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Das Innenministerium erlässt die internen Regeln und Vorschriften zur Einstellung, Beförderung und Berücksichtigung von Beförderungen von Beamten und öffentlichen Angestellten.

Bộ Nội vụBộ Nội vụ25/03/2025

Die neuen Regeln und Vorschriften zur Einstellung, Beförderung und Berücksichtigung von Beförderungen von Beamten und öffentlichen Angestellten, die vom Innenministerium zusammen mit dem Rundschreiben Nr. 001/2025/TT-BNV vom 17. März 2025 herausgegeben wurden, treten am 1. Mai 2025 in Kraft und ersetzen die Regeln und Vorschriften im Rundschreiben Nr. 06/2020/TT-BNV vom 2. Dezember 2020.


Illustrationsfoto. Quelle: Internet.

Für Bewerber zu beachtende Regelungen

Erstens müssen die Kandidaten gemäß der Prüfungsordnung pünktlich im Prüfungsraum erscheinen. Kandidaten, die nach Beginn der Prüfung, eines Prüfungsteils oder eines Prüfungsthemas verspätet eintreffen, dürfen in folgenden Fällen an der Prüfung teilnehmen:

Eine davon ist, dass die Prüfungsdauer bei Prüfungen mit einer maximalen Prüfungsdauer von 30 Minuten nicht mehr als 5 Minuten und bei Prüfungen mit einer maximalen Prüfungsdauer von 60 Minuten und mehr nicht mehr als 10 Minuten beträgt.

Zweitens: Wenn ein Fall höherer Gewalt oder ein gesetzlich vorgeschriebenes objektives Hindernis vorliegt, der den Kandidaten daran hindert, pünktlich oder innerhalb der in Punkt a dieser Klausel angegebenen Zeit anwesend zu sein, erstatten der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, der Vorsitzende des Interviewausschusses und der Vorsitzende des Bewertungsausschusses dem Vorsitzenden des Rates Bericht, damit dieser erörtern und entscheiden kann, ob der Kandidat in bestimmten Fällen zur Prüfung zugelassen wird.

Zweitens: Kleiden Sie sich ordentlich, zivilisiert und höflich.

Drittens: Legen Sie Ihren Personalausweis oder Personalausweis oder ein anderes gesetzliches Ausweisdokument mit Foto und persönlichen Daten vor.

Viertens: Nehmen Sie die richtige Position entsprechend Ihrer Registriernummer bzw. die vom Prüfungsrat vorgegebene Position ein.

Fünftens dürfen Sie in den Prüfungsraum nur folgende Dinge mitbringen: Lineale und Stifte für die Prüfung; Trinkwasser in durchsichtigen Behältern ohne Etiketten oder Symbole oder Zeichen; Papiere und Dokumente, die für jede Prüfung erforderlich sind; und einige Medikamente, die Kandidaten mit Krankenakte mitbringen müssen.

Mobiltelefone, Tonbandgeräte, Kameras, Computer, technische Geräte zum Empfangen, Senden und Übermitteln von Informationen, Datensicherungsgeräte und andere Geräte zur Speicherung und Übertragung von Informationen sind im Prüfungsraum nicht gestattet, sofern nichts anderes bestimmt ist.

Sechstens: Befolgen Sie die Anweisungen der Prüfungsraumaufsicht, der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Prüfungsrates. Wenn Sie Anmerkungen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte offen an die Prüfungsraumaufsicht, die Mitglieder des Prüfungsausschusses und die Mitglieder des Prüfungsausschusses. Halten Sie die Ordnung aufrecht und rauchen Sie nicht und konsumieren Sie keine Stimulanzien, Nahrungsmittel oder alkoholische Getränke im Prüfungsraum oder Prüfungsbereich.

Siebtens: Tauschen Sie während der Prüfung keine Informationen, Prüfungsbögen oder Schmierblätter mit anderen aus, sehen Sie sich nicht die Prüfungsbögen anderer Kandidaten an und betrügen Sie nicht auf andere Weise. Es ist strengstens verboten, Informationen zu Fragen und Antworten außerhalb des Prüfungsraums zu kopieren oder weiterzugeben oder Informationen von außerhalb in den Prüfungsraum zu empfangen.

Achtens: Die Prüfung darf nur mit einer Tinte (blau oder schwarz) ausgefüllt werden. Verwenden Sie ausschließlich das bereitgestellte Prüfungspapier. Alle erforderlichen Felder müssen ausgefüllt werden. Mit Ausnahme der Pflichtfelder auf dem Antwortbogen dürfen die Kandidaten keine Markierungen oder eigene Symbole auf der Prüfungsarbeit anbringen. Sie dürfen weder ihren vollständigen Namen, ihre Unterschrift, ihren Titel, Symbole, Schriftzeichen oder andere Zeichen auf die Prüfungsarbeit schreiben. Falls Sie die Prüfungsarbeit neu schreiben müssen, streichen Sie bitte den schriftlichen Teil durch (sofern nicht anders angegeben).

Neuntens dürfen Kandidaten den Prüfungsraum bei Prüfungen mit einer maximalen Dauer von 60 Minuten oder weniger nicht verlassen. Bei schriftlichen Prüfungen mit einer Dauer von mehr als 60 Minuten dürfen Kandidaten den Prüfungsraum frühestens nach zwei Dritteln der Prüfungszeit verlassen. Sollten Kandidaten ihre Prüfungsunterlagen abgeben, müssen sie diese zusammen mit dem Prüfungsbogen und dem Schmierblatt abgeben, bevor sie den Prüfungsraum verlassen.

Im Notfall muss das Verlassen des Prüfungsraumes aus persönlichen Gründen durch die Prüfungsraumaufsicht gestattet werden.

Zehntens: Die Kandidaten müssen ihre Arbeit sofort unterbrechen und ihre Arbeiten einreichen, wenn der/die Betreuer/in, das Mitglied des Prüfungsausschusses oder das Mitglied des Prüfungsausschusses das Ende der Prüfungszeit bekannt gibt. Sie müssen die Liste der eingereichten Arbeiten bzw. die Liste der Prüfungsergebnisse (bei computergestützten Prüfungen) unterschreiben. Bei schriftlichen Prüfungen muss die Gesamtzahl der eingereichten Prüfungsarbeiten klar angegeben werden. Falls die Kandidatin/der Kandidat die Prüfung nicht abschließen kann, muss sie/er die Prüfungsarbeiten ebenfalls einreichen.

Elftens, falls die Prüfung am Computer durchgeführt wird:

Sollte während der Prüfung ein Problem mit dem Prüfungsgerät auftreten, muss der Kandidat dies unverzüglich dem Aufsichtsführenden oder dem Computertechniker melden, damit dieser das Problem protokollieren kann. Der Kandidat kann die Prüfung während der Prüfungssitzung oder am Prüfungstag wiederholen. Ist eine Wiederholung während der Prüfungssitzung oder am Prüfungstag nicht möglich, wird der Kandidat auf Beschluss des Prüfungsausschussvorsitzenden am nächsten Tag zum Wiederholungstermin eingeladen.

Zweitens ist es den Kandidaten strengstens untersagt, sich so zu verhalten, dass das Computersystem, das für die Prüfung verwendet wird, beeinträchtigt wird. Im Falle eines Verstoßes richtet sich die Art der Behandlung nach Motiv, Art, Ausmaß, Folgen, Ursache des Verstoßes und den besonderen Umständen gemäß Artikel 2 dieser Vorschriften.

Zwölftens dürfen die Kandidaten den Prüfungsraum erst verlassen, nachdem sie ihre Prüfungsarbeiten abgegeben und die Liste der abgegebenen Arbeiten sowie die Liste der Prüfungsergebnisse unterschrieben haben.

Unterschreibt ein Kandidat die Liste der eingereichten Arbeiten oder die Liste der Prüfungsergebnisse nicht vor Verlassen des Prüfungsraums, wird die Prüfungsnote mit 0 (null) Punkten bewertet. Stellt der/die Prüfungsleiter/in, ein/e Prüfungskommissionsmitglied/in oder ein/e Prüfungskommissionsmitglied/in fest, dass ein/e Kandidat/in im Namen eines/einer anderen Kandidaten/in unterschreibt, wird die Prüfungsnote dieses/dieser Kandidaten/in mit 0 (null) Punkten bewertet. In all diesen Fällen ist ein Protokoll anzufertigen.

Dreizehntens haben die Kandidaten das Recht, dem Aufsichtspersonal im Prüfungsraum etwaige Verstöße gegen die Regeln und Vorschriften durch den Kandidaten (sofern vorhanden) zu melden.

Vorschriften über die Organisation der Einstellung von Beamten, öffentlichen Angestellten und Beförderungsprüfungen für Beamte. Im Einzelnen wie folgt:

Bei computerbasierten Prüfungen ist die Prüfungsstartzeit in der Prüfungssoftware vorprogrammiert und startet automatisch mit der Berechnung der Prüfungszeit gemäß den Vorschriften, und zwar für jede Prüfung gleich, unabhängig davon, ob sich der Kandidat in den Prüfungsaccount einloggt.

Der Prüfungsablauf ist im Leitfaden des Rates zur Prüfungsorganisation konkret geregelt.

Während des Tests können Kandidaten ihre Arbeit jederzeit in der Testsoftware einreichen. Nach Ablauf der Testzeit stoppt die Testsoftware die Arbeit des Kandidaten automatisch und sammelt die Arbeit ein.

Nach Ablauf der Prüfungszeit prüft der Computertechniker im Prüfungsraum die Liste der Prüfungsergebnisse der Kandidaten, extrahiert sie aus der Prüfungssoftware und druckt sie aus, damit die Kandidaten die Abgabe ihrer Prüfung mit ihrer Unterschrift bestätigen können.

Das Verlassen des Prüfungsraumes (Prüfungsende) ist den Prüflingen bei Prüfungen mit einer Dauer von 60 Minuten oder weniger erst nach Ende der Prüfungszeit, bei Prüfungen mit einer Dauer von mehr als 60 Minuten frühestens 15 Minuten vor Ende der Prüfungszeit, jedoch nicht früher als 60 Minuten nach Beginn der Prüfungszeit gestattet.

Nach Abschluss der Prüfungsabholung erfolgt die Kontrolle, das Auslesen der Prüfungsorganisationsdaten, die Erstellung der Prüfungsberichte und deren Zusammenstellung in Prüfungsaufsichtsakten zur Übergabe an die vom Prüfungsaufsichtsausschussvorsitzenden beauftragten Mitglieder, das Löschen aller auf dem Server gespeicherten Daten und die Versiegelung des Servers, der Arbeitsstation, des Prüfungsrechners bzw. des Serverraums, des Prüfungsraums.

Kandidaten, die von einer Prüfung befreit sind, dürfen dieser Prüfung fernbleiben.

Bei schriftlichen Prüfungen beginnt die Prüfung mit Prüfungsbeginn. Die maximale Prüfungszeit ist auf dem Prüfungsbogen vermerkt. Die Aufsichtsperson schreibt die Startzeit und die Abgabezeit der Prüfung an die Tafel im Prüfungsraum.

Der Prüfungsablauf ist im Leitfaden des Rates zur Prüfungsorganisation konkret geregelt.

Sammeln Sie die Prüfungsunterlagen der Kandidaten frühestens nach zwei Dritteln der Prüfungszeit ein. Bitten Sie die Kandidaten nach Ablauf der Prüfungszeit, ihre Arbeit einzustellen. Rufen Sie die Namen aller Kandidaten auf, damit diese ihre Prüfungsunterlagen abgeben können, und nehmen Sie sie entgegen. Zählen Sie bei der Entgegennahme der Prüfungsunterlagen die Gesamtzahl der eingereichten Unterlagen, bitten Sie die Kandidaten, die korrekte Gesamtzahl der Unterlagen aufzuschreiben und die Liste der eingereichten Unterlagen zu unterschreiben, bevor Sie sie den Prüfungsraum verlassen lassen.

Prüfen Sie die Prüfungsunterlagen und ordnen Sie sie in aufsteigender Reihenfolge der Registriernummern in der Aktentasche. Protokolle über Vorfälle, ungewöhnliche Situationen und etwaige Verstöße gegen Prüfungsregeln und -vorschriften werden in einer separaten Tasche für die Prüfungsaufsicht gesammelt. Übergeben Sie die Prüfungsunterlagen und die Unterlagen der Prüfungsaufsicht den vom Prüfungsausschussvorsitzenden beauftragten Mitgliedern zur Abholung der Unterlagen. Die Prüfungsunterlagen und die Unterlagen der Prüfungsaufsicht müssen öffentlich geprüft und die Anzahl der Prüfungsunterlagen sowie deren Gesamtseitenzahl mit der Liste der eingereichten Prüfungsunterlagen verglichen werden.

Nach der Kontrolle werden die Prüfungstasche und die Liste der abgegebenen Prüfungen jedes Prüfungsraums vor Ort durch das vom Prüfungsausschussvorsitzenden bestimmte Mitglied und die Aufsichtspersonen dieses Prüfungsraums versiegelt, das Siegeletikett mit der Prüfungstasche gemeinsam unterzeichnet und das Protokoll über die Übergabe und den Empfang der Prüfung unterzeichnet.

Der Bewertungsprozess des Bewertungsausschusses ist im Prüfungsorganisationshandbuch des Rates im Einzelnen geregelt.

Zusammenfassung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

Nach Abschluss der Bewertung gemäß Artikel 16 dieser Verordnung fasst der Rat die Prüfungsergebnisse aus der Übersichtstabelle der Bewertungsergebnisse und der Tabelle zur Kombination der Punktzahlen mit der Registrierungsnummer zusammen und bildet so die Prüfungsergebnisse (erste Prüfung), um den Eingang von Berufungsanträgen gemäß den Vorschriften bekannt zu geben und zu benachrichtigen.

Nach Abschluss der Bewertung der Wiederholungsprüfungen gemäß Artikel 17 dieser Verordnung fasst der Rat die offiziellen Prüfungsergebnisse zusammen, nachdem er die Prüfungsergebnisse gemäß Artikel 18 dieser Verordnung verarbeitet hat, und erstattet dem Leiter der zuständigen Behörde, die Beamte und öffentliche Angestellte einstellt und Prüfungen zur Beförderung von Beamten organisiert, Bericht zur Genehmigung und Anerkennung der Prüfungsergebnisse, bevor der Rat die genehmigten und anerkannten Prüfungsergebnisse wie vorgeschrieben bekannt gibt.

Falls keine Wiederholungsprüfung durchgeführt wird, erstattet der Rat nach Ablauf der Frist für den Eingang von Wiederholungsprüfungsanträgen dem Leiter der zuständigen Behörde, die für die Einstellung von Beamten und öffentlichen Angestellten zuständig ist und die Prüfungen zur Beförderung in den öffentlichen Dienst organisiert, Bericht, damit dieser die Prüfungsergebnisse genehmigt und anerkennt, bevor der Rat die genehmigten und anerkannten Prüfungsergebnisse gemäß den Vorschriften bekannt gibt.

Für die Organisation von Vorstellungsgesprächen, mündlichen Prüfungen, Übungsprüfungen und Projektverteidigungen wird die Prüfungszeit ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem der Kandidat das Vorstellungsgespräch, die mündlichen Prüfungen, die Übungsprüfungen und die Projektpräsentation nach Abschluss der Vorbereitung innerhalb der vorgeschriebenen Zeit beginnt. Falls die Vorbereitungszeit endet, der Kandidat aber noch nicht mit der Prüfung begonnen hat, beginnt die Prüfungszeit unmittelbar nach dem Ende der Vorbereitungszeit.

Der Ablauf der Organisation von Vorstellungsgesprächen, mündlichen Prüfungen und praktischen Prüfungen ist im Prüfungsorganisationsleitfaden des Rates konkret geregelt.

Der Vorsitzende des Rates entscheidet auf Grundlage von Inhalt und Art der Prüfung, dem Einstellungsplan und der Stellenausschreibung über die Art der Bekanntgabe der Prüfung an die Kandidaten, um sicherzustellen, dass die Kandidaten die erforderliche Vorbereitungszeit gemäß den Vorschriften haben. Die Bekanntgabe muss Öffentlichkeit, Transparenz und Gleichberechtigung bei der Informationsbeschaffung aller Kandidaten gewährleisten.

Führen Sie Interviews, mündliche Fragen und bewerten Sie die Kandidaten. Der Inhalt der Interviews und mündlichen Fragen (einschließlich der Antworten der Kandidaten) muss gleichzeitig schriftlich mit den Unterschriften der Interviewer und mündlichen Fragesteller sowie der Kandidaten und in einer der folgenden Formen aufgezeichnet werden: Audiodateien mit den Geräuschen der Interviewer und mündlichen Fragesteller und der Kandidaten oder Multimediadateien mit den Bildern und Geräuschen der Interviewer und mündlichen Fragesteller und der Kandidaten.

Für die Verteidigung der Abschlussarbeit befolgt die Organisation die vom Rat vorgegebenen Anweisungen zur Prüfungsorganisation.

Für Organisationen, die die Förderung von Beamtentiteln in Erwägung ziehen

Die mit der Beurteilung desselben Antrags betrauten Mitglieder nehmen eine gemeinsame Beurteilung dieses Antrags vor.

Auf Grundlage der Bestandteile der Bewerbungsunterlagen und der Kriterien für die Bewerbungsbewertung beurteilt das für die Bewerbung zuständige Mitglied, ob die Bewerbungsunterlagen die Standards und Bedingungen für die Berücksichtigung bei einer Beförderung in den Berufstitel eines Beamten erfüllen und trägt die Bewertungsergebnisse sowie zugehörige Informationen (sofern vorhanden) in das Bewerbungsbewertungsformular ein.

Wenn die Mitglieder des Bewertungsausschusses bei der Bewertung der Akte nicht mit den Bewertungsergebnissen einverstanden sind, werden der Antrag und die Bewertungsergebnisse der Mitglieder zur Prüfung und Entscheidung an den Vorsitzenden des Bewertungsausschusses weitergeleitet, oder der Vorsitzende des Bewertungsausschusses fasst die Unterlagen zusammen und erstattet sie dem Vorsitzenden des Rates zur Prüfung und Entscheidung.

Die Bewertungsergebnisse jedes Antrags werden in einer allgemeinen Übersichtstabelle der Bewertungsergebnisse zusammengefasst, die von den an der Bewertung des Antrags beteiligten Mitgliedern und dem Vorsitzenden des Bewertungsausschusses unterzeichnet wird.

Der Vorsitzende des Bewertungsausschusses übergibt die Bewertungsergebnisse jedes Antrags und die endgültige Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse wird in einem unversehrten Umschlag versiegelt an den Rat gesendet.

Bei Übergabe und Abnahme ist ein Übergabeprotokoll mit den Unterschriften des Übergebers, des Empfängers, des Vertreters des Rates und des Vertreters des Aufsichtsrats anzufertigen.

Auf der Grundlage der Anzahl der zu berücksichtigenden Bewerbungen, der Art der beruflichen Tätigkeit sowie der Standards und Bedingungen für die Berücksichtigung einer Beförderung in den Beamtenberuf kann der Rat die Bewerbungen gemäß den Bestimmungen dieses Artikels direkt bewerten, ohne dass ein Ausschuss zur Bewertung der Bewerbungen eingerichtet werden muss.

Falls zuständige Agenturen, Organisationen und Einheiten Prüfungen, Einstellungen von Beamten, öffentlichen Angestellten, Prüfungen zur Beförderung von Beamten und Erwägungen zur Beförderung von Berufstiteln von öffentlichen Angestellten gemäß Plänen und Projekten organisieren, die von den zuständigen Behörden gemäß Dekret Nr. 115/2020/ND-CP vom 25. September 2020 der Regierung zur Regelung der Einstellung, des Einsatzes und der Verwaltung von Beamten genehmigt wurden, das durch eine Reihe von Artikeln gemäß Dekret Nr. 85/2023/ND-CP vom 7. Dezember 2023 der Regierung geändert und ergänzt wurde, oder gemäß Dekret Nr. 138/2020/ND-CP vom 27. November 2020 der Regierung zur Regelung der Einstellung, des Einsatzes und der Verwaltung von Beamten, das durch eine Reihe von Artikeln gemäß Dekret Nr. 116/2024/ND-CP vom 17. September 2024 der Regierung geändert und ergänzt wurde, vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens, gilt dies weiterhin angewendet. Vorschriften zur Organisation von Prüfungen, zur Einstellung von Beamten und öffentlichen Angestellten, zu Prüfungen für Beförderungen im Beamtendienst, zu Prüfungen oder Berücksichtigungen bei Beförderungen von Berufstiteln öffentlicher Angestellter; Interne Vorschriften zu Prüfungen, zur Einstellung von Beamten und öffentlichen Angestellten, zu Prüfungen für Beförderungen im Beamtendienst, zu Prüfungen oder Berücksichtigungen bei Beförderungen von Berufstiteln öffentlicher Angestellter, erlassen zusammen mit Rundschreiben Nr. 06/2020/TT-BNV des Innenministers vom 2. Dezember 2020 zur Verkündung der Vorschriften zur Organisation von Prüfungen, zur Einstellung von Beamten und öffentlichen Angestellten, zu Prüfungen für Beförderungen im Beamtendienst, zu Prüfungen oder Berücksichtigungen bei Beförderungen von Berufstiteln öffentlicher Angestellter; Interne Vorschriften zu Prüfungen, zur Einstellung von Beamten und öffentlichen Angestellten, zu Prüfungen für Beförderungen im Beamtendienst, zu Prüfungen oder Berücksichtigungen bei Beförderungen von Berufstiteln öffentlicher Angestellter innerhalb von 6 Monaten ab dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens; nach Ablauf dieser Frist gelten die Bestimmungen dieses Rundschreibens.

Einzelheiten zum Rundschreiben Nr. 001/2025/TT-BNV in der beigefügten DATEI:


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Quelle: https://moha.gov.vn/tintuc/Pages/danh-sach-tin-noi-bat.aspx?ItemID=57003

Etikett: Ford Vietnam

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