Die Export- und Importzölle auf einige Artikel wie Düngemittel, Zink, Zinn, Tabak usw. werden sich gemäß Dekret Nr. 144/2024/ND-CP ab dem 16. Dezember 2024 ändern.
Regierung erließ das Dekret Nr. 144/2024/ND-CP vom 1. November 2024 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 26/2023/ND-CP vom 31. Mai 2023 der Regierung zum Exportzollplan, zum präferenziellen Importzollplan, zur Warenliste und zu absoluten Steuersätzen, Mischsteuern und Einfuhrsteuern außerhalb von Zollkontingenten.

Dementsprechend für Waren Mineraldünger oder chemische Düngemittel, die Stickstoff enthalten (Artikelcode 31.02), Gesetzliche Vorschriften: Harnstoff, auch in wässriger Lösung (Artikelcode 3102.10.00); Ammoniumsulfat (Artikelcode 3102.21.00); andere (Artikelcode 3102.29.00); Mischungen von Ammoniumnitrat mit Calciumcarbonat oder anderen anorganischen Stoffen, die keine Düngemittel sind (Artikelcode 3102.40.00); Natriumnitrat (Artikelcode 3102.50.00); Doppelsalze und Mischungen aus Calciumnitrat und Ammoniumnitrat (Artikelcode 3102.60.00); Mischungen aus Harnstoff und Ammoniumnitrat in wässriger oder ammoniakalischer Lösung (Artikelcode 3102.80.00); Für andere Arten, einschließlich Mischungen, die nicht in den vorhergehenden Unterpositionen (3102.90.00) aufgeführt sind, gilt ein Ausfuhrsteuersatz von 5 %.
Darüber hinaus legt die Regierung in dem Dekret fest, dass Produkte, die Blätter enthalten Für Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabakersatzstoffe oder Nikotinersatzstoffe, die zum Rauchen ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Produkte, die dazu bestimmt sind, Nikotin in den menschlichen Körper abzugeben (Artikelcode 24.04), gelten die folgenden Einfuhrsteuersätze:
Produkte, die zum Rauchen ohne Verbrennen bestimmt sind und Tabakblätter oder rekonstituierten Tabak enthalten (Artikelcode 2404.11.00); andere Arten, die Nikotin enthalten (Artikelcode 2404.12); Flüssigkeit oder Gel für elektronische Zigaretten (Artikelcode 2404.12.10); andere Arten (Artikelcode 2404.12.90); mit Tabakersatzstoffen (Artikelcode 2404.19.10); mit Nikotinersatzstoffen (Artikelcode 2404.19.20); Nikotinkaugummi (Artikelcode 2404.91.10); Nikotinpflaster (Artikelcode 2404.92.10) ... unterliegen einem Einfuhrsteuersatz von 50 %.
Gleichzeitig unterliegen elektronische Geräte für elektronische Zigaretten und ähnliche persönliche Verdampfungsgeräte (Artikelcode 8543.40.00) einem Einfuhrsteuersatz von 50 %.
In der Verordnung wird eindeutig darauf hingewiesen, dass für Artikel der Gruppe 24.04 und Artikel mit dem oben genannten HS-Code 8543.40.00 bevorzugte Einfuhrsteuersätze in Fällen gelten, in denen diese Artikel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach Vietnam eingeführt werden dürfen.
Neben Düngemitteln und Tabak schreibt die Regierung auch vor, dass Ammoniumnitrat mit einem NH4NO3-Gehalt > 98,5 % (Artikelnummer 3102.30.00.10) einem Steuersatz von 0 % unterliegt; für andere Sorten (Artikelnummer 3102.30.00.90) gilt ein Steuersatz von 5 %.
Für Zink, nicht legiert, mit einem Zinkgehalt von 99,99 % oder mehr (Artikelcode 7901.11.00); Zink, nicht legiert, mit einem Zinkgehalt von weniger als 99,99 % (Artikelcode 7901.12.00); Zinklegierungen (Artikelcode 7901.20.00) beträgt der Ausfuhrsteuersatz 10 %.
Für Rohzinn (Artikelnummer 80.01), davon Zinn, nicht legiert (Artikelnummer 8001.10.00), Zinnlegierungen (Artikelnummer 8001.20.00) gilt ein Ausfuhrsteuersatz von 10 %.
Das Dekret tritt am 16. Dezember 2024 in Kraft.
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