(Dan Tri) – Es gibt Gruppen, deren Krankenversicherung 100 % der Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen sowie viele andere Leistungen abdeckt.
Ab dem 1. Januar wird die Höhe der Krankenversicherungsleistungen angepasst, wenn das Krankenversicherungsgesetz von 2024 und das Dekret Nr. 02/2025/ND-CP in Kraft treten, das detaillierte und richtungsweisende Maßnahmen zur Umsetzung des Krankenversicherungsgesetzes enthält.
Dementsprechend ist die Höhe der Krankenversicherungsleistungen für Teilnehmer in Artikel 22 des Krankenversicherungsgesetzes 2024 festgelegt. Insbesondere ist in Artikel 22 Punkt a, Satz 1 festgelegt, welche Gruppe Anspruch auf die höchsten Krankenversicherungsleistungen hat.
Die Menschen dieser Gruppe genießen zwei wesentliche Vorteile der Krankenversicherung. Erstens werden die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen zu 100 % von der Krankenversicherung übernommen. Zweitens werden auch die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen, die nicht von der Krankenversicherung abgedeckt sind, aus dem Krankenversicherungsfonds für medizinische Untersuchungen und Behandlungen dieser Gruppe übernommen. Reicht dieser Fonds nicht aus, wird er durch den Staatshaushalt abgedeckt.
Verschiedene Krankenversicherte genießen unterschiedliche Leistungen der Krankenversicherung (Illustration: Tung Nguyen).
Am 1. Januar 2025 erließ die Regierung das Dekret Nr. 02/2025/ND-CP zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 146/2018/ND-CP (mit detaillierten und leitenden Maßnahmen zur Umsetzung des Krankenversicherungsgesetzes, das durch eine Reihe von Artikeln im Dekret Nr. 75/2023/ND-CP geändert und ergänzt wurde).
Durch das Dekret Nr. 02/2025/ND-CP wurde Artikel 14 des Dekrets Nr. 146/2018/ND-CP geändert und detailliertere Bestimmungen zur Gruppe der Anspruchsberechtigten auf die höchsten Leistungen der Krankenversicherung festgelegt.
Absatz 1, Artikel 14 des Dekrets 146/2018/ND-CP legt fest, dass acht Gruppen von Krankenversicherten Anspruch auf beide Leistungen der Krankenversicherung gemäß Punkt a, Absatz 1, Artikel 22 des Krankenversicherungsgesetzes haben. Zu diesen acht Gruppen gehören:
Erstens: Personen mit revolutionären Verdiensten, wie in der Verordnung über die Vorzugsbehandlung von Personen mit revolutionären Verdiensten vorgeschrieben.
Zweitens schließen sich Veteranen dem Widerstand an.
Drittens Menschen, die am Widerstand teilnehmen und das Vaterland verteidigen.
Viertens: Personen, die Anspruch auf monatliche Sozialhilfe und Leistungen nach den Bestimmungen des Alten-, Behinderten- und Sozialhilfegesetzes haben.
Fünftens: Menschen aus armen Haushalten; ethnische Minderheiten, die in Gebieten mit schwierigen sozioökonomischen Bedingungen leben; Menschen, die in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen leben; Menschen, die in Inselkommunen, Inselbezirken und einigen anderen Gebieten leben.
Sechstens zählen zu den Verwandten von Märtyrern: der leibliche Vater, die leibliche Mutter, die Ehefrau oder der Ehemann, die Kinder von Märtyrern und Menschen, die zur Erziehung der Märtyrer beigetragen haben.
Siebtens: Personen ab 80 Jahren, die monatliche Rentenleistungen nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes beziehen.
Achtens: Menschen aus Sicherheitszonenkommunen und revolutionären Sicherheitszonen während des Widerstandskrieges gegen Frankreich und die USA leben derzeit in Sicherheitszonenkommunen während des Widerstandskrieges gegen Frankreich und die USA.
Absatz 2, Artikel 14 des Dekrets 146/2018/ND-CP legt außerdem 7 weitere Gruppen von Personen fest, die Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung haben, die über die oben genannten 8 Gruppen hinausgehen.
Diese sieben Gruppen haben neben den beiden in Artikel 22 Punkt a, Absatz 1 des Krankenversicherungsgesetzes festgelegten Krankenversicherungsleistungen Anspruch auf eine dritte Leistung: „Der im Rahmen der Leistungen der Krankenversicherungsteilnehmer geltende Erstattungssatz für Arzneimittel, medizinische Geräte und medizintechnische Dienstleistungen wird nicht angewendet.“ Zu diesen sieben Gruppen gehören:
Erstens: revolutionäre Aktivisten vor dem 1. Januar 1945.
Zweitens: revolutionäre Aktivisten vom 1. Januar 1945 bis zum Aufstand im August 1945.
Drittens: Die heldenhafte vietnamesische Mutter.
Viertens Kriegsbeschädigte, Personen, die Anspruch auf Leistungen des Kriegsbeschädigtenstatus, Kriegsbeschädigte des Typs B haben, und kranke Soldaten mit einer verminderten Erwerbsfähigkeit von 81 % oder mehr.
Fünftens: Kriegsinvaliden, Menschen, die Anspruch auf die gleiche Police wie Kriegsinvaliden haben, Kriegsinvaliden des Typs B, kranke Soldaten bei der Behandlung von Wunden oder bei einem Krankheitsrückfall.
Sechstens ist die Arbeitskraft von Widerstandskämpfern, die mit giftigen Chemikalien infiziert sind, um 81 % oder mehr reduziert.
Samstag, Kinder unter 6 Jahren.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/nhung-ai-duoc-huong-quyen-loi-bao-hiem-y-te-cao-nhat-20250218135549295.htm
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