Das Gesetz zur Behandlung von Verwaltungsverstößen 2020 tritt offiziell am 1. Januar 2022 in Kraft. Demnach sieht Artikel 77 die Befreiung und Reduzierung von Geldbußen für Einzelpersonen und Organisationen vor.
Konkret sind folgende Fälle von Bußgeldern ausgenommen:
Personen, die aufgrund von Naturkatastrophen, Katastrophen, Bränden, Epidemien, schweren Krankheiten oder Unfällen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, sind von Verwaltungsstrafen befreit. Sie benötigen jedoch eine Bestätigung des Volkskomitees der Gemeinde, in der sie wohnen, oder der Behörde oder Organisation, in der sie studieren oder arbeiten.
Organisationen, die aufgrund von Naturkatastrophen, Unglücken, Bränden oder Epidemien weiterhin in besondere oder plötzliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, müssen außerdem eine Bestätigung des Volkskomitees auf kommunaler Ebene, des Verwaltungsrats von Industrieparks, Exportverarbeitungszonen, Hochtechnologiezonen, Wirtschaftszonen, der direkt verwaltenden Steuerbehörde oder der direkt übergeordneten Agentur einholen.
Auch Fälle einer teilweisen Befreiung von Bußgeldern sind klar geregelt. Das Gesetz zur Behandlung von Verwaltungsverstößen aus dem Jahr 2020 regelt die Fälle der Befreiung von Bußgeldern ausdrücklich und unterteilt sie in zwei Befreiungsstufen.
Demnach wird ein Teil der im Strafbescheid genannten verbleibenden Geldbuße Personen erlassen oder reduziert, die den Bescheid nicht vollstrecken können, wenn einer der folgenden Fälle auf sie zutrifft: Ihnen wurde ein Teil der Geldbuße erlassen, sie befinden sich jedoch aufgrund von Naturkatastrophen, Unglücksfällen, Bränden, Epidemien, schweren Erkrankungen oder Unfällen weiterhin in wirtschaftlichen Schwierigkeiten; sie haben die Geldbuße zum ersten oder zweiten Mal bezahlt, wenn die Geldbuße mehrmals bezahlt werden kann, sie befinden sich jedoch aufgrund von Naturkatastrophen, Unglücksfällen, Bränden, Epidemien, schweren Erkrankungen oder Unfällen in besonderen oder plötzlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Eine Organisation wird von der Zahlung der restlichen, im Bußgeldbescheid genannten Geldbuße befreit, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllt: Ihr wurde ein Teil der Geldbuße ermäßigt oder sie hat die Geldbuße im Falle mehrerer Zahlungen ein erstes oder zweites Mal bezahlt; sie hat die im Bußgeldbescheid genannten zusätzlichen Straf- und Abhilfemaßnahmen abgeschlossen; sie ist weiterhin aufgrund von Naturkatastrophen, Unglücksfällen, Bränden oder Epidemien mit besonderen oder plötzlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert.
Die gesamte Geldstrafe wird erlassen, wenn eine Person, der ein Teil der Geldstrafe gestundet wurde, aufgrund von Naturkatastrophen, Katastrophen, Bränden, Epidemien, schweren Krankheiten oder Unfällen weiterhin in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt. Diese Regelung gilt in folgenden Fällen: Geldstrafen ab 2.000.000 VND oder besondere oder plötzliche wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgrund von Naturkatastrophen, Katastrophen, Bränden, Epidemien, schweren Krankheiten oder Unfällen.
Die Organisation wird von der gesamten im Bußgeldbescheid festgelegten Geldbuße befreit, wenn die Vollstreckung des Bußgeldbescheids teilweise ausgesetzt wurde. Nach Abschluss der Vollstreckung der zusätzlichen Strafe sind die im Bußgeldbescheid festgelegten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die Organisation ist aufgrund von Naturkatastrophen, Katastrophen, Bränden und Epidemien weiterhin mit besonderen oder plötzlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert.
Um von Bußgeldern befreit zu werden, müssen Einzelpersonen und Organisationen einen Antrag auf Bußgeldminderung oder -befreiung zusammen mit einer Bestätigung der zuständigen Behörde oder Organisation bei der Person einreichen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Datum des Antragseingangs prüft und entscheidet die Person, die den Strafbescheid erlassen hat, über die Ermäßigung oder Befreiung und benachrichtigt die Person, die die Ermäßigung oder Befreiung beantragt hat. Ist die Person mit der Ermäßigung oder Befreiung nicht einverstanden, muss sie den Grund dafür klar darlegen.
Minh Hoa (t/h)
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