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Welche vietnamesischen Agrarprodukte werden in der EU gewarnt?

Báo Kinh tế và Đô thịBáo Kinh tế và Đô thị02/07/2024

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Das vietnamesische SPS-Büro erhielt vom Meldesystem für Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit der Europäischen Union (EU) eine Benachrichtigung über aus Vietnam exportierte Produkte pflanzlichen Ursprungs, die gegen die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit verstießen.

Dementsprechend wurden vietnamesischer Zimt, gemahlener Zimt, Bio-Chilipulver und Chiliprodukte von einigen EU-Ländern wegen Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit verwarnt.

Liste der von der EU gewarnten Artikel.
Liste der von der EU gewarnten Artikel.

Die Vietnam Pepper and Spice Association empfiehlt, dass in die EU importierte Agrar- und Lebensmittelprodukte die Lebensmittelsicherheitsvorschriften dieses Marktes strikt einhalten müssen.

Hierzu gehört die Prüfung auf Pestizidrückstände, Konservierungsmittel und andere Zusatzstoffe im Produkt.

Unternehmen müssen ihre Produkte regelmäßig analysieren und testen, um sicherzustellen, dass keine Pestizidrückstände oder andere Chemikalien die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreiten. Dies trägt nicht nur dazu bei, den Ruf der Unternehmen zu verbessern und die Produktqualität zu steigern, sondern erleichtert auch den Zugang zu internationalen Märkten und deren Expansion.

Die Vietnam Pepper and Spice Association hat Unternehmen darauf hingewiesen, vor dem Export auf die Überprüfung der Produktqualität zu achten.

Kürzlich hat die EU beschlossen, die Kontrollen für Chili- und Drachenfruchtexporte aus Vietnam zu erhöhen und zu verschärfen. Das sind schlechte Nachrichten für die beiden oben genannten Produkte sowie für vietnamesische Agrarprodukte auf diesem lukrativen Markt.

Warnung vor vietnamesischen Zimt- und Chiliprodukten in der EU - Foto 1

Konkret teilten das vietnamesische Handelsbüro in Belgien und die EU mit, dass die EU die Häufigkeit der Grenzkontrollen für Drachenfrüchte von 20 % auf 30 % erhöht habe und dass den Sendungen ein Lebensmittelsicherheitszertifikat sowie Analyseergebnisse zu Pestizidrückständen im Produkt beiliegen (Drachenfrüchte stehen noch immer in Anhang II der Verordnung und die Kontrollhäufigkeit wurde von 20 % auf 30 % erhöht).

Chili-Produkte, die derzeit dem EU-Anhang I (Kontrollhäufigkeit 50 %) unterliegen, werden in den Anhang II der Verordnung 2019/1973 mit einer Kontrollhäufigkeit von 50 % überführt und mit einem Lebensmittelsicherheitszertifikat sowie Analyseergebnissen zu Pestizidrückständen im Produkt versehen.


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Quelle: https://kinhtedothi.vn/san-pham-que-ot-cua-viet-nam-bi-canh-bao-tai-eu.html

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