Die kürzlich vom Verkehrsministerium erlassenen nationalen technischen Vorschriften zu technischen Einrichtungen und Standorten von Kraftfahrzeugprüfstellen legen den Mindestabstand zu Schulen und Krankenhäusern klar fest.
Anlagen optimieren, Investitionskosten senken
Das Verkehrsministerium hat gerade die nationale technische Verordnung über technische Einrichtungen und Standorte von Kraftfahrzeugprüfstellen (QCVN 103:2024) mit Wirkung zum 1. Januar 2025 erlassen, die im Vergleich zu den aktuellen Vorschriften zahlreiche Änderungen enthält.
Insbesondere schreiben die neu erlassenen Standards vor, dass der Standort von Kfz-Prüfstellen mindestens 50 m von allgemeinen Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern entfernt sein muss.
Das Verkehrsministerium hat gerade nationale technische Vorschriften zu technischen Einrichtungen und Standorten von Kraftfahrzeugprüfstellen erlassen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten (illustratives Foto).
In der Verordnung wird eindeutig festgelegt, dass diese Verordnung nicht für Prüfeinrichtungen gilt, denen vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung eine Berechtigungsbescheinigung zur Durchführung von Kraftfahrzeuguntersuchungen erteilt wurde oder die von den zuständigen Behörden für Investitionen und Bauvorhaben zugelassen wurden, denen jedoch vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung keine Berechtigungsbescheinigung zur Durchführung von Kraftfahrzeuguntersuchungen erteilt wurde.
Befindet sich die Prüfstelle für Kraftfahrzeuge im selben Gebiet wie der Busbahnhof oder die Raststätte, können Wartebereich, interne Straßen und Bürogebäude mit dem Busbahnhof oder der Raststätte gemeinsam genutzt werden.
Außerdem regelt QCVN 103:2004 in der neuen Norm nicht wie die aktuelle Regelung die Prüfausrüstung einer Inspektionslinie, sondern die Mindestprüfausrüstung der Inspektionseinheit und fügt zusätzliche Prüfunterstützungsausrüstung und Mindestprüfunterstützungswerkzeuge hinzu.
Laut dem Vietnam Register gestattet QCVN 103:2004 außerdem, dass Prüfeinrichtungen bestimmte Ausrüstungstypen für viele Produktionslinien gemeinsam nutzen und nur für den Typ des zu prüfenden Fahrzeugs geeignete Prüfgeräte ausstatten, wodurch die Investitionskosten für Unternehmen und Menschen gesenkt werden.
Insbesondere legt QCVN 103:2004 fest, dass die Mindestprüfausrüstung von Kraftfahrzeugprüfstellen Folgendes umfasst: Geräte zur Bremsenprüfung; Geräte zur Messung des Radschlupfes; Geräte zur Emissionsanalyse (ein Mittel zur Messung der Gaskonzentration in Abgasen); Geräte zur Rauchmessung; Geräte zur Lautstärkemessung (ein Mittel zur Messung von Lärm); Geräte zur Prüfung der Frontbeleuchtung.
Insbesondere ist das Emissionsanalysegerät nicht für Prüfeinheiten geeignet, die ausschließlich Fahrzeuge mit Dieselmotoren und Elektrofahrzeuge prüfen. Das Rauchmessgerät ist nicht für Prüfeinheiten geeignet, die ausschließlich Fahrzeuge mit Benzinmotoren und Elektrofahrzeuge prüfen.
Emissionsanalyse-, Rauchmessungs-, Schallmessungs- und Frontlichtprüfgeräte können linienübergreifend genutzt werden. Falls die Frontlichtprüfgeräte linienübergreifend genutzt werden, müssen sie auf derselben Schiene installiert werden.
Die Mindestausrüstung für die Inspektionsunterstützung muss Folgendes umfassen: Ausrüstung zur Unterstützung der Fahrgestellinspektion, Wagenheber, Fahrzeughebevorrichtung (Hebebühne) oder Inspektionstunnel;
Bei Verwendung einer Hebebühne anstelle einer Inspektionsgrube ist es nicht erforderlich, die Ausrüstung zur Unterstützung der Inspektion des Fahrgestells auszurüsten.
Der Leiter eines Inspektionszentrums sagte, diese Änderung sei sehr geeignet, da sie den Inspektionseinheiten die Ausstattung und Nutzung der Inspektionsausrüstung erleichtere und zur Kostensenkung beitrage, insbesondere in der gegenwärtig schwierigen Zeit, in der die meisten Inspektionszentren Verluste hinnehmen müssten.
Laut Vietnam Register wird das Ministerium bis zum 31. Dezember 2025 die Prüfeinrichtungen für Kraftfahrzeuge inspizieren und bewerten und anschließend eine Bewertungsorganisation mit dieser Aufgabe beauftragen (Symbolfoto).
Ergänzende Vorschriften zur Benennung von Organisationen zur Bewertung und Zertifizierung von Fahrzeugprüfstellen
Gemäß QCVN 103:2024 wird das Vietnam Register bis zum 31. Dezember 2025 Prüfeinrichtungen für Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme von Abgasprüfeinrichtungen für Motorräder und Motorräder) inspizieren und bewerten.
Ab dem 1. Januar 2026 wird das Vietnam Register eine Konformitätsbewertungsorganisation benennen, die die Zulassungsstellen für Kraftfahrzeuge gemäß diesem Standard gemäß den gesetzlichen Bestimmungen prüft, bewertet und zertifiziert.
Die Ergebnisse der Inspektion, Bewertung und Zertifizierung von Kraftfahrzeug-Prüfeinrichtungen gemäß den Standards der benannten Konformitätsbewertungsorganisation sind 36 Monate gültig.
Darüber hinaus ist das Vietnam Register auch für die staatliche Verwaltung der Konformitätsbewertungsaktivitäten von Kraftfahrzeugprüfstellen gemäß QCVN 103:2024 verantwortlich; Aufbau und Verwaltung des Systems zum Empfangen von Bildern aus dem Überwachungssystem für Prüfprozesse von Prüfstellen; Aktualisierung und Benachrichtigung der Prüfstellen über die Version der Prüfverwaltungssoftware; gemeinsame Nutzung der Datenbank über lokale Kraftfahrzeugprüfarbeiten mit dem Verkehrsministerium.
Das örtliche Verkehrsministerium ist für den Aufbau und die Verwaltung des Systems zum Empfangen von Bildern aus dem Inspektionsprozessüberwachungssystem der örtlichen Inspektionseinrichtungen verantwortlich.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/tu-2025-co-so-dang-kiem-moi-phai-cach-truong-hoc-benh-vien-toi-thieu-50m-192241218105232194.htm
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