(Dan Tri) – Es gibt Gruppen, deren Krankenversicherung 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen sowie viele andere Leistungen übernimmt.
Ab dem 1. Januar wird die Höhe der Krankenversicherungsleistungen angepasst, wenn das Krankenversicherungsgesetz von 2024 und das Dekret Nr. 02/2025/ND-CP in Kraft treten, in dem die Maßnahmen zur Umsetzung des Krankenversicherungsgesetzes detailliert beschrieben und angeleitet werden.
Dementsprechend ist die Höhe der Krankenversicherungsleistungen für Teilnehmer in Artikel 22 des Krankenversicherungsgesetzes 2024 festgelegt. Insbesondere ist in Artikel 22 Punkt a, Satz 1 festgelegt, welche Gruppe Anspruch auf die höchsten Krankenversicherungsleistungen hat.
Die Menschen dieser Gruppe genießen zwei wichtige Vorteile der Krankenversicherung. Erstens werden die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen zu 100 % von der Krankenversicherung übernommen. Zweitens werden die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen, die nicht in den Leistungsumfang der Krankenversicherung fallen, ebenfalls aus dem Krankenversicherungsfonds für medizinische Untersuchungen und Behandlungen dieser Gruppe übernommen. Sollte dieser Fonds nicht ausreichen, wird er durch den Staatshaushalt garantiert.
Verschiedene Krankenversicherungsteilnehmer genießen unterschiedliche Leistungen der Krankenversicherung (Illustration: Tung Nguyen).
Am 1. Januar 2025 erließ die Regierung das Dekret Nr. 02/2025/ND-CP zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 146/2018/ND-CP (mit detaillierten und leitenden Maßnahmen zur Umsetzung des Krankenversicherungsgesetzes, das durch eine Reihe von Artikeln im Dekret Nr. 75/2023/ND-CP geändert und ergänzt wurde).
Durch das Dekret Nr. 02/2025/ND-CP wurde Artikel 14 des Dekrets Nr. 146/2018/ND-CP geändert und es wurden detailliertere Bestimmungen zu der Gruppe getroffen, die Anspruch auf die höchsten Leistungen der Krankenversicherung hat.
Absatz 1, Artikel 14 des Dekrets 146/2018/ND-CP legt fest, dass acht Gruppen von Krankenversicherten Anspruch auf beide Leistungen der Krankenversicherung gemäß Punkt a, Absatz 1, Artikel 22 des Krankenversicherungsgesetzes haben. Zu diesen acht Gruppen gehören:
Erstens: Personen mit revolutionären Beiträgen, wie in der Verordnung über die Vorzugsbehandlung von Personen mit revolutionären Beiträgen vorgeschrieben.
Zweitens schließen sich Veteranen dem Widerstand an.
Drittens Menschen, die am Widerstand teilnehmen und das Vaterland verteidigen.
Viertens: Personen, die Anspruch auf monatliche Sozialhilfe und Leistungen nach den Bestimmungen des Alten-, Behinderten- und Sozialhilfegesetzes haben.
Fünftens: Menschen aus armen Haushalten; ethnische Minderheiten, die in Gebieten mit schwierigen sozioökonomischen Bedingungen leben; Menschen, die in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen leben; Menschen, die in Inselkommunen, Inselbezirken und einigen anderen Gebieten leben.
Sechstens: Zu den Verwandten von Märtyrern zählen: der leibliche Vater, die leibliche Mutter, die Ehefrau oder der Ehemann, die Kinder von Märtyrern und Menschen, die zur Erziehung der Märtyrer beigetragen haben.
Siebtens: Personen ab 80 Jahren, die monatliche Rentenleistungen nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes beziehen.
Achtens: Menschen aus Sicherheitszonenkommunen und revolutionären Sicherheitszonen während des Widerstandskrieges gegen Frankreich und die USA leben derzeit in Sicherheitszonenkommunen während des Widerstandskrieges gegen Frankreich und die USA.
Absatz 2, Artikel 14 des Dekrets 146/2018/ND-CP legt außerdem 7 weitere Gruppen von Personen fest, die Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung haben, die über die oben genannten 8 Gruppen hinausgehen.
Diese sieben Gruppen haben neben den beiden in Artikel 22 Punkt a, Satz 1 des Krankenversicherungsgesetzes festgelegten Krankenversicherungsleistungen Anspruch auf eine dritte Leistung: „Der im Rahmen der Leistungen der Krankenversicherungsteilnehmer geltende Erstattungssatz für Arzneimittel, medizinische Geräte und medizinisch-technische Dienstleistungen wird nicht angewendet.“ Zu diesen sieben Gruppen gehören:
Erstens: Revolutionäre Aktivisten vor dem 1. Januar 1945.
Zweitens: Revolutionäre Aktivisten vom 1. Januar 1945 bis zum Aufstand im August 1945.
Drittens: Vietnamesische Heldenmutter.
Viertens: Kriegsinvaliden, Personen, die Anspruch auf Leistungen wie Kriegsinvaliden, Kriegsinvaliden des Typs B haben, und kranke Soldaten mit einer verminderten Erwerbsfähigkeit von 81 % oder mehr.
Fünftens: Kriegsinvaliden, Menschen, die in den Genuss der Policen für Kriegsinvaliden, Kriegsinvaliden des Typs B kommen, kranke Soldaten bei der Behandlung von Wunden oder bei einem Krankheitsrückfall.
Sechstens ist die Arbeitskraft von Widerstandskämpfern, die mit giftigen Chemikalien infiziert sind, um 81 % oder mehr reduziert.
Samstag, Kinder unter 6 Jahren.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/nhung-ai-duoc-huong-quyen-loi-bao-hiem-y-te-cao-nhat-20250218135549295.htm
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