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Was sagt das General Department of Taxation zum Thema „Erschwernis für Unternehmen durch behördliche Zustellungen“?

Báo An ninh Thủ đôBáo An ninh Thủ đô12/07/2023

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ANTD.VN – Die Generaldirektion für Steuern hat die Veröffentlichung einer offiziellen Mitteilung erklärt, in der Unternehmen aufgefordert werden, zu erklären, ob sie Rechnungen für Steuerrückerstattungen von 524 Unternehmen mit Risiken im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen verwenden.

Kürzlich veröffentlichte die Generaldirektion für Steuern die offizielle Mitteilung Nr. 1798/TCT-TTKT vom 16. Mai 2023, in der sie die Steuerbehörden auffordert, sich auf die Überprüfung von Rechnungen zu konzentrieren, die von 524 Unternehmen ausgestellt wurden, bei denen Risiken im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen bestehen, sowie auf die Überprüfung und Kontrolle von Unternehmen, die Rechnungen dieser Einheiten verwenden.

Falls festgestellt wird, dass ein von der Steuerbehörde verwaltetes Unternehmen Rechnungen des Unternehmens unter den oben genannten 524 Unternehmen verwendet hat, muss das Unternehmen die Verwendung der Rechnungen zum Abzug von Mehrwertsteuerrückerstattungen, zur Berechnung der Körperschaftsteuerausgaben und zur Legalisierung von Schmuggel- und Schmuggelwaren erläutern und klarstellen.

Viele Unternehmen und Experten sind der Meinung, dass es sich um eine offizielle Anfrage handelt, die den Unternehmen Schwierigkeiten bereitet. Denn bevor die elektronische Rechnung ausgestellt wird, muss das verkaufende Unternehmen die Rechnung an das System der Generaldirektion für Steuern senden, um einen Code zu erhalten und sie dann an den Käufer auszustellen. Damit die ausgestellte Rechnung gültig ist, ist es schwierig, das kaufende Unternehmen zu einer Erklärung zu zwingen und diese Rechnung dann von den Kosten zu entfernen.

Darüber hinaus müssen Fragen im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten von Unternehmen gesetzlich geregelt sein. Diese Fragen können nicht in detaillierten Umsetzungsleitfäden, insbesondere offiziellen Depeschen, geregelt werden.

Als Reaktion auf die Generaldirektion für Steuern hat sich die Steuerbehörde mit den zuständigen Behörden abgestimmt, um eine Reihe von Personen zu überprüfen und aufzuspüren, die gefälschte Ausweise/CCCDs verwenden, um neue Unternehmen zu gründen oder inaktive Unternehmen zu erwerben, um diesen Unternehmen illegale Rechnungen zu verkaufen und so die Steuerpflicht für den Staatshaushalt zu verringern.

Die Steuerbehörde hat demnach 524 Unternehmen entdeckt, die illegale Rechnungen bzw. gefälschte Rechnungen verkauften (eine der in Artikel 6 Absatz 7 des Steuerverwaltungsgesetzes festgelegten verbotenen Handlungen). Der Fall der 524 Unternehmen, die diese Rechnungen verkauften, unterscheidet sich von dem Fall der Unternehmen, die Waren verkauften und anschließend ihre bei der Steuerbehörde registrierte Geschäftsadresse aufgaben, da die Unternehmen, die Rechnungen verkauften, Rechnungen für gekaufte Waren meist falsch deklarierten.

Aus diesem Grund hat die Generaldirektion für Steuern die oben genannte offizielle Mitteilung Nr. 1798 herausgegeben, in der sie Unternehmen mit Eingangsrechnungen dieser 524 Unternehmen empfiehlt, illegale Rechnungen ohne Begleitwaren proaktiv zu prüfen und zu eliminieren, um die Erklärungen anzupassen und die Steuerpflichten gegenüber dem Staat ordnungsgemäß abzurechnen.

Was sagt das Generalamt für Steuern zu den „erschwerenden behördlichen Mitteilungen für Unternehmen“? Foto 1

Die Steuerbehörden entdeckten 524 Unternehmen, die illegale Rechnungen verkauften.

Als Grundlage für die Veröffentlichung der oben genannten offiziellen Mitteilung erklärte die Generaldirektion für Steuern, dass die Steuerbehörden gemäß den Anweisungen der Regierung, des Premierministers und des Finanzministers zur Erleichterung und Beseitigung von Schwierigkeiten und Hindernissen für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, anstelle von Inspektionen und Prüfungen bei Unternehmen das Recht hätten, von relevanten Organisationen und Einzelpersonen Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der Ermittlung der Steuerpflichten anzufordern und sich bei der Umsetzung der Steuergesetze mit den Steuerbehörden abzustimmen (Klausel 2, Artikel 19 des Gesetzes zur Steuerverwaltung Nr. 38/2019/QH14).

Gleichzeitig ist in Absatz 8, Artikel 17 des Steuerverwaltungsgesetzes Nr. 38 festgelegt, dass die Steuerzahler für die Einhaltung der Entscheidungen, Mitteilungen und Aufforderungen der Steuerbehörden und Steuerbeamten verantwortlich sind.

Das Steuerverwaltungsgesetz Nr. 38 legt die Pflichten und Rechte der Steuerzahler (TP) in Bezug auf Rechnungen wie folgt fest: Falls der Käufer von Waren und Dienstleistungen illegale Rechnungen und Dokumente verwendet und nachweist, dass der Verstoß durch die Verwendung illegaler Rechnungen beim Verkäufer liegt, wird er/sie gemäß den Bestimmungen von Artikel 142 des Steuerverwaltungsgesetzes mit Verwaltungsstrafen für Steuerverstöße belegt.

Wird festgestellt, dass ein Steuerzahler illegale Rechnungen verwendet oder Rechnungen illegal nutzt, drohen ihm gemäß Artikel 143 des Steuerverwaltungsgesetzes Verwaltungssanktionen wegen Steuerhinterziehung.

Gemäß den Steuergesetzen fordert die Generaldirektion für Steuern die lokalen Steuerbehörden auf, Unternehmen, die mit den oben genannten 524 Hochrisikobranchen in Verbindung stehen, zu benachrichtigen und aufzufordern, nachzuweisen, dass die Verwendung von Rechnungen legal ist. Das Unternehmen kann dies direkt gegenüber der Steuerbehörde oder schriftlich erklären.

Unternehmen, die Rechnungen für den Kauf und Verkauf von Waren besitzen, die mit tatsächlichen Transaktionen übereinstimmen, müssen Steuern gemäß den geltenden Vorschriften erklären und zahlen“, erklärte die Generaldirektion für Steuern.

Die Liste der Unternehmen, die ihre Geschäftsadressen aufgeben, wird ab dem Datum der Mitteilung der Steuerbehörde veröffentlicht, dass das Unternehmen seine Geschäftsadresse aufgibt. Ab dem Datum der Mitteilung der Steuerbehörde, dass das Unternehmen nicht mehr an der eingetragenen Adresse tätig ist, blockiert das elektronische Rechnungssystem der Steuerbehörde automatisch die Rechnungsstellung für Unternehmen, die ihre Geschäftsadressen aufgeben.

Steuerzahler können die Liste der Unternehmen, die ihre Geschäftsadressen aufgegeben haben, unter https://www.gdt.gov.vn einsehen.


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