Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 29/2024/ND-CP erlassen, das Standards für die Titel von Führungs- und Managementbeamten festlegt.

Berufliche Standards, Politik, Staatsführung, Fremdsprachen
Die Regierung legt klare Standards für Führung und Management auf allen Ebenen fest, darunter auch Standards für die Positionen des Direktors, des stellvertretenden Abteilungsdirektors und vergleichbarer Positionen.
Dementsprechend müssen die Positionen des Direktors, des stellvertretenden Abteilungsdirektors und vergleichbarer Positionen hinsichtlichpolitischer Ideologie, Ethik, Lebensstil sowie Sinn für Organisation und Disziplin den allgemeinen Standards entsprechen, die für Führungs- und Managementpositionen im öffentlichen Dienst gelten.
Hinsichtlich der beruflichen Qualifikation ist für die oben genannten Positionen ein Hochschulabschluss oder ein höherer Abschluss erforderlich, der der Branche und dem Arbeitsfeld angemessen ist und von den zuständigen Behörden vorgeschrieben wird.
Im Bereich der politischen Theorie müssen folgende Personen als Abteilungsleiter oder gleichwertige Positionen innehaben: Abteilungsleiter, Büroleiter der Delegationder Nationalversammlung und des Volksrates, Büroleiter des Volkskomitees der Provinz, Provinzinspektor, Leiter des Komitees für ethnische Minderheiten müssen über einen Bachelor-Abschluss in Politik oder Fortgeschrittener Politischer Theorie oder Fortgeschrittener Politik- und Verwaltungstheorie verfügen oder ein dem Niveau Fortgeschrittener Politischer Theorie gleichwertiges Zertifikat einer zuständigen Behörde besitzen.
Stellvertretende Abteilungsleiter, stellvertretende Büroleiter der Delegation der Nationalversammlung und des Volksrates, stellvertretende Büroleiter des Volkskomitees der Provinz, stellvertretende Chefinspektoren der Provinz und stellvertretende Leiter des Ethnischen Komitees müssen über ein Diplom in Mittlerer Politischer Theorie oder höher bzw. ein dem Niveau in Mittlerer Politischer Theorie gleichwertiges Zertifikat einer zuständigen Behörde verfügen.
Im Bereich der Staatsverwaltung müssen Abteilungsleiter und ihnen gleichgestellte Personen über Ausbildungsnachweise in den Kenntnissen und Fähigkeiten der Staatsverwaltung für Beamte auf der Ebene höherer Fachkräfte und gleichwertiger Ebene verfügen.
Die Person, die die Position eines stellvertretenden Direktors einer Abteilung oder eine gleichwertige Position innehat, muss über ein Ausbildungszertifikat für Kenntnisse und Fähigkeiten der Staatsverwaltung für Beamte auf der Ebene eines leitenden Spezialisten oder einer gleichwertigen oder höheren Ebene verfügen.
In Bezug auf Fremdsprachenkenntnisse heißt es in der Verordnung 29/2024 eindeutig: „Für die Führungs- und Managementposition sind Fremdsprachenkenntnisse gemäß den Vorschriften des Ministeriums, der Niederlassung und des Ortes erforderlich, an dem der Arbeitnehmer tätig ist. In Fällen, in denen die Stelle in direktem Zusammenhang mit ethnischen Minderheiten steht oder sich in einem Gebiet mit ethnischen Minderheiten befindet, müssen die Mitarbeiter die Sprachen ethnischer Minderheiten beherrschen. Die Feststellung der Fremdsprachenkenntnisse und die Feststellung der Gleichwertigkeit von Diplomen und Zeugnissen erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.“
Darüber hinaus verlangt das Dekret 29/2024 im Hinblick auf allgemeine Standards auch die Erfüllung spezifischer Standards hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Ruf, Gesundheit, Alter und Berufserfahrung.
Insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen zu praktischer Erfahrung und angemessener Arbeitszeit legt das Dekret 29/2024 klar fest:
Im Falle einer Anstellung durch die örtliche Personalabteilung: Falls die Arbeitsagentur oder -organisation eine konstituierende Einheit hat: Stellen Sie sicher, dass der Mitarbeiter eine Führungs- oder Managementposition oder einen entsprechenden Titel der konstituierenden Einheit innegehabt hat. Die Zeit, die er die aktuelle Position oder den aktuellen Titel oder eine gleichwertige Position oder einen gleichwertigen Titel innehatte, die der erwarteten Anstellungsposition oder dem erwarteten Titel benachbart ist, beträgt mindestens 2 Jahre (24 Monate). Wenn diese Zeitspanne nicht aufeinanderfolgend ist, kann sie kumuliert werden (nur kumuliert für die Zeit, in der er die gleichwertige Position oder den gleichwertigen Titel innehatte).
Falls die Arbeitsagentur oder -organisation keine konstituierende Einheit hat: Sorgen Sie für eine kontinuierliche Arbeitszeit in der Branche oder dem Bereich, die der jeweiligen Position und Berufsbezeichnung gemäß den Vorschriften entspricht.
Bei der Einstellung von Personal aus externen Quellen: Falls die Arbeitsagentur oder -organisation keine konstituierende Einheit hat: Sicherstellung einer kontinuierlichen Arbeitszeit in der Branche oder dem Bereich, die der jeweiligen Position und Berufsbezeichnung gemäß den Vorschriften entspricht;
Falls die derzeit tätige Behörde oder Organisation über eine konstituierende Einheit verfügt und die Anstellung bei einer Behörde oder Organisation ohne konstituierende Einheit erwartet wird: Stellen Sie sicher, dass die Dauer der Ausübung der Position oder des Titels, der der voraussichtlichen Anstellung entspricht, ebenfalls mindestens 2 Jahre (24 Monate) beträgt.
Falls die derzeit tätige Agentur oder Organisation über eine konstituierende Einheit verfügt und eine Anstellung bei der Agentur oder Organisation mit der konstituierenden Einheit erwartet wird: Stellen Sie sicher, dass die Dauer der Ausübung der Position oder des Titels, der der voraussichtlichen Anstellung entspricht, mindestens 2 Jahre (24 Monate) beträgt, oder stellen Sie eine kontinuierliche Arbeitszeit in der Branche oder dem Bereich sicher, der der jeweiligen Position oder dem Titel gemäß den Vorschriften entspricht.
SPEZIFISCHE NORMEN
Zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Standards legt Dekret 29 spezifische Standards für jede Position fest.
Dementsprechend ist der Direktor einer Abteilung oder ein gleichwertiger Beamter der Leiter der Abteilung, der die Umsetzung staatlicher Verwaltungsfunktionen und -aufgaben in dem Sektor und Bereich in der Provinz oder zentral verwalteten Stadt leitet, verwaltet und organisiert und andere von den zuständigen Behörden zugewiesene Aufgaben wahrnimmt. Er ist dem Volkskomitee der Provinz direkt verantwortlich, Vorsitzender des Volkskomitees der Provinz und gleichzeitig gegenüber dem Minister des Ministeriums, das den Sektor und Bereich verwaltet, und gegenüber dem Gesetz für zugewiesene Verantwortlichkeiten und Aufgaben für die staatliche Verwaltung des Sektors und Bereichs verantwortlich.
Neben der Erfüllung der allgemeinen Standards müssen Abteilungsleiter und gleichwertige Stellen folgende Anforderungen erfüllen:
Tiefes Verständnis der staatlichen Verwaltung, juristische Kenntnisse der Branche, des Verwaltungsbereichs und der lokal geltenden spezifischen Vorschriften;
Fähigkeit zur: Beratung und Leitung der effektiven Umsetzung zentraler Rechtsdokumente; Beratung bei der Entwicklung von Rechtsdokumenten für vor Ort geltende Sektoren und Felder; Leitung der Entwicklung von vierteljährlichen und jährlichen Arbeitsplänen für Sektoren und Felder vor Ort; Leitung oder direkte Lösung schwieriger und komplizierter Probleme in Sektoren und Feldern vor Ort; Umsetzung von Verwaltungsreformen, Systemen des öffentlichen Dienstes und der Beamtenschaft vor Ort; Leitung der Durchführung von Inspektionen, Kontrollen und Bearbeitungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen; Leitung der Bearbeitung von Empfehlungen, Beschwerden und Denunziationen von Organisationen und Bürgern unter ihrer Autorität; Beratung und Leitung der Durchführung der Koordinierungsarbeit mit zentralen Behörden; Leitung der synchronen, einheitlichen und effektiven Umsetzung der Richtlinien, Strategien und Gesetze der Partei innerhalb der Provinz;
Derzeit bekleidet er die Position des stellvertretenden Direktors der Abteilung bzw. eine gleichwertige oder gleichwertige Position und Bezeichnung gemäß den Bestimmungen der zuständigen Behörden im Rahmen der Dezentralisierung des Kadermanagements.
Der stellvertretende Direktor der Abteilung und dessen Stellvertreter sind die Stellvertreter des Direktors der Abteilung, unterstützen den Direktor der Abteilung bei der Leitung und Organisation der Umsetzung eines oder mehrerer Arbeitsbereiche im Rahmen der Funktionen und Aufgaben der Abteilung und sind dem Direktor der Abteilung gegenüber und vor dem Gesetz für die zugewiesenen Verantwortlichkeiten und Aufgaben verantwortlich.
Stellvertretende Abteilungsleiter und ihnen gleichgestellte Personen müssen neben den allgemeinen Standards folgende Bestimmungen einhalten:
Tiefes Verständnis der staatlichen Verwaltung, juristische Kenntnisse der Branche, des Verwaltungsbereichs und der lokal geltenden spezifischen Vorschriften;
Fähigkeit zur: Beratung bei der effektiven Umsetzung zentraler Rechtsdokumente; Beratung bei der Entwicklung von Rechtsdokumenten für vor Ort geltende Sektoren und Felder; Leitung der Entwicklung von vierteljährlichen und jährlichen Arbeitsplänen für Sektoren und Felder vor Ort; Leitung oder direkte Lösung schwieriger und komplizierter Probleme in Sektoren und Feldern vor Ort; Leitung der Durchführung von Inspektionen, Kontrollen und Bearbeitungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen; Leitung der Bearbeitung von Empfehlungen, Beschwerden und Denunziationen von Organisationen und Bürgern unter ihrer Aufsicht; Beratung bei der Führung bei der Koordinierung mit zentralen Behörden; Leitung der synchronen, einheitlichen und effektiven Umsetzung der Richtlinien, Strategien und Gesetze der Partei innerhalb der Provinz;
Derzeitige Position als Abteilungsleiter oder gleichwertige Position in der Abteilung oder gleichwertige Position oder Titel gemäß den Vorschriften der zuständigen Behörde im Rahmen der Dezentralisierung des Kadermanagements. Falls keine Position innegehabt wird, muss eine ununterbrochene Berufserfahrung von mindestens 7 Jahren in der Branche oder im Fachgebiet vorliegen (ohne Praktikum und Probezeit).
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