
Das Gesundheitsministerium erklärte, dass das medizinische Personal von Dörfern, Weilern, Bezirken, Weilern, Wohngruppen und Vierteln (kollektiv als medizinisches Dorfpersonal bezeichnet) aus Personen mit medizinischer Fachkompetenz bestehe, die die Aufgabe hätten, der Bevölkerung vor Ort eine medizinische Grundversorgung zu bieten, und eine Erweiterung des Gesundheitssektors darstelle.
Um dies zu regeln, hat das Gesundheitsministerium das Rundschreiben 27/2023/TT-BYT herausgegeben, in dem Standards, Funktionen, Aufgaben, Umfang der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungstätigkeiten sowie berufliche Ausbildungsinhalte für Gesundheitshelfer in Dörfern und Weilern sowie Hebammen in Dörfern und Weilern festgelegt sind.
Aufgaben der Dorfgesundheitshelfer und Dorfhebammen
Das Rundschreiben 27/2023/TT-BYT legt fest, dass Gesundheitshelfer in Dörfern und Weilern die Gesundheitsstationen der Gemeinden bei der Durchführung von Aufgaben der primären Gesundheitsversorgung in Dörfern und Weilern unterstützen.
Dorfhebammen unterstützen kommunale Gesundheitsstationen bei der Durchführung von Gesundheitsfürsorgeaufgaben für Mütter und Kinder in Dörfern.
Standards für Dorfgesundheitshelfer und Dorfhebammen
Hinsichtlich der beruflichen Qualifikation und Ausbildung müssen Dorfgesundheitshelfer und Dorfhebammen eines der folgenden Kriterien erfüllen:
+ Absolvieren Sie das Programm (Zertifikatserteilung) entsprechend den fachlichen und technischen Ausbildungsinhalten.
+ Besitzen Sie eine medizinische Qualifikation (Arzt, Mediziner, Krankenschwester, Hebamme) auf mittlerem Niveau oder höher.
Engagieren Sie sich ehrenamtlich als Dorfgesundheitshelfer oder Dorfhebamme.
Sie müssen körperlich fit genug sein, um die Aufgaben wie vorgeschrieben ausführen zu können.
Professionelle Trainingsinhalte
Für Dorfgesundheitshelfer: Die Inhalte der beruflichen und technischen Ausbildung sind in Anhang Nr. 03 dieses Rundschreibens aufgeführt, die Mindestausbildungsdauer beträgt 3 Monate.
Für Dorfhebammen: Die beruflichen und technischen Ausbildungsinhalte sind in Anlage Nr. 04 dieses Rundschreibens festgelegt, die Mindestausbildungsdauer beträgt 6 Monate.
Für Dorfgesundheitshelfer, die auch als Dorfhebammen arbeiten: Die beruflichen und technischen Ausbildungsinhalte sind in Anhang Nr. 05 dieses Rundschreibens festgelegt, mit einer Mindestausbildungsdauer von 3 Monaten.
Das Rundschreiben 27/2023/TT-BYT tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Dorfgesundheitshelfer und Dorfhebammen, die vor dem 1. Januar 2024 gearbeitet haben, werden weiterhin die in diesem Rundschreiben festgelegten Funktionen, Aufgaben und den Umfang der medizinischen Untersuchungs- und Behandlungstätigkeiten erfüllen.
Quelle: https://baolaocai.vn/tieu-chuan-doi-voi-nhan-vien-y-te-thon-ban-va-co-do-thon-ban-post649235.html
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