Der Ankündigung zufolge gibt es in Phase 1 in Ho-Chi-Minh-Stadt 112 Projekte, für die eine Befreiung von der Baugenehmigung erforderlich ist.
Dementsprechend wird das Bauamt Inspektionen der Umsetzung organisieren und die Volkskomitees der Bezirke und Gemeinden in Ho-Chi-Minh-Stadt anleiten, um Schwierigkeiten und Probleme zu lösen, die während des Umsetzungsprozesses auftreten.
Die Volkskomitees der Gemeinden im ehemaligen Gebiet von Ho-Chi-Minh-Stadt werden die Liste der Projekte innerhalb ihrer Verwaltungsgrenzen, für die eine Befreiung von der Baugenehmigung erforderlich ist, öffentlich aushängen. Sie werden Einzelpersonen und Organisationen anweisen, die genehmigte Planung einzuhalten und die gesetzlichen Bestimmungen zum Baubeginn einzuhalten, wenn sie eine Mitteilung über den Zeitpunkt des Baubeginns erhalten.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt von Ho-Chi-Minh-Stadt ist verantwortlich für die Leitung und Koordination mit dem städtischen Grundbuchamt bei der Überprüfung der geltenden Vorschriften und für die Anleitung der Volkskomitees der Bezirke und Gemeinden im alten Gebiet von Ho-Chi-Minh-Stadt bei der einheitlichen und synchronen Durchführung der Verfahren zur Erteilung von Eigentumszertifikaten für Bauvorhaben einzelner Häuser entsprechend den vom Bauministerium bekannt gegebenen Listen.
Einzelpersonen und Organisationen, deren Grundstücke in 112 Projekten von der Baugenehmigungspflicht befreit sind, müssen über Rechtsdokumente für das Grundstück verfügen, die die Nutzung als Wohngrundstück vorsehen. Der Bau darf nicht durchgeführt werden, wenn das Grundstück umstritten ist oder eine Entscheidung einer zuständigen Behörde vorliegt, die eine Änderung des aktuellen Status oder eine Übertragung des Vermögens verhindert. Zudem müssen sie (bei Hypotheken) die schriftliche Zustimmung der Bank haben. Gleichzeitig müssen die einzelnen Häuser gemäß den architektonischen Planungsstandards in der Detailplanung im Maßstab 1/500 entworfen und gebaut werden, die von einer zuständigen staatlichen Behörde gemäß den Vorschriften genehmigt oder abgenommen wurde. Die Mitteilung über den Zeitpunkt des Baubeginns und die Bauplanungsdokumente gemäß den Vorschriften müssen der lokalen staatlichen Bauverwaltung mindestens drei Werktage vor dem Zeitpunkt des Baubeginns zur Verwaltung zugesandt werden.
Quelle: https://www.sggp.org.vn/thu-tuc-mien-giay-phep-xay-dung-doi-voi-112-du-an-tai-tphcm-post802507.html
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