Das Ministerium für Bildung und Ausbildung teilte mit, dass es das Rundschreiben 29/2024/TT-BGDDT herausgegeben habe, um zusätzliche Lehr- und Lernaktivitäten besser zu verwalten, nicht um diese Aktivitäten zu verbieten oder „einzuschränken“.
Das Rundschreiben 29/2024/TT-BGDDT zur Regelung des zusätzlichen Lehr- und Lernangebots ist seit dem 14. Februar offiziell in Kraft. Die neuen Regelungen im Rundschreiben finden in der Öffentlichkeit, insbesondere bei Lehrern, Eltern und Schülern, besondere Beachtung.
Am 18. Februar stellte das Ministerium für Bildung und Ausbildung die neuesten Informationen zum Rundschreiben 29 bereit.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung teilte mit, dass Rundschreiben 29 entwickelt wurde, um das Bildungsgesetz von 2019, andere relevante gesetzliche Bestimmungen und die Anweisungen des Premierministers umzusetzen und die praktische Situation vor Ort zu berücksichtigen.
Die Verantwortlichen des Ministeriums für allgemeine und berufliche Bildung bekräftigten, dass Rundschreiben 29 erlassen wurde, um zusätzliche Lehr- und Lernaktivitäten besser zu verwalten, und nicht, um diese Aktivitäten zu verbieten oder „einzuschränken“.
Bei der Organisation von zusätzlichem Unterricht und Lernen darf die Organisation und Durchführung des Schulprogramms und der Fachprogramme der Lehrkräfte nicht beeinträchtigt werden. Bei der Organisation von zusätzlichem Unterricht und Lernen müssen die Interessen der Schüler berücksichtigt und nicht gezwungen werden. Außerdem muss das Ansehen und die Würde der Lehrkräfte gewahrt werden.
Der zusätzliche Unterricht muss mit dem allgemeinen Bildungsprogramm 2018 übereinstimmen. Darin werden die Schüler ermutigt, proaktiv und kreativ zu sein und Selbstlerngewohnheiten zu entwickeln. Die Lehrer übernehmen dabei die Rolle der Organisatoren, Inspektoren und Begleiter.
Bezüglich der Umsetzung des Rundschreibens teilte das Ministerium für Bildung und Ausbildung mit, dass es nach der Veröffentlichung des Rundschreibens 29 dem Premierminister geraten habe, die offizielle Mitteilung Nr. 10/CD-TTg vom 7. Februar 2025 zur Stärkung der Lenkung der Einschreibungen in die Mittelschule und die Einschreibungen in die Oberschule sowie zur Verwaltung zusätzlicher Lehr- und Lernaktivitäten herauszugeben.
Darüber hinaus veröffentlichte das Ministerium für Bildung und Ausbildung am 11. Februar 2025 die offizielle Mitteilung Nr. 545/BGDĐT-GDTrH zur Stärkung der Ausrichtung der allgemeinen Bildung. Darin forderte es die Volkskomitees der Provinzen und Städte auf, das Ministerium für Bildung und Ausbildung anzuweisen, die Vorschriften zur Verwaltung von zusätzlichem Lehren und Lernen ordnungsgemäß umzusetzen.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung teilte mit, dass viele Bildungs- und Ausbildungsämter vor Inkrafttreten des Rundschreibens 29 offizielle Depeschen zur Umsetzung des Rundschreibens 29 herausgegeben hätten. Allein in Ho-Chi-Minh-Stadt erließ das städtische Volkskomitee diese offizielle Depesche. Einige Planungs- und Investitionsämter auf Provinz- und Gemeindeebene haben offizielle Depeschen herausgegeben, die die Unternehmensregistrierung und die Inhalte gemäß den Bestimmungen zum außerschulischen Unterricht gemäß Rundschreiben 29 regeln.
In Bezug auf die Verantwortung für die Umsetzung des Rundschreibens 29 erklärte das Ministerium für Bildung und Ausbildung, dass es die Situation vor Ort weiterhin im Auge behalten werde, um weitere drängende und richtungsweisende Dokumente zu haben und so den Abteilungen für Bildung und Ausbildung eine Grundlage für die Beratung und Anleitung der Umsetzung auf lokaler Ebene zu bieten.
Laut dem Ministerium für Bildung und Ausbildung liegt die Verantwortung von Schulen und Lehrkräften darin, den Schülern die Entwicklung von Qualitäten und Fähigkeiten zu vermitteln und so die Leistungsstandards zu erfüllen. Bei der Erstellung von Test- und Bewertungsfragen muss sichergestellt werden, dass diese korrekt und ausreichend sind, um die Anforderungen des Programms zu erfüllen.
Für Schülerinnen und Schüler mit ungenügenden Leistungen, die sich auf die Übertritts- und Abiturprüfungen vorbereiten, ist die Unterstützung durch Schule und Lehrkräfte eine Selbstverständlichkeit.
Darüber hinaus müssen Eltern und Gesellschaft die Schulen bei der Durchführung von Bildung begleiten und ein harmonisches Zusammenspiel aller drei Bildungsfaktoren (Schule, Familie und Gesellschaft) sicherstellen. Sie müssen sich an der Überwachung der Umsetzung des Rundschreibens 29 beteiligen.
[Anzeige_2]
Quelle: https://daidoanket.vn/bo-gddt-quan-ly-tot-hon-hoat-dong-day-them-hoc-them-chu-khong-cam-10300100.html
Kommentar (0)