Um die Einschränkungen und Mängel bei der Prävention und Bekämpfung der IUU-Fischerei (nicht gemeldete und unregulierte Fischerei) im Bezirk weiterhin zu überwinden, den Fischereifahrzeugen und Fischern des Bezirks den illegalen Fischfang in ausländischen Gewässern entschieden zu untersagen und gemeinsam mit dem ganzen Land die „Gelbe Karte“ der Europäischen Kommission (EG) aufzuheben, hat der Ständige Ausschuss des Parteikomitees des Bezirks Tuy Phong die offizielle Mitteilung Nr. 1828 herausgegeben, in der er das Volkskomitee des Bezirks sowie die Abteilungen und Zweigstellen des Bezirks auffordert, eine Reihe von Inhalten umzusetzen.
Dementsprechend werden die Bezirksvolkskomitees, die Vaterländische Front und diegesellschaftspolitischen Organisationen der Bezirke, die Funktionskräfte (Grenzschutz, Polizei, Fischereiaufsicht) sowie die Parteikomitees der Küstengemeinden und -städte aufgefordert, die Anweisungen der Ständigen Ausschüsse der Provinzparteikomitees, der Provinzvolkskomitees und der Ständigen Ausschüsse der Bezirksparteikomitees weiterhin genau zu verstehen und gewissenhaft umzusetzen. Die Leiter der Parteikomitees, Behörden, Funktionskräfte und relevanten Agenturen müssen stärker in die Verantwortung genommen werden, sich auf die Leitung und Anleitung der Umsetzung dringender und wichtiger Aufgaben und Lösungen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei zu konzentrieren. Sie müssen eng zusammenarbeiten und dürfen bei der Leitung und Organisation der Umsetzung sowie bei der Übernahme der Verantwortung für die Ergebnisse der lokalen Maßnahmen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei weder nachlässig noch subjektiv sein.
Darüber hinaus muss das Bezirksvolkskomitee einen Plan zur Beseitigung der Mängel und Einschränkungen entwickeln. Darin werden die Aufgaben und Maßnahmen benannt, auf die sich das Jahr 2024 konzentrieren muss. Gleichzeitig müssen Überwachung, Lenkung, Kontrolle und die Umsetzung verstärkt werden. Es wird angewiesen, die Informations- und Propagandaarbeit zur Bekämpfung der IUU-Fischerei im ganzen Land und insbesondere in der Provinz und im Bezirk weiter voranzutreiben. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei müssen in der Fischereigemeinschaft sowie bei verwandten Organisationen und Einzelpersonen bekannt gemacht und verbreitet werden.
Darüber hinaus haben das Vaterländische Frontkomitee und die gesellschaftspolitischen Organisationen des Bezirks, insbesondere der Bauernverband und die Frauenunion des Bezirks, ihre Propagandaarbeit gegenüber ihren Mitgliedern, Schiffseignern, Kapitänen und Fischern verstärkt, damit diese die gesetzlichen Bestimmungen zur Ausbeutung und zum Schutz der Meeresressourcen strikt einhalten. Gleichzeitig koordinieren und überwachen sie aktiv die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei durch die lokalen Behörden und Funktionskräfte.
Die Parteikomitees, insbesondere die Parteisekretäre der Küstengemeinden und -städte, müssen ihre Führung, Leitung und Organisation bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei in diesem Gebiet verstärken. Sie müssen Maßnahmen zur aktiven Verwaltung und regelmäßigen Überwachung der Fischer aus ihren Gebieten vorschlagen, die in die südwestlichen Provinzen einreisen, um dort Meeresfrüchte zu fischen. Sie müssen die Überprüfung aller Fischereifahrzeuge im Verwaltungsgebiet anordnen, um die aktuelle Situation genau zu erfassen (Anzahl der Fischereifahrzeuge, deren Registrierung, Inspektion und Lizenz abgelaufen ist oder nicht; übertragene, verkaufte oder abgemeldete Fischereifahrzeuge; Fischereifahrzeuge, die außerhalb der Provinz operieren; Fischereifahrzeuge ohne Fahrtenüberwachungsgeräte; Fischereifahrzeuge, die Gefahr laufen, in ausländische Gewässer einzudringen; Fischereifahrzeuge, die regelmäßig in anderen Provinzen operieren und nicht in das Gebiet zurückkehren), um sie genau überwachen und verwalten zu können. Sie müssen entschieden verhindern, dass Fischereifahrzeuge und Fischer aus ihren Gebieten in ausländische Gewässer eindringen und von ausländischen Staaten festgenommen werden.
Bekanntlich hat der gesamte Distrikt bislang eine Verpflichtungserklärung von Reedern und Kapitänen von Hochseefischereifahrzeugen unterzeichnet, ausländische Gewässer nicht zu verletzen. Auf 252 der 252 eingesetzten Fischereifahrzeuge wurde die VMS-Ausrüstung vorschriftsmäßig installiert. Eine allgemeine Überprüfung, Statistik, Prüfung und Klassifizierung der bestehenden „3 Nr.“- und „3 Nummer“-Fischereifahrzeuge, die zuvor vom Distrikt verwaltet wurden, wurde durchgeführt. Darüber hinaus wurden Fischer bei der Registrierung, Ausstellung von Fanglizenzen und der Inspektion von Fischereifahrzeugen gemäß den Vorschriften unterstützt und angeleitet. Die Überwachung, Inspektion und Kontrolle von Fischereifahrzeugen auf See und in Häfen sowie der Umgang mit gegen IUU-Fischereifahrzeuge verstoßenden Fischereifahrzeugen wurden verstärkt. Im vergangenen Jahr hat kein Fischereifahrzeug des Distrikts ausländische Gewässer verletzt.
Herr VAN
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