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Bezirk 1: Es ist strikt verboten, den Namen des Elternbeirats zu missbrauchen, um Gebühren außerhalb der Vorschriften einzutreiben.

Báo Sài Gòn Giải phóngBáo Sài Gòn Giải phóng08/10/2024

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Das Volkskomitee des Bezirks 1 hat gerade eine offizielle Mitteilung herausgegeben, in der es darum bittet, die Verwaltung der Einnahmen im Bereich Bildung und Ausbildung, der Spendenaktionen für Bildung und der Betriebskosten des Elternbeirats für das Schuljahr 2024–2025 zu stärken.

Dementsprechend forderte das Volkskomitee des Bezirks 1 die Direktoren von Kindergärten, Grundschulen, weiterführenden Schulen und angeschlossenen Einheiten auf, die Information, Propaganda, Verbreitung und Popularisierung von Dokumenten zur Umsetzung der Einnahmen- und Ausgabenpolitik für Bildungseinrichtungen zu verstärken.

Gleichzeitig müssen die Schulen die Vorschriften zu Einnahmen und Ausgaben für das Schuljahr 2024–2025 sowie zu den Richtlinien für die Befreiung und Reduzierung von Schulgebühren und zur Unterstützung bei den Lernkosten an Eltern, Elternvertreter und Lehrer weitergeben und sie dazu anhalten, diese klar zu verstehen und einzuhalten.

Insbesondere müssen sämtliche Einnahmen von der Einheit den Eltern und Schülern vollständig und öffentlich schriftlich bekannt gegeben werden (wobei der Inhalt der Einnahmen aus Dienstleistungen, die Bildungsaktivitäten gemäß der Resolution Nr. 13/2024/NQ-HDND dienen und diese unterstützen, und der Einnahmen aus der Organisation anderer Bildungsaktivitäten gemäß den Vorschriften klar angegeben werden muss); außerdem muss die Zeit für die Umsetzung der Einnahmen verlängert werden, es dürfen nicht mehrere Sammlungen gleichzeitig organisiert werden und die Finanzverwaltungssysteme müssen vollständig gemäß den Vorschriften umgesetzt werden.

Die Schule ließ keine Verstöße oder eine unvollständige Umsetzung der Vorschriften zu, was zu einer negativen öffentlichen Meinung gegenüber dem Bildungssektor führte.

Die Vorsitzenden des Volkskomitees des 1. Bezirks forderten außerdem, dass die Bildungseinrichtungen öffentlich zusagen müssen, dass sie eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Schulung, Einrichtungen, Studiengebühren, sonstige Gebühren, Methoden und Umsetzungszeiträume gemäß den Vorschriften bereitstellen.

Insbesondere heißt es in dem Dokument klar und deutlich: „Es ist strengstens verboten, den Namen des Eltern-Lehrer-Verbandes zu missbrauchen, um andere Gebühren einzuziehen als die im Rundschreiben Nr. 55/2011/TT-BGDDT vom 22. November 2011 des Ministeriums für Bildung und Ausbildung vorgeschriebenen.“

Das Volkskomitee des Bezirks 1 bittet die Bildungseinrichtungen zu beachten, dass das Betriebsbudget des Eltern-Lehrer-Verbandes vom Eltern-Lehrer-Verband verwaltet und verwendet wird und nur den direkten Aktivitäten des Eltern-Lehrer-Verbandes dient.

Die Mittel des Elternbeirats dürfen nicht für folgende Zwecke verwendet werden: „Schutz der Schuleinrichtungen, Gewährleistung der Schulsicherheit; Überwachung der Beförderungsmittel der Schüler; Reinigung von Klassenräumen und Schulen; Belohnung von Schulleitungen, Lehrern und Mitarbeitern; Anschaffung von Maschinen, Geräten und Lehrmitteln für Schulen, Klassen oder für Schulleitungen, Lehrer und Mitarbeiter; Unterstützung der Verwaltungsarbeit, Organisation von Lehr- und Lernaktivitäten sowie Bildungsaktivitäten, Reparatur, Modernisierung und Neubau von Schuleinrichtungen“ (Punkt b, Absatz 4, Artikel 10 des Rundschreibens 55).

Die Schulleitung der Einrichtung beschließt im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Schulelternbeirats über die Verwendung der Schulelternbeiratsmittel und verwendet diese erst nach Zustimmung des gesamten Schulelternbeirats (ausgenommen Patenschaftsgelder).

Der Volksausschuss des Bezirks 1 beauftragte das Ministerium für Bildung und Ausbildung, sich mit dem Ministerium für Finanzen und Planung abzustimmen, um einen Plan vorzuschlagen, der zu Beginn des Schuljahres die Einnahmen- und Ausgabensituation der Bildungseinrichtungen in der Region regelmäßig und plötzlich überprüft. Darüber hinaus sollen überhöhte Gebühren oder eine unvollständige Umsetzung von Vorschriften umgehend korrigiert und strenge Maßnahmen gegen Direktoren von Bildungseinrichtungen ergriffen werden, die Geld nicht gemäß den Vorschriften einziehen und ausgeben.

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Die Schüler der Chuong Duong-Grundschule (Bezirk 1) kehrten zum normalen Unterricht zurück, nachdem ein Vorfall, bei dem ein Lehrer die Eltern um Geld für den Kauf eines Laptops „bat“, öffentliche Empörung ausgelöst hatte.

In Bezug auf die Mobilisierung, den Empfang, die Verwaltung und die Verwendung von Hilfe, Sponsoring und Geschenken an Bildungseinrichtungen forderten die Leiter des Volkskomitees von Bezirk 1, dass die Schulen die Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 16/2018/TT-BGDDT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung und der offiziellen Mitteilung Nr. 1427/UBND-VX vom (17. April 2019) des Volkskomitees von Ho-Chi-Minh-Stadt einhalten müssen.

Dementsprechend muss der Mobilisierungsplan vor der Organisation der Mobilisierung vom Ministerium für Bildung und Ausbildung genehmigt werden und muss auf freiwilliger Basis erfolgen und darf nicht aufgezwungen werden.

Der Inhalt des Fundraising-Plans muss den Zweck, die Begünstigten, den Umsetzungsplan und die geschätzten Umsetzungskosten klar definieren.

Schulen ermutigen Sponsoren, Investitionen und Bauvorhaben schlüsselfertig zu organisieren, die Ausrüstung zu kaufen und die komplette Installation an die Bildungseinrichtung zu übergeben.

Die Einrichtung und der Betrieb des Sponsoring-Empfangsteams müssen vollständig gemäß Artikel 6 des Rundschreibens Nr. 16/2018/TT-BGDDT über die Struktur, Zusammensetzung, Organisationsmethode des Empfangs und die Verantwortung beim Empfang und der Verwendung von Sponsoring umgesetzt werden. Informationen über den Sponsoring-Mobilisierungsplan müssen nach der Genehmigung durch die zuständigen Behörden weit verbreitet werden und Informationen zu Zeit, Ort, Name und Kontonummer der das Sponsoring erhaltenden Einheit bereitgestellt werden.

Die Finanzierung muss zeitnah in den regelmäßigen Finanzabrechnungsberichten über Einnahmen und Ausgaben sowie in den jährlichen Finanzabrechnungsberichten wie vorgeschrieben zusammengefasst werden.

Derzeit unterliegen gemäß den Bestimmungen von Absatz 2, Artikel 15 des Rundschreibens Nr. 16/2018/TT-BGDDT Agenturen, Organisationen, Einzelpersonen und Leiter von Bildungseinrichtungen, die Fördermittel erhalten und den Prozess der Mittelbeschaffung, des Erhalts, der Verwaltung und der Verwendung von Fördermitteln entgegen den Vorschriften durchführen, je nach Schwere des Verstoßes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verwaltungsrechtlichen Sanktionen oder einer strafrechtlichen Verfolgung.

AUFMERKSAMKEIT


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Quelle: https://www.sggp.org.vn/quan-1-nghiem-cam-loi-dung-danh-nghia-ban-dai-dien-cha-me-hoc-sinh-de-thu-cac-khoan-ngoai-quy-dinh-post762647.html

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