1. Können Verstöße die Verkehrspolizei bitten, das Verstoßbild zu überprüfen?
Gemäß Artikel 19 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA lauten die Vorschriften zur Aufdeckung von Verwaltungsverstößen durch professionelle technische Mittel und Ausrüstung wie folgt:
- Verkehrspolizisten nutzen professionelle technische Ausrüstung und Mittel, um Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, aufzudecken und zu sammeln. Fahrer von Fahrzeugen, die am Verkehr teilnehmen, sind dafür verantwortlich, bei Inspektions- und Kontrollanfragen mit professioneller technischer Ausrüstung und Mitteln von Verkehrspolizisten zu kooperieren.
- Die mit professionellen technischen Geräten und Mitteln gesammelten Ergebnisse sind Fotos, Bilder, gedruckte Formulare, Messindizes und im Speicher professioneller technischer Geräte und Mittel gespeicherte Daten. Sie werden gezählt, aufgelistet, als Fotos oder Aufzeichnungen von Verstößen ausgedruckt und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der Aktenführung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit in der Akte über Verwaltungsverstöße aufbewahrt.
- Wenn technische Geräte und Fahrzeuge illegale Handlungen von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, erkennen und Informationen und Bilder davon sammeln, muss die Person, die zur Verhängung von Sanktionen befugt ist, Folgendes tun:
+ Organisieren Sie Einsatzkräfte, um Fahrzeuge anzuhalten und Verstöße gemäß den Vorschriften zu kontrollieren und zu ahnden. Falls der Verkehrssünder Informationen, Bilder und gesammelte Ergebnisse zu seinem Verstoß verlangt, zeigt das Verkehrspolizeiteam diese am Kontrollpunkt vor . Liegen am Kontrollpunkt keine Informationen, Bilder oder Ergebnisse vor, wird der Verkehrssünder angewiesen, diese vorzuzeigen, wenn er/sie zur Bearbeitung des Verstoßes in die Zentrale der Einheit kommt.
+ Falls das gegen die Vorschriften verstoßende Fahrzeug nicht zur Kontrolle und Bearbeitung des Verstoßes angehalten werden kann, gelten die Bestimmungen von Artikel 28 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA.
Daher werden Verstöße gegen die Verkehrsregeln dazu aufgefordert, der Verkehrspolizei Informationen, Bilder und gesammelte Ergebnisse zu den Verstößen vorzulegen.
2. Pflichten der Verkehrspolizei bei Patrouillen und Kontrolle
Im Einzelnen legt Artikel 7 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA die Pflichten der Verkehrspolizei bei Patrouillen und Kontrollen wie folgt fest:
- Halten Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen und Anordnungen sowie an die Patrouillen-, Kontroll- und Verstoßbehandlungspläne der zuständigen Behörden.
- Patrouillieren, kontrollieren und Verstöße behandeln, um die Ordnung und Verkehrssicherheit innerhalb der zugewiesenen Routen und Bereiche zu gewährleisten.
- Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und andere Gesetzesverstöße rechtzeitig und gemäß den Vorschriften erkennen, verhindern und behandeln; mit den Straßenverwaltungsbehörden abstimmen, um Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Straßenarbeiten und Verkehrssicherheitskorridoren zu erkennen und zu verhindern.
- Untersuchung und Lösung von Verkehrsunfällen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit.
- Koordinieren Sie sich direkt mit Einheiten innerhalb und außerhalb der Volkssicherheitskräfte, um Verbrechen und andere Gesetzesverstöße auf Straßen zu bekämpfen. Nehmen Sie gemäß den Vorschriften an der Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus, Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen und Bränden teil und führen Sie Rettungsmaßnahmen auf Straßen durch.
- Durch Patrouillen, Kontrollen und die Bearbeitung von Verstößen folgende Aufgaben erfüllen:
+ Lücken, Mängel und Unzulänglichkeiten im staatlichen Sicherheits-, Ordnungs- und Straßenverkehrsmanagement erkennen, den zuständigen Behörden melden und Vorschläge unterbreiten, um den Funktionsbehörden rechtzeitige Abhilfemaßnahmen zu empfehlen;
+ Menschen anleiten, informieren und mobilisieren, damit sie sich an der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr beteiligen und die Straßenverkehrsgesetze einhalten.
- Erfüllen Sie andere Aufgaben der Volkssicherheitskräfte, wie gesetzlich vorgeschrieben.
3. Befugnisse der Verkehrspolizei bei Patrouillen und Kontrollen
Gemäß Artikel 8 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA umfassen die Befugnisse der Verkehrspolizei im Bereich Patrouillen und Kontrolle:
- Anhalten von Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen (nachfolgend Fahrzeuge genannt), gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes von 2008, Rundschreiben 32/2023/TT-BCA und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Kontrollieren Sie Personen und Fahrzeuge, Dokumente von Fahrzeugführern, Fahrzeugdokumente und persönliche Dokumente von Personen in kontrollierten Fahrzeugen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen; kontrollieren Sie die Umsetzung der Vorschriften zur Sicherheit im Straßenverkehr.
- Ergreifen Sie Maßnahmen zur Verhütung und Behandlung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, der öffentlichen Ordnung und anderen Gesetzesverstößen gemäß den Vorschriften.
- Aufforderung an Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, bei der Lösung von Unfällen, Verkehrsstaus, Verkehrsbehinderungen oder anderen Fällen, die zu Störungen und Beeinträchtigungen der Straßenverkehrssicherheit führen, zu koordinieren und zu unterstützen.
In dringenden Fällen zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder zur Abwendung drohender Schäden für die Gesellschaft können Streifen- und Kontrollbeamte der Verkehrspolizei gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit der Bevölkerung Verkehrsmittel, Kommunikationsmittel und andere Verkehrsmittel von Behörden, Organisationen, Einzelpersonen sowie deren Fahrer und Nutzer mobilisieren. Die Mobilisierung erfolgt auf direkte oder schriftliche Anfrage.
- Ausgestattet sein mit und nutzen Sie Transportmittel, professionelle technische Ausrüstung und Fahrzeuge, Waffen, Hilfsmittel, Kommunikationsmittel und andere technische Mittel gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen (geändert und ergänzt im Jahr 2020), des Gesetzes über die Verwaltung und Verwendung von Waffen, Sprengstoffen und Hilfsmitteln sowie andere Bestimmungen der einschlägigen Gesetze und des Ministeriums für öffentliche Sicherheit.
- Bei Staus, Verkehrsunfällen oder anderen notwendigen Erfordernissen zur Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und sozialer Sicherheit den Verkehr auf bestimmten Straßenabschnitten vorübergehend einstellen, Fahrspuren neu zuordnen, Routen und Orte neu zuordnen, an denen Fahrzeuge angehalten oder geparkt werden können.
- Ausübung anderer gesetzlich vorgeschriebener Befugnisse der Volkssicherheitskräfte.
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