Wie geplant wird das Oberste Volksgericht in Hanoi am 22. Januar die Berufungsverhandlung im Großverfahren um gefälschte Schulbücher gegen Herrn Tran Hung wieder aufnehmen. 18 der 36 Angeklagten haben Berufung eingelegt. Neben Herrn Tran Hung haben auch andere Angeklagte Strafminderung und Bewährung beantragt.
Der Prozessbeginn war für Ende Dezember 2023 geplant, musste aber aufgrund der Abwesenheit einiger Angeklagter, Zeugen und Verteidiger verschoben werden.
Angeklagter Tran Hung, ehemaliger Leiter der Gruppe 304, jetzt Gruppe 1444 (Generalabteilung für Marktmanagement)
Appell von Anfang bis Ende
Dieser Fall erregte öffentliche Aufmerksamkeit. Herr Tran Hung ist als Beamter bekannt, der sich im Bereich des Marktmanagements immer wieder stark gemacht hat. Während der gesamten Aufklärung des Falles beteuerte Herr Hung stets seine Unschuld. Die Staatsanwaltschaft hat die Akte wiederholt zurückgeschickt und weitere Ermittlungen gefordert.
Im Juli 2023 verurteilte das Volksgericht Hanoi Herrn Tran Hung in der ersten Instanz wegen Annahme von Bestechungsgeldern zu neun Jahren Gefängnis. Die anderen 35 Angeklagten wurden zu mindestens 18 Monaten Gefängnis, jedoch auf Bewährung, und höchstens zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklagepunkte waren: Herstellung und Handel mit gefälschten Waren, Bestechungsvermittlung sowie Amtsmissbrauch.
Das Urteil erster Instanz stellte fest, dass die Angeklagte Cao Thi Minh Thuan, Direktorin der Phu Hung Phat Company, und ihre Komplizen von Anfang 2021 bis Juni 2021 insgesamt fast 9,5 Millionen gefälschte Lehrbücher im Gesamtwert von über 260 Milliarden VND hergestellt und gelagert haben. Diese Gruppe organisierte den Verkauf von mehr als 6,3 Millionen Büchern.
Bemerkenswerterweise wurde die Phu Hung Phat Company im Juli 2020 vom Marktmanagementteam Nr. 17 inspiziert, bevor der von dem Angeklagten Thuan betriebene Ring für gefälschte Lehrbücher aufflog. Dabei wurden über 27.300 gefälschte Lehrbücher beschlagnahmt. Dieser Vorfall war der Ursprung des Verbrechens, dessen Herr Tran Hung beschuldigt wurde.
Da der Angeklagte Thuan wusste, dass Herr Tran Hung direkt für die Bearbeitung des Falles zuständig war, übergab er Herrn Hung über den Angeklagten Nguyen Duy Hai (einen Freiberufler) 300 Millionen VND, um ihn um Hilfe zu bitten. Nach Erhalt des Geldes wies Herr Tran Hung den Angeklagten Thuan an, seine Angaben zur Herkunft der Bücher zu ändern. Gleichzeitig intervenierte er und schuf die Voraussetzungen, um den Fall als Verwaltungsverstoß zu behandeln, anstatt ihn an die Ermittlungsbehörde zu übergeben.
Im erstinstanzlichen Verfahren gestanden 35 von 36 Angeklagten ihre Verbrechen; darunter Cao Thi Minh Thuan und Nguyen Duy Hai, die an der Geldübergabe an Herrn Tran Hung beteiligt waren. Herr Tran Hung hingegen war der Einzige, der von Anfang bis Ende seine Unschuld beteuerte. Er versicherte, dass ihn in seinen zehn Jahren Berufserfahrung niemand, der mit gefälschten Waren handelte, bestechen konnte.
In diesem Fall ist Herr Tran Hung der einzige Angeklagte, der seine Unschuld beteuert.
Debatte über den Zeitpunkt der Gewährung und Annahme von Bestechungsgeldern
Der Anwalt von Herrn Tran Hung argumentierte, die Staatsanwaltschaft habe sich bei der Anklageerhebung auf die widersprüchlichen Aussagen von Nguyen Duy Hai gestützt, die nicht objektiv seien. Darüber hinaus sei Herr Tran Hung nicht befugt, Verstöße der Phu Hung Phat Company zu verfolgen.
Der Anwalt berief sich insbesondere auf Daten der Signalmasten des MobiFone- Netzwerks, die zeigten, dass sich Herr Tran Hung zum Zeitpunkt des Vorfalls im Bezirk Ba Dinh (Hanoi) aufhielt, während sich der Angeklagte Hai in den Bezirken Hoan Kiem (Hanoi) und Hai Ba Trung (Hanoi) aufhielt. Diese Daten belegen, dass sich die beiden Parteien nicht getroffen haben, sodass es nicht zu Bestechung gekommen sein kann.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bestritt jedoch den Standpunkt des Anwalts und wies sämtliche Vorwürfe zurück. Das Gericht erklärte außerdem, dass Herr Tran Hung Leiter des Teams 304 sei und für die Entgegennahme von Informationen über Verstöße, die Beratung des Generaldirektors der Hauptabteilung für Marktmanagement und die Koordination mit den zuständigen Stellen bei der Überprüfung und Bearbeitung von Verstößen zuständig sei.
Als der Fall der Phu Hung Phat Company bekannt wurde, kontaktierte Cao Thi Minh Thuan Herrn Tran Hung um Hilfe. Herr Hung stellte die Bedingung, die Geschäftsführerin freizulassen, wenn sie weitere Unternehmen aufzeige, die gegen die Vorschriften verstoßen. Daraufhin bot der Angeklagte Thuan dem Angeklagten Hung über den Angeklagten Hai Geld an.
Nachdem Herr Tran Hung 300 Millionen VND erhalten hatte, wies er den Angeklagten Thuan an, seine Angaben zur Herkunft der Bücher zu ändern und sie von gefälschten Büchern auf von Dritten gelieferte Bücher umzustellen. Gleichzeitig wies er das Marktmanagementteam Nr. 17 an, den Fall so zu bearbeiten, dass der Angeklagte Thuan seine Angaben änderte. Der Fall hätte an die Ermittlungsbehörde weitergeleitet werden sollen, es wurde jedoch lediglich eine Verwaltungsstrafe verhängt.
Laut Gericht erster Instanz war Nguyen Duy Hais Aussage zum Zeitpunkt der Geldübergabe zwar anders, es wurde jedoch durchgängig nachgewiesen, dass der Angeklagte Thuan das Geld durch den Angeklagten Hai an den Angeklagten Hung übergab. Die Geldübergabe fand in Hungs Büro statt.
Darüber hinaus steht die Aussage des Angeklagten Hai im Einklang mit den Aussagen von Zeugen, den Aussagen des Angeklagten Thuan und verwandter Personen, den Ergebnissen des Ermittlungsexperiments sowie dem vom Angeklagten Hai selbst gezeichneten Diagramm der Szene, in der das Geld übergeben wurde.
Bezüglich der Daten zum Telefonsignalturm berief sich das Gericht auf die Darstellung des Vertreters von MobiFone und wies darauf hin, dass diese Daten allein keine ausreichende Grundlage für die Feststellung darstellten, dass sich der Angeklagte Hung zum Zeitpunkt des Vorfalls im Bezirk Ba Dinh aufhielt.
Aus den oben genannten Gründen bestätigte das erstinstanzliche Gericht, dass der Angeklagte Tran Hung nicht zu Unrecht verurteilt worden sei.
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