
Um den Fortschritt bei der Zuweisung und Auszahlung der Kapitalpläne für nationale Zielprogramme zu beschleunigen, eine 100-prozentige Auszahlung des Kapitals im Jahr 2024 sicherzustellen und Probleme im Umsetzungsprozess umgehend zu lösen, fordert das Volkskomitee der Provinz die Direktoren der Ministerien für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Arbeit, Invaliden und soziale Angelegenheiten, die Leiter des Komitees für ethnische Minderheiten und die Büroleiter der Provinzbüros für nationale Zielprogramme auf, die Zuweisung und Auszahlung der von ihren Einheiten regelmäßig verwalteten Investitionskapitalquellen dringend zu überprüfen.
Entwickeln Sie auf dieser Grundlage einen detaillierten Inspektionsplan für die Umsetzung nationaler Zielprogramme in den zugewiesenen Bereichen für Kapitalpläne der relevanten Abteilungen, Zweigstellen und Standorte.
Fordern Sie spezifische Inspektionsinhalte zur Entwicklung detaillierter Pläne für die Umsetzung jedes Unterprojekts und Projekts entsprechend der zugewiesenen Kapitalquelle (Karrierequelle und Investitionsausgaben im Jahr 2024); Planen Sie die Auszahlung der Kapitalquellen für 2022 und 2023. Der Inspektionstermin ist spätestens der 15. April 2024 und die Ergebnisse werden zusammengefasst und dem Volkskomitee der Provinz (über die Abteilung für Planung und Investitionen) zur Überwachung und Leitung gemeldet.
Das Volkskomitee der Provinz forderte außerdem das Ministerium für Planung und Investitionen auf, die Umsetzung des Inspektionsplans der einzelnen Einheiten zu überwachen und mit dem Finanzministerium und den zuständigen Stellen zu koordinieren. Die Ergebnisse der Umsetzung sollen zusammengefasst und dem Volkskomitee der Provinz zur weiteren Überwachung und Steuerung vorgelegt werden. Das Finanzministerium der Provinz koordiniert die Arbeit und stellt Daten für das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, das Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales sowie das Komitee für ethnische Minderheiten bereit, um die Zuteilungs- und Auszahlungsdaten mit den Abteilungen, Zweigstellen und Kommunen abzugleichen.
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