In Bezug auf die Tatsache, dass die Thu Dau Mot University in den beiden Schuljahren 2020–2021 und 2021–2022 illegal mehr als 37 Milliarden VND von Studenten eingezogen hat, sagte Herr Nguyen Quoc Cuong, Vorstandsvorsitzender der Thu Dau Mot University, am Nachmittag des 15. Oktober, dass der gesamte Betrag in den Haushalt eingezahlt worden sei.
Der Grund dafür, dass das zu Unrecht eingezogene Geld nicht an die Schüler zurückgezahlt wurde, lag laut Herrn Cuong darin, dass die Schule zu diesem Zeitpunkt noch nicht autonom war und der Haushalt noch subventioniert wurde. Als die Prüfungsergebnisse vorlag, gab die Schule das Geld an den Haushalt zurück.
Die Thu Dau Mot Universität hat illegal mehr als 37 Milliarden VND von Studierenden eingezogen und anschließend an den Staatshaushalt abgeführt. (Foto: Hai Yen)
Zuvor hatte die staatliche Rechnungsprüfung im Zeitraum 2015–2021 eine Prüfung an der Thu Dau Mot-Universität durchgeführt und festgestellt, dass mehr als 37 Milliarden VND illegal eingezogen wurden.
Unmittelbar nach Bekanntgabe des Abschlusses der staatlichen Rechnungsprüfung wies das Volkskomitee der Provinz Binh Duong die Thu Dau Mot Universität an, den Studierenden die über dem vorgeschriebenen Betrag eingezogenen Studiengebühren zurückzuerstatten (falls dies nicht möglich sei, würden sie an den Staatshaushalt abgeführt). Anschließend führte die Universität den gesamten Betrag der illegal eingenommenen Gelder an den Staatshaushalt ab.
Darüber hinaus hat das Volkskomitee der Provinz Binh Duong darum gebeten, die Übernahme kollektiver und individueller Verantwortlichkeiten (sofern vorhanden) für die Thu Dau Mot-Universität zu prüfen, da die erhobenen Studiengebühren für reguläre Universitätsprogramme, Universitätsprogramme im Weiterbildungsformat sowie Master- und Doktorandenprogramme in den Studienjahren 2020–2021 und 2021–2022 über der vorgeschriebenen Obergrenze liegen.
[Anzeige_2]
Quelle: https://vtcnews.vn/thu-sai-hoc-phi-hon-37-ty-dong-truong-dai-hoc-thu-dau-mot-nop-lai-ngan-sach-ar902002.html
Kommentar (0)