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Gemäß Artikel 14 des Dekrets 146/2018 übernimmt die Krankenkasse für bestimmte Personengruppen 100 % der Kosten für Untersuchungen und Behandlungen in
medizinischen Einrichtungen. Für diese Personengruppe gelten ab dem 1. Juli 2023 aufgrund der Erhöhung des Grundgehalts auch einige Leistungsänderungen.
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Quelle
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