umgang mit öffentlichem Vermögen wie überschüssigen Häusern und Grundstücken zu bieten, Einnahmen für den Staatshaushalt zu generieren, die finanziellen Ressourcen für die sozioökonomische Entwicklung zu ergänzen und dazu beizutragen, Verwaltungsverantwortung mit der Nutzung und Verwertung öffentlichen Vermögens zu verknüpfen.
Bezüglich des Inkrafttretens schlägt die Redaktionsagentur vor, dass der Gesetzesentwurf am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Einige Bestimmungen in Klausel 9 und Klausel 11, Artikel 1 des Wertpapiergesetzes gelten ab dem 1. Januar 2026. Der Ständige Ausschuss des Finanz- und Haushaltsausschusses schlägt vor, dass die Regierung ihre offizielle Stellungnahme zum Inkrafttreten dieses Gesetzesentwurfs abgibt.

Sicherstellung der Qualität von Gesetzesentwürfen, die der Nationalversammlung zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt werden
Zum Abschluss der Diskussion erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Nationalversammlung, Nguyen Duc Hai, dass der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung zugestimmt habe, der Nationalversammlung einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Wertpapiergesetzes, des Rechnungslegungsgesetzes, des Gesetzes zur unabhängigen Rechnungsprüfung, des Staatshaushaltsgesetzes, des Gesetzes über die Verwaltung und Verwendung öffentlicher Vermögenswerte, des Steuerverwaltungsgesetzes, des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes zur nationalen Reserve und des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen“ vorzulegen.
Was den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes betrifft, so hat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung vereinbart, es der Nationalversammlung zur Umsetzung ab dem 1. Januar 2025 vorzulegen. Insbesondere gelten die Bestimmungen zu Subjekten, die am Kauf, der Transaktion und der Übertragung einzelner Unternehmensanleihen in Punkt b, Klausel 2 und Punkt b, Klausel 9, Artikel 1 des Wertpapiergesetzes beteiligt sind, und die Bestimmungen zu Eigenkapital in Punkt a, Klausel 11, Artikel 1 des Wertpapiergesetzes ab dem 1. Januar 2026.
Bezüglich der Inhalte, zu denen unterschiedliche Meinungen bestehen, darunter die Änderung und Ergänzung von Artikel 8 Absatz 10 des Staatshaushaltsgesetzes zur Ergänzung der Vorschriften zu Programmen und Projekten außerhalb des mittelfristigen öffentlichen Investitionsplans (Artikel 4 Absatz 1 Punkt a des Gesetzesentwurfs), schlug der stellvertretende Vorsitzende der Nationalversammlung vor, diese zu prüfen und abzuschließen, um die Autorität des Premierministers über die Reserve des Staatshaushalts und die Autorität des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung über die erhöhten Einnahmen und Ausgabeneinsparungen gemäß den geltenden Vorschriften sicherzustellen.
In Bezug auf die Ergänzung von Klausel 10a, Artikel 8 des Staatshaushaltsgesetzes schlug der stellvertretende Vorsitzende der Nationalversammlung vor, die folgende Anweisung zu akzeptieren: Es soll gezeigt werden, dass die Ausgaben des Staatshaushalts sowohl öffentliche Investitionsausgaben als auch regelmäßige Ausgaben umfassen, die gemäß den einschlägigen Gesetzen oder Regierungsvorschriften getätigt werden.
Bezüglich der Ergänzung von Punkt d, Absatz 5, Artikel 19 und Punkt d, Absatz 2, Artikel 30 des Staatshaushaltsgesetzes über die Zuweisung nicht zugewiesener Haushaltsausgabenvoranschläge schlug der stellvertretende Vorsitzende der Nationalversammlung vor, die Anweisung zu prüfen und anzunehmen, die Regierung mit der Organisation der Umsetzung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu beauftragen, dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung regelmäßig über die Verwendung Bericht zu erstatten und in der Sitzung der Nationalversammlung, in der der Haushaltsbeschluss genehmigt wird, oder in der Sitzung, in der über den jährlichen Haushaltsvoranschlag entschieden wird, über die Ergebnisse der Umsetzung Bericht zu erstatten.
Der stellvertretende Vorsitzende der Nationalversammlung forderte die Regierung dringend auf, die Redaktion und die zuständigen Behörden anzuweisen, eng mit dem Vorsitzenden der Nationalversammlung zusammenzuarbeiten, um den Erläuterungsbericht fertigzustellen, den Gesetzesentwurf zu prüfen und zu überarbeiten, um ihn der Nationalversammlung in überzeugender Form vorzulegen und einen hohen Konsens zu erzielen. Der Finanz- und Haushaltsausschuss wird die Stellungnahmen des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung entgegennehmen und sich mit den zuständigen Behörden abstimmen, um den Gesetzesentwurf zu prüfen und zu überarbeiten und so die Qualität für die Vorlage an die Nationalversammlung zur Prüfung und Entscheidung sicherzustellen.
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