(Dan Tri) – Die Bedingungen für den einmaligen Ausstieg aus der Sozialversicherung (SI) im Jahr 2025 bleiben im Vergleich zu 2024 unverändert, obwohl das Sozialversicherungsgesetz 2024 erst am 1. Juli 2025 in Kraft tritt.
Vor dem 1. Juli
Vor dem 1. Juli wurde das Sozialversicherungssystem gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes 2014 angewendet. Dementsprechend wurden die Bedingungen für die einmalige Beendigung der Sozialversicherung durch Arbeitnehmer in Artikel 60 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 festgelegt und dann in der Entschließung 93/2015/QH13 ergänzt.
Am 11. November 2015 erließ die Regierung das Dekret Nr. 115/2015/ND-CP, in dem eine Reihe von Artikeln des Sozialversicherungsgesetzes zur obligatorischen Sozialversicherung detailliert beschrieben werden. Darin sind auch Bestimmungen enthalten, die die Fälle klarer definieren, in denen ein einmaliger Rückzug aus der Sozialversicherung zulässig ist.
Insbesondere sieht Absatz 1, Artikel 8 des Dekrets Nr. 115/2015/ND-CP vier Fälle eines einmaligen Entzugs der Sozialversicherung für Arbeitnehmer vor, die vietnamesische Staatsbürger sind und der obligatorischen Sozialversicherung unterliegen, sowie für Arbeitnehmer, die im Ausland auf Vertragsbasis arbeiten.
Erstens Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, aber 20 Jahre lang keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben; und zweitens Arbeitnehmerinnen, die in Kommunen, Bezirken und Städten voll- oder teilzeitbeschäftigt sind, in Rente gehen, ohne 15 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt zu haben und nicht mehr an der freiwilligen Sozialversicherung teilnehmen.
Zweitens Arbeitnehmer, die nach einem Jahr Arbeitslosigkeit 20 Jahre lang keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und auch nicht weiter Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Drittens gehen Arbeitnehmer ins Ausland, um sich dort niederzulassen.
Viertens leidet der Arbeiter an einer der lebensbedrohlichen Krankheiten wie Krebs, Lähmung, Leberzirrhose, Lepra, schwerer Tuberkulose, einer HIV-Infektion, die zu AIDS fortgeschritten ist, und anderen vom Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Krankheiten.
Bedingungen für den Bezug einmaliger Sozialversicherungsleistungen vor dem 1. Juli (Grafik: Tung Nguyen).
Ab 1/7
Ab dem 1. Juli, wenn das Sozialversicherungsgesetz 2024 in Kraft tritt, haben diejenigen, die vor dem 1. Juli sozialversichert waren, in sechs vorgeschriebenen Fällen weiterhin Anspruch auf einmalige Sozialversicherungsleistungen auf Antrag, und zwar ohne Unterschiede zu den Bedingungen für den Bezug einmaliger Sozialversicherungsleistungen vor dem 1. Juli.
Erstens: Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreicht haben, aber 15 Jahre lang keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Falls Arbeitnehmer keine einmalige Sozialversicherungssumme erhalten, können sie sich für eine monatliche Auszahlung entscheiden.
Zweitens gehen Arbeitnehmer ins Ausland, um sich dort niederzulassen.
Drittens leidet der Arbeiter an einer der folgenden Krankheiten: Krebs, Lähmung, dekompensierte Leberzirrhose, schwere Tuberkulose, AIDS.
Viertens Arbeitnehmer mit einer Erwerbsminderung von 81 % oder mehr; Menschen mit besonders schweren Behinderungen.
Fünftens unterliegen Arbeitnehmer, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (1. Juli 2025) Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, nach 12 Monaten nicht der Sozialversicherungspflicht, nehmen aber auch nicht an der freiwilligen Sozialversicherung teil und haben weniger als 20 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
Sechstens unterliegen Angestellte der Armee, der Polizei und der Miliz, die demobilisiert, entlassen oder aus dem Dienst entlassen werden, nicht der Sozialversicherungspflicht, nehmen auch nicht an der freiwilligen Sozialversicherung teil und haben keinen Anspruch auf eine Rente.
Voraussetzungen für den Bezug einmaliger Sozialversicherungsleistungen ab 1. Juli (Grafik: Tung Nguyen).
Arbeitnehmer, die ab dem 1. Juli sozialversichert werden, haben mit Ausnahme des 5. Falles in 5 Fällen weiterhin Anspruch auf einmalige Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag.
Allerdings fällt im Jahr 2025 kein Arbeitnehmer mehr in den 5. Fall, sodass die Voraussetzungen für einen einmaligen Sozialversicherungsaustritt im Jahr 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 nahezu unverändert bleiben.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/ai-duoc-rut-bao-hiem-xa-hoi-mot-lan-trong-nam-2025-20250124141246908.htm
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